15.08.2023 - 6 Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Gleißner stellt zunächst die geplante Wanderwegeverbindung Verknüpfung Maarweg-Pascalstraße (Verbindung 3 A) anhand einer Power-Point-Präsentation vor, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Koch ist der Auffassung, dass die Führung von Wanderwegen über Wiesen zu gefährlich sei und fragt sich, ob der Landwirt im Schadensfall haften müsse. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass die Flächen vermüllen und als Picknickwiesen genutzt werden, was aus seiner Sicht nicht zielführend sei.

 

Herr Slevogt erkundigt sich danach, aus welchem Grunde der Weg in diesem Bereich unbedingt über die Wiese geführt werden müsse. Es bestehe aus seiner Sicht in diesem Bereich die Möglichkeit, die vorhandene Wegeführung weiter zu verfolgen und dann Richtung Norden zu lenken, da an dieser Stelle bereits eine Einzäunung bestehe.

Dazu gibt Herr Dr. Gleißner bekannt, dass diese Wegeführung seitens des Landwirtes nicht gewünscht sei und man die geplante Variante mit seinem Einvernehmen getroffen habe. Das Konfliktpotential zwischen Hunden und Weidetieren wolle man durch eine Hundeanleinpflicht lösen und dies durch eine entsprechende Beschilderung nach außen tragen.

 

Herr Grooten schließt sich der Meinung des Herrn Koch an. Insbesondere durch liegengebliebenen Müll bestehe große Gefahr für die Weidetiere. Aus seiner Sicht hafte der Bewirtschafter der Flächen. Er fordert daher, dass im Schadensfall die Stadt bzw. der Nutzer hafte.

 

Herr Brandt führt aus, dass er oft erlebe, dass sich nicht angeleinte Hunde auf eingezäunten Flächen bewegten und die Hundebesitzer ihre Tiere oft nicht unter Kontrolle hätten. Unabhängig von der Haftungsfrage schätze er das Zustandekommen eines Personenschadens als zu hoch ein.

 

Herr Prof. Dr. Wagner kann die vorgetragenen Bedenken nachvollziehen. Es sei jedoch ausschlaggebend, ob der jeweilige Flächeneigentümer der Planung zustimme. Ohne Zustimmung könne eine derartige Planung ohnehin nicht weiterverfolgt werden.

 

Herr Dr. Gleißner stellt ebenfalls die geplante Wanderwegeverbindung Verknüpfung Münsterwald West-Raerener Wald (Verknüpfung 12) anhand der Power-Point-Präsentation vor.

 

Herr Prof. Dr. Wagner führt aus, dass er befürchte, dass durch die neue Wegeführung zusätzlicher Besucherdrang in den Münsterwald gelenkt werde ohne, dass die Erholungsnutzung im sensiblen Bereich um die Inde abnehme. Daher sei zu überlegen, den sensiblen Bereich zu nutzen statt eines neuen Weges zu öffnen.

Frau Dammers führt dazu aus, dass bei einer Wegeführung durch die Verbindungspunkte 78 und 79 sowohl Reitbankett als auch Reitwege betroffen seien. Rechtlich sei ein Reitweg nur für Reiter und nicht für Fußgänger nutzbar. Demzufolge hätte eine Änderung des Reitweges zum Reitbankett erfolgen und eine Verbreiterung auf insgesamt 4,50 m erfolgen müssen. Dies sei nicht gewünscht gewesen, so dass man sich für die südliche Variante entschieden habe. Frau Bümmerstede ergänzt, dass man das Problem auch sähe, aber keine illegale Nutzung legalisieren wolle und versuchen wolle, über eine Besucherlenkung Ruhe in den Bereich zu bringen.

 

Herr Slevogt schlägt vor, mit vorhandenem Totholz eine Benjeshecke anzulegen. Herr Dr. Gleißner teilt mit, dass Totholz im Wald, anders als in der freien Landschaft, nicht entfernt werde.

 

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Beschluss:

  1. Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung zur Wanderwegemarkierung am geplanten Verbindungsweg Maarweg – Pascalstraße (Verbindung 3 A) mit 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und keiner Ja-Stimme.
  2. Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung zur Wanderwegemarkierung am geplanten Verbindungsweg Münsterwald West – Raerener Wald (Verbindung 12) einstimmig nicht.

 

Im Hinblick auf die Ablehnung des Naturschutzbeirates zur Verbindung 3 A weist Frau Bümmerstede an dieser Stelle darauf hin, dass seitens des Naturschutzbeirates innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine Stellungnahme abzugeben sei und erst nach Abgabe der Stellungnahme eine Beratung im Ausschuss für Klima und Umweltschuß erfolgen könne. Es wird seitens der Verwaltung zugesagt, dies dem Gremium nochmals schriftlich mitzuteilen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1: 0 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 6 Nein-Simmen

 

zu 2: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen