17.08.2023 - 8 Beschäftigung von OGS-Vertretungskräften

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Auler weist darauf hin, dass die Vertretungskräfte ab dem 01.01.2024 beschäftigt werden sollen, aber der Haushalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt sei. Er erkundigt sich daher, wie die Übergangszeit gestaltet werde.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass die derzeitigen Verträge mit den Trägern bis zum 31.12.2023 befristet seien. Mit Dezernat II (Kämmerei) werde das weitere Vorgehen derzeit abgestimmt.

 

Herr Winkler merkt an, dass bereits eine der letzten eingerichteten Stellen nicht habe besetzt werden können. Er fragt daher, ob sichergestellt sei, dass genügend Fachpersonal gefunden werden könne.

 

Herr Brötz verneint dies. Es handele sich zunächst um das geplante Modell. Ob nachher die Stellen entsprechend besetzt werden könnten, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Der Fachkräftemangel betreffe auch andere Bereiche massiv, wie beispielsweise die Kindertagesbetreuung oder die Jugendhilfe. Der OGS-Bereich sei zudem aufgrund der besonderen Arbeitszeiten besonders schwierig zu besetzen.

 

Frau Giesen erkundigt sich danach, wie die Verträge ausgestaltet werden sollen. Gerade Vertretungskräfte seien oft nur zeitlich befristet eingestellt. Die Entfristung von Verträgen könne einen zusätzlichen Anreiz schaffen.

 

Herr Kaldenbach bekräftigt, dass eine unbefristete Anstellung angestrebt werde. Befristete Arbeitsverträge gebe es oftmals in Bereichen, die projektbezogen und fördermittelabhängig seien.   

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines städtischen Vertretungspools ab dem 01.01.2024.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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