01.12.2004 - 6 Ausstellung des Ermäßigungsausweises Aachen-Pass

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausstellung des Aachenpasses fortzuführen. Ein Anspruch besteht, falls die Voraussetzungen der in Anlage 2 beigefügten Richtlinien erfüllt sind. Die Ausstellung erfolgt für die Bezieher der Leitungen nach dem SGB XII weiterhin bei A 50. Alle übrigen Pässe werden zukünftig auf Antrag unter Vorlage der Befreiungsbescheinigung der Gebühreneinzugszentrale im Bürgerservice bzw. in den Bezirksämtern bearbeitet.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=1200&selfaction=print