15.08.2023 - 7 Wettbewerbsverfahren städtische Potentialfläche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Gegensatz zu den zuvor behandelten Maßnahmen, bei denen eine exakte Berechnung der Mehrkosten aufgeführt worden seien, sollten im vorliegenden Fall zu den eingeplanten 100.000 Euro weitere 100.000 Euro bereitgestellt werden, wie Ratsherr Pilgram feststellt. Er könne sich nicht vorstellen, dass diese Zahl auf eine vertiefte Kalkulation zurückzuführen sei. Eine solche grobe Schätzung sei gerade vor dem Sparzwang bei den Haushaltsmitteln sehr ärgerlich. Daher würde ihn die zu Grunde liegende Kalkulation sehr interessieren.

 

Frau Grehling entgegnet, dass bei einem Wettbewerbsverfahren sicher keine exakte Summe definiert werden könne und somit die Maßnahme nicht mit Baumaßnahmen zu vergleichen sei. Bezüglich dieser Wettbewerbsverfahren würden bestimmte Erfahrungswerte auf Basis der Submissionsergebnisse vorliegen. Entsprechend ergebe sich der Bedarf einer Mittelbereitstellung in einer Größenordnung, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt ermittelt werden könne.

 

Bei Wettbewerbsverfahren würde es sich um normierte Verfahren handeln und diese müssten bei der Architektenkammer angemeldet werden, wie Ratsherr Baal aus Erfahrungen aus dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss berichtet. Es seien darüber hinaus Preisgelder, Honorare etc. zu berücksichtigen. Es sei durchaus üblich, zunächst einen Ansatz im Haushalt abzubilden und diesen mit zunehmendem Kenntnisstand genauer zu fassen. Im vorliegenden Fall sei der eingeplante Ansatz offensichtlich nicht auskömmlich. Für die noch ausstehenden Beratungen im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss sowie im Rat sollten sicher noch weitere Informationen mit konkreten Zahlen ausgearbeitet werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bittet darum, dies zu vermerken und innerhalb der Verwaltung weiterzugeben.

 

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