16.08.2023 - 4 Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 16.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Hußmann von der Grünen-BF stellt die optimale Lage des Baugebietes mit guter fußläufiger Erreichbarkeit und guter ÖPNV-Anbindung heraus. Er sieht die zuvor in der Bezirksvertretung diskutierten Themenschwerpunkte der Nachhaltigkeit, des Flächenverbrauchs und der Nachverdichtung ausreichend berücksichtigt. Auch die Verkehrssituation und die Stellplatzvorgaben würden berücksichtigt. Insgesamt sei ein guter Kompromiss gefunden worden. Er empfehle daher die Zustimmung zur Vorlage.
Herr Auler von der CDU-BF schließt sich den Ausführungen des Herrn Hußmann in weiten Teilen an. Er macht deutlich, dass in der Bezirksvertretung ein Abwägungsprozess stattgefunden habe, der möglichst alle Belange der Menschen berücksichtige. Es könne aber nicht jeder einzelne Wunsch erfüllt werden. Er lobt den Bebauungsplan, da dieser viele Optionen für die spätere Bauweisen offen lasse. Aus seiner Sicht biete sich hier ein altengerechtes Wohnen aufgrund der sehr guten ÖPNV-Anbindung an. Für die Organisation der Pflegedienste seien verschiedene Modelle denkbar. Er sei jetzt gespannt auf das anstehende Konzeptverfahren. Seine Fraktion schließe sich daher der Vorlage an.
Herr Hellmann von der SPD-BF freut sich, dass mit der Vorlage des Bebauungsplans ein langwieriger Prozess zu Ende gehe. Er betont, dass es sich die Bezirksvertretung bei den einzelnen Abwägungsprozessen nicht leicht gemacht habe. Er sehe für diese Fläche einen Mix aus Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Geschosswohnungen. Auch seine Fraktion könne der Vorlage daher zustimmen.
Herr Hellmann merkt an, dass die direkte Ausfahrt zur Trierer Straße nicht möglich sei. Falls die Einfahrt durch die Karl-Kuck-Straße und die Ausfahrt durch die Ellerstraße erfolgen solle, dann solle die Ellerstraße in Richtung Trierer Straße zur Einbahnstraße gemacht werden.
Er bittet um Mitteilung, ob es bei der Erschließung dieses Wohngebietes noch möglich sei, eine Quartiersgarage zu errichten.
Frau Wienecke vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
teilt mit, dass es sich bei diesem Baugebiet um ein allgemeines Wohngebiet handele. Da hier das Wohnen im Vordergrund stehe, wäre der Bau einer Quartiersgarage eine andere Zielrichtung, die geprüft werden müsse. (Nachträgliches Prüfergebnis der Verwaltung: Grundsätzlich ist eine Quartiersgarage in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig, wenn sie dem Stellplatzbedarf des Quartiers und seiner näheren Wohnumgebung - ca. 300 m Radius, lt. Stellplatzsatzung Aachen - dient. Dabei sind die Emissionen (Lärm, Luft und Licht usw.) sowie verkehrsrechtliche Belange zu prüfen. Ein gewerblicher Betrieb ist nicht zulässig, da in dem Plangebiet gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen sind.)
Herr Auler ergänzt hierzu, dass man prüfen könne, ob die zu errichtenden Garagen in diesem Baugebiet auch für andere Nutzer frei gegeben werden könnten und was die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für den Bebauungsplan wären.
Herr Hußmann schließt sich dieser Idee an.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns erläutert den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, dass jetzt ein Konzeptverfahren anstehe und noch gar nicht feststehe, wie letztlich die bauliche Umsetzung im Detail aussehe.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über
das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung,
die ergänzende Abwägung einer -Eingabe zur ereneuten öffentlichen Auslegung sowie
die redaktionelle Korrektur im Abwägungsdokument
zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange auf der Grundlage des so geänderten bzw. ergänzten Abwägungsvorschlags die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 973 – Karl-Kuck-Straße / Sportplatz – nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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