26.10.2023 - 19 Abstellplätze für E-Tretroller; Ratsantrag der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Nositschka zeigt sich erfreut über die schnelle und gute Vorgehensweise der Verwaltung.

Er stellt dem Ausschuss einen Vorschlag zur Erweiterung des Beschlusses vor.

„Der Mobilitätsauschuss nimmt die Einrichtung der vorgeschlagenen 16 E-Tretroller-Abstellzonen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, neben den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe neuralgischer Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten. Er beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, das vorgestellte Konzept der E-Scooter Abstellzonen entsprechend zu überarbeiten und dem Ausschuss erneut zum Beschluss vorzulegen“

Der bisherige Beschlussvorschlag der Verwaltung gehe ihm nicht weit genug.

Auch Herr van den Hurk sieht den Bedarf und die Dringlichkeit einer Regelung. Die Tretroller seien sehr beliebt. Er stimme dem Vorschlag von Herrn Nositschka zu, bitte jedoch darum, auf die Breite der Gehwege zu achten. Auch müsse man über eine mögliche Konzession sprechen. Er erweitert den von Herrn Nositschka vorgestellten Beschlussvorschlag noch um den Prüfauftrag an die Verwaltung, ob auf dem Klosterplatz eine Abstellzone eingerichtet werden könne.

Aus Sicht von Ratsherr Neumann handele es sich bei den vorgestellten Zonen um einen ersten Aufschlag auf der folgerichtigen nächsten Stufe des Themas. Auch er spricht das Thema Kostenbeteiligung an und richtet zudem seinen Dank an die Verwaltung.

Aus der Bezirksvertretung Aachen Mitte berichtet Herr Lindemann, dass man dort eine ähnliche Diskussion gehabt habe und ebenfalls einen erweiterten Beschluss gefasst habe. Hier habe man den Zusatz „Sie begrüßt und empfiehlt die Beauftragung eines gesamtstädtischen Konzeptes und eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung“.

Das Thema sei ihr ein großes Anliegen, so Frau Strack. Ziel sei es, dass die Gehwege nicht mehr verstellt würden. Hier benötige man dringend ein Konzept. Sie schließe sich den Ausführungen von der Fraktion die Linke und der CDU an; man dürfe das Ganze nicht auf die Innenstadt beschränken. Sie bittet darum, darauf zu achten, dass die Zonen nicht neben Behindertenparkplätzen eingerichtet würden.

Herr van den Hurk erkundigt sich, was genau die Verwaltung in der Sondernutzungssatzung überarbeiten solle.

Herr Müller berichtet, dass die Sondernutzungssatzung für jedes Fahrzeug einen Beitrag pro Jahr vorsehe. Man könnte nun auch darüber nachdenken, dies auch für Stationen aufzunehmen. Natürlich sei es wichtig, auch über die Konzessionen nachzudenken. Man habe evaluiert, dass es über alle drei Anbieter hinweg rund 1 Millionen Ausleihen gegeben habe.


Die Ausschussvorsitzende Wenzel lässt sodann über den von Herrn Nositschka und Herrn van den Hurk erweiterten und somit weitgehendsten Beschluss abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsauschuss nimmt die Einrichtung der vorgeschlagenen 16 E-Tretroller-Abstellzonen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, neben den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe neuralgischer Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten. Er beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, das vorgestellte Konzept der E-Scooter Abstellzonen entsprechend zu überarbeiten und dem Ausschuss erneut zum Beschluss vorzulegen

Die Verwaltung wird zudem mit der Prüfung einer Abstellzone auf dem Klosterplatz beauftragt.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

11 Zustimmungen und 6 Ablehnungen

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Anlagen zur Vorlage