24.08.2023 - 5 Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Neumann die Auffassung, dass es dringend erforderlich sei, beim Thema Parken einen Schritt hin zu mehr Flächen-Kosten-Gerechtigkeit zu schaffen und so die Steuerung des Mobilitätsverhaltens zu verstärken. Dazu habe die Fraktion der Grünen gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Beschlussantrag erarbeitet, in dem die jährliche Gebührenhöhe nach der Fläche, die ein Fahrzeug in Anspruch nehme, differenziert werden solle. Die Beantragung solle möglichst unkompliziert online ermöglicht werden. Unabhängig von der Neuregelung der Bewohnerparkgebühren solle die Verwaltung beauftragt werden, als sozialen Ausgleich die Ausgabe von Mobilitätsbudgets per movA-App an Bürger*innen mit Aachen-Pass, Wohngeldempfänger*innen oder mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G bzw. AG zu prüfen. Man sei davon überzeugt, dass damit ein ausgewogener Vorschlag vorliege, der alle Belange nach Möglichkeit berücksichtige.

 

Herr Dr. van den Hurk weist darauf hin, dass an den knappen und wertvollen öffentlichen Straßenraum zahlreiche Ansprüche gestellt würden, die nicht alle in vollem Umfang bedient werden könnten. Mit der vorgeschlagenen Regelung hoffe auch die SPD-Fraktion, Anreize zu schaffen für das Parken in Parkhäusern oder Garagen und insgesamt Spielraum zu gewinnen für andere Bedarfe, wie z.B. für viele Wünsche im Bereich des ÖPNV. Mit dem Mobilitätsbudget wolle man Menschen mit geringerem Einkommen unterstützen, so dass diese durch die neue Regelung nicht benachteiligt würden. Letztlich solle die breite Bevölkerung profitieren könne, und nicht die Gruppe der Autofahrenden subventioniert werden, wie es aktuell noch der Fall sei..

 

Herr Dr. Nositschka äußert für die Fraktion die Linke Zustimmung zu dem Beschlussantrag. Da eine Kategorisierung der Gebühren nach Gewicht bzw. Motorisierung aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, halte man die Differenzierung nach Fläche für die nächst beste Lösung. Zusätzlich beantrage man gemeinsam mit der Fraktion Die Zukunft,  eine Möglichkeit zu schaffen, den Ausweis mit einer Gültigkeit von wahlweise drei, sechs oder zwölf Monaten zu beantragen, um einkommensschwächere Haushalte zu entlasten.

 

Herr Lindemann kündigt an, dass die CDU-Fraktion den vorgetragenen Beschlussanträgen nicht zustimmen werde. Die Gebührenhöhe, die sich für einen normalen PKW wie beispielsweise einen VW-Polo nach diesem Vorschlag errechne, halte man für viel zu hoch.

 

Frau Breuer ergänzt hierzu, dass gerade Familien mit Kindern, die auf ein größeres Fahrzeug angewiesen seien, durch die vorgeschlagene Regelung stark benachteiligt würden. Zudem müsse man, wenn man schon die Fläche zur Grundlage der Berechnung mache, auch andere Verkehrsmittel wie beispielsweise Lastenräder, anders betrachten und zur Gebührenzahlung heranziehen.

 

Herr Blum erklärt, dass auch die FDP-Fraktion einer Gebührenerhebung auf der vorgeschlagenen Grundlage nicht zustimmen werde. Gerade für ältere Menschen, die in der Innenstadt lebten und auf ein Fahrzeug angewiesen seien, sei ein solcher Betrag oftmals nicht tragbar. Zudem verursache das Konzept nach seiner Einschätzung einen zusätzlichen Bürokratieaufwand, der bei ohnehin knappen personellen und finanziellen Ressourcen nicht vertretbar sei.

 

Aus Sicht der AG Behindertenhilfe bittet Frau Strack darum, für die Beantragung des Mobilitätsbudgets auch eine analoge Möglichkeit zu schaffen, da die MovA-App nicht für alle komfortabel zu bedienen sei. Zudem rege man an zu prüfen, ob nicht ein Pflegegrad 3 oder höher auch als Kriterium für einen Anspruch gelten könne.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, Frau Strack, die Herren Neumann, Dr. van den Hurk, Dr. Nositschka, Lindemann, Blum, Zimmer und Dr. Breuer beteiligen, stellt die Vorsitzende den Beschlussantrag der Fraktionen Grüne und SPD sowie den Ergänzungsantrag der Fraktionen Die Linke und die Zukunft zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, eine Verordnung über die Erhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenordnung) zu erstellen.

In der Verordnung soll die Gebühr für den Bewohnerparkausweis nach der Fläche, die durch ein Fahrzeug belegt wird, differenziert werden. Die jährliche Gebührenhöhe soll sich nach folgender Formel bemessen:

Fahrzeuglänge x Fahrzeugbreite x 30 Euro/qm

 

Länge und Breite eines Fahrzeugs sollen anhand der Angaben im Fahrzeugschein ermittelt werden. Die Beantragung soll online möglich sein. Die Ermittlung der Länge und Breite eines Fahrzeugs soll zunächst durch Selbstauskunft erfolgen. Eine automatisierte Prüfung der Angaben soll parallel entwickelt werden.

Die Verordnung soll ab dem 01.01.2024 für neu zu beantragende Bewohnerparkausweise gelten.

 

Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, gemeinsam mit den Parkhausbetreibern im Stadtgebiet Aachen ein vergünstigtes Angebot für Bewohnerparkausweisinhaber*innen zu entwickeln.

 

Unabhängig von der Neuregelung der Bewohnerparkgebühren wird die Verwaltung beauftragt, die Ausgabe von Mobilitätsbudgets per movA-App an Bürger*innen mit Aachen-Pass, Wohngeldempfänger*innen oder mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G bzw. AG zu prüfen. Das Mobilitätsbudget soll ab dem 01.01.2024 beantragt werden können.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mit Beginn der Gültigkeit der neuen Verordnung eine Beantragung des Ausweises mit einer Gültigkeit von wahlweise drei, sechs oder zwölf Monaten zu ermöglichen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen

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