19.09.2023 - 5 Koordination Durchgängige Sprachbildung in der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Haring dankt der Verwaltung für die Vorlage und erkundigt sich danach, wie die Entscheidung getroffen werde, welche Kinder die Angebote besuchen könnten und ob die Teilnahme bei einer Zusage verpflichtend sei.

 

Frau Pautsch erläutert, dass der Prozess mit einem Anmeldezeitraum beginne. Es werde frühzeitig eine Information über die geplanten Kurse und die gewünschte Zielgruppe an die Schulen kommuniziert. Die Verwaltung sei bemüht, den Fokus zunächst auf die Kinder zu legen, die erst vor Kurzem nach Deutschland – meist die Kinder mit einer Aufenthaltsdauer von unter einem Jahr – gekommen seien und somit den höchsten Sprachförderbedarf hätten. Dies werde auch transparent gemacht. Es werde darauf vertraut, dass die Schulen einen guten Überblick über die Bedarfe ihrer Schülerinnen und Schüler hätten und die Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder begleiten und unterstützen würden. Es gebe für Eltern aber auch die Möglichkeit, ihre Anmeldung direkt an die Verwaltung zu schicken.

Im Idealfall würden sich dann die Anmeldungen mit den verfügbaren Plätzen decken, in Einzelfällen könne es aber auch vorkommen, dass nicht allen Kindern ein Platz angeboten werden könne. Unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und möglichen Hinweisen seitens der Schulen werde versucht, eine bestmögliche Auswahl zu treffen. Eltern, deren Kinder kein Platz angeboten werden könne, würden darüber informiert, dass sie sich für die künftigen Ferienangebote erneut bewerben könnten. Gleichzeitig prüfe die Verwaltung, ob das betreffende Kind alternativ einen anderen Kurs besuchen könne.

Das Angebot sei freiwillig und kostenlos. Daher vertraue die Verwaltung darauf, dass die Kinder die Kurse aus freien Stücken besuchen würden. Da die Zielgruppe aus jüngeren Kindern bestehe, die noch am Anfang ihres Spracherwerbs stünden, seien die Angebote spielerisch und alltagsintegriert. Es solle so wenig wie möglich schulisch aufgebaut sein.

 

Frau Schmitt-Promny dankt Frau Pautsch für die Ausführungen. Die Angebote seien aus ihrer Sicht immens wichtig. Es sei auch erschreckend, wie viele Kinder in der 4. Klasse nicht vernünftig lesen und schreiben könnten. Es sei eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule, hierfür Lösungswege zu finden. Da die Kurse bislang ausschließlich in den Ferien angeboten würden, erkundigt sie sich danach, ob es denkbar wäre, zusätzliche Angebote außerhalb der Ferien über das ganze Jahr verteilt zu realisieren. Ebenso erkundigt sie sich danach, welche Akteure sich in Aachen mit dem Thema der Sprachförderung befassen würden und ob es möglich sei, diese untereinander zu vernetzen. Möglicherweise biete das die Chance, neue Ideen zu finden oder bestehende Konzepte weiterzuentwickeln.

 

Herr Brötz berichtet, dass es einen regelmäßigen Austausch mit der StädteRegion Aachen zu den dort durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen gebe, die auch Hinweise auf die Sprachkompetenzen eines Kindes geben würden. Darüber hinaus sei man eng mit dem Kommunalen Integrationszentrum im Kontakt, welches seinerseits eigene Programme zum Bereich Sprache anbiete. Es bestehe Austausch zu allen Akteuren in diesem Feld.

 

Herr Kaldenbach ergänzt, dass die Verwaltung die Thematik aus einer Art Vogelperspektive betrachte. Bedauerlicherweise würden datenschutzrechtliche Bestimmungen die Arbeit einschränken, hier sei es manchmal notwendig, andere Wege zu finden. Es bestehe aber insgesamt ein guter Austausch.

 

Frau Vallot erkundigt sich danach, ob und wie die Verwaltung Kenntnis über die Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren erhalte, die keine KiTa besuchen würden.

 

Frau Traeger erläutert, dass das Schulamt der StädteRegion zwei Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung bei jedem Kind durchführe. Werde bei einem Kind eine sprachliche Auffälligkeit festgestellt und es besuche zu dem Zeitpunkt keine Einrichtung, erhalte die Verwaltung eine entsprechende Information. Die Verwaltung versuche dann, das Kind in eine Einrichtung zu vermitteln. Sofern dies nicht möglich sei, müsse das Kind einmal wöchentlich für zwei Stunden in einer Kindertagesstätte ein Sprachförderangebot besuchen. Dieses Angebot finde in Kleingruppen oder auch alltagsintegriert in einer der PlusKitas und/ oder in Familienzentren statt.  

 

Frau Stedwell betont, dass die Fraktion Die Grünen die koordinierende Stelle ausdrücklich befürworte und die Fokussierung auf den Elementarbereich. Je früher eine Unterstützung erfolge, desto weniger müsse im weiteren Verlauf nachjustiert werden. Mit Blick auf die unterschiedlichen Gruppengrößen erkundigt sie sich, wie diese festgelegt würden. Sie stellt fest, dass der Bedarf deutlich über die verfügbaren Kapazitäten hinausgehe und habe sich daher gefragt, ob die Größen sinnvoll erweitert werden könnten.

 

Frau Pautsch erläutert, dass sich die Gruppengrößen bislang stets an die Förderrichtlinien der zugrunde liegenden Förderprogramme zur Durchführung der Kurse orientiert hätten. Die Förderrichtlinien würden die Gruppengrößen konkret festlegen. Je nach Förderprogramm würden die Größen allerdings unterschiedlich hoch ausfallen: so könne eine Gruppe im Programm „extraZeit“ zwischen 8 und 12 Kinder umfassen, im „Ferienintensivtraining“ wären es 20 bis 25 Kinder. Bei den ersten Kursen habe die Verwaltung die maximal möglichen Gruppengrößen ausgeschöpft, dies habe jedoch nicht in allen Fällen gut funktioniert. Mittlerweile könne die Verwaltung auf Erfahrungswerte zurückgreifen, diese würden dann bei der Konzipierung der Gruppen berücksichtigt. So sei es insbesondere für die jüngeren Kinder nicht sinnvoll, die Gruppengrößen voll auszuschöpfen. Es sei aus Sicht der Verwaltung zielführender, wenn die Kurse kleiner gehalten aber dafür gut funktionieren würden. Bei den älteren Kindern, insbesondere bei einer gewissen Homogenität, könne die Gruppe auch größer geplant werden. Der durch die Förderrichtlinien festgelegte, mögliche Rahmen an Plätzen werde somit individuell, aber möglichst orientiert an die Bedürfnisse der Kinder, gestaltet.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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