19.09.2023 - 15 Leistungsvereinbarungen im Bereich der Jugendhi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 19.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Tillmanns zitiert eine Aussage aus der Vorlage, wonach die städteregionale Diskussion sowie die landesspezifischen Entscheidungen mit zu berücksichtigen seien. Er erkundigt sich danach, von welcher Diskussion bzw. welcher Entscheidungen die Rede sei.
Herr Brötz erläutert, dass es vor zwei Wochen auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der StädteRegion Aachen ein Gespräch zur Finanzierung der Leistungen der freien Träger, u.a. in den Bereichen soziale Pflege, KiTas, OGS, OTs, etc. gegeben habe. An diesem Gespräch hätten auch Bürgermeister, Beigeordnete und Amtsleitungen von Stadt und StädteRegion teilgenommen. Es sei gemeinsam nach Lösungen gesucht worden, wie weiter vorgegangen werden könne. Am Morgen der heutigen Sitzung habe es dazu erneut einen Austausch des Verwaltungsvorstandes der Stadt sowie der Verwaltungskonferenz der StädteRegion gegeben. Der gemeinsame Konsens sei, dass sich das Vorgehen nicht zu weit auseinander bewege. Die landesspezifischen Entscheidungen würden die Frage nach der finanziellen Unterstützung von Seiten des Landes betreffen, inwieweit das Land den Kommunen entgegenkommen würde. Das Land reagiere noch verhalten, dabei sei ein Signal zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, damit Stadt und StädteRegion das weitere Vorgehen planen könnten.
Herr Tillmanns unterstreicht, dass es wichtig sei, mit dem heutigen Beschluss ein Signal in Richtung der freien Träger zu entsenden, dass sie nicht alleine seien. Die StädteRegion habe ihrerseits mit der Aufnahme des Ergebnisses aus dem Tarifabschluss mit in die Leistungsvereinbarungen bereits ein starkes Signal gesendet. Wie die Stadt Aachen damit umgehe, bleibe bis zu den Haushaltsberatungen abzuwarten. Gleichzeitig betont er die Solidarität des Kinder- und Jugendausschusses mit den Trägern und das Bemühen, nicht nur den Status Quo zu erhalten, sondern die offene Jugendarbeit weiter zu unterstützen. Er habe die Hoffnung, dass die Auswirkungen des Tarifabschlusses in den Haushaltsberatungen berücksichtigt würden und sich gegebenenfalls ein stückweit bewältigen lassen könnten.
Herr Tillmann dankt für die geleistete Vorarbeit. Die Vorlage verdeutliche die Belastungen, die der Tarifabschluss für die freien Träger und die Kommune bedeuten würden. Aufgrund der noch anstehenden Haushaltsberatungen sei zwar heute noch keine konkrete Aussage möglich. Dennoch sei er froh, dass die Inflationsausgleichszahlung an die Träger habe ausgezahlt werden können. Daher werde die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag unterstützen.
Herr Breuer bedankt sich über den Konsens im Hinblick auf die Ausgleichszahlung. Bezüglich der Tarifsteigerungen merkt er an, dass es trägerbezogene Besonderheiten gebe, die mit geprüft und unter Berücksichtigung derer entsprechende Einzelberechnungen durchgeführt werden müssten. Er erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen und wie die vorliegenden Anträge der freien Träger nun in die Haushaltsberatungen einfließen würden.
Herr Kaldenbach erläutert, dass die eingegangenen Anträge für die Haushaltsberatungen vorgemerkt seien. Wie in jedem Jahr würde die Verwaltung die Anträge bewerten. Sofern verwaltungsseitig noch Fragen aufkommen würden, würden diese mit dem Träger geklärt. Auf Basis der Prüfungen werde die Verwaltung der Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Empfehlung geben.
Frau Scheidt bekräftigt, dass die Anträge wie immer behandelt würden.
Auf Nachfrage von Herrn Weinen erläutert Herr Kaldenbach, dass das Vorgehen im OGS-Bereich abweichend sei. Zwar gelte auch hier, dass die Haushaltsberatungen abgewartet werden müssten, bevor verbindliche Aussagen getroffen werden könnten. Allerdings sei es nicht notwendig bzw. möglich, trägerspezifische Berechnungen durchzuführen, da es ein trägerunabhängiges, einheitliches Förderkonzept gebe.
Frau Hoffmann bedankt sich für das positive Signal, dass die Träger finanziell unterstützt würden. Sie habe festgestellt, dass die Zuschussstruktur sehr heterogen und vermutlich historisch gewachsen sei. Hier befürchte sie Unsicherheiten bis hin zu einer Konkurrenzsituation in der Trägerlandschaft. Sie erkundigt sich daher, ob es nicht möglich sei, eine pauschale Regelung für alle Träger zu finden.
Frau Scheidt weist darauf hin, dass die Individualität die Stärke der freien Träger sei. Alle Anträge würden von Verwaltung und Politik gewissenhaft geprüft und bewertet. Die bislang im Rahmen der Haushaltsberatungen gefassten Beschlüsse würden ihrer Ansicht nach auch gut wiederspiegeln, welch hohen Stellenwert die Angebote im Bereich der Jugendarbeit der freien Träger hätten. Sie betont, dass in den vergangenen Jahren keine Kürzungen von Seiten des Ausschusses vorgenommen worden seien.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung entsprechend der Ausführungen den betroffenen Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der Leistungsvereinbarungen einen ergänzenden Zuschuss in 2023 zu gewähren, um hiermit die durch die Zahlung der tarifbedingten Einmalzahlungen in Höhe von 3.000€/VZÄ entstehenden Aufwände zu kompensieren.
Anlagen zur Vorlage
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