18.10.2023 - 13.1 Abstellplätze für E-Tretroller; Ratsantrag der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Deloie begrüßt, dass Abstellplätze für E-Tretroller in der Innenstadt eingerichtet werden, insbesondere wegen des Ärgernisses, das mit den wild in der Stadt abgestellten Rollern verbunden sei.  Er merkt an, bezogen auf die Anzahl der Roller, die täglich in der Innenstadt stehen, reichten

16 Standorte nicht aus. Möglichst zeitnah sollten weitere Abstellplätze eingerichtet werden.   

 

Zu der Beschilderung stellt er die Frage, ob es wirklich erforderlich sei, jede Zone mit 2 Schildern und einer Bodenmarkierung zu kennzeichnen. Wenn es nicht rechtlich verpflichtend sei, sollte auf 1 Schild verzichtet werden.

 

Des Weiteren führt er aus, die Systeme seien so intelligent, dass man als Betreiber dafür sorgen könne, dass die Roller in bestimmten Zonen nicht fahren und dass man außerhalb entsprechender Zonen eine Fahrt nicht beenden könne. Die Roller seien Kraftfahrzeuge und dürften trotzdem, nach seiner Kenntnis, überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Das heiße, ein Roller dürfe durch den Kaiser-Friedrich-Park fahren. Hier sollte die Verwaltung auf die Betreiber zugehen und eine Vereinheitlichung erfolgen, um ein Durchfahren des Parks zu unterbinden.  

 

Auch Herr Dr. Otten geht auf die Zahl der E-Tretroller ein, die sich derzeit in der Innenstadt im Bereich des Grabenrings befinden, und spricht sich für die Einrichtung weiterer Abstellplätze aus. Insbesondere für sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen stelle das wilde Abstellen der Scooter ein Hindernis dar. Man könne sich die Einrichtung von taktilen Leitelementen sparen, wenn die Roller quer stehen. Er bezieht sich auf den Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Sondernutzungssatzung und bittet, dies zu prüfen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sollte entsprechend ergänzt werden.   

 

Herr Klopstein spricht sich dafür aus, neben den 16 Standorten weitere zu schaffen. Er beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte begrüßt die Vorlage der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, neben den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe wichtiger Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der „Pfalzbezirk“ E-Tretroller frei bleibt“.

 

Herr Lindemann merkt kritisch an, dass in einigen Bereichen für die Abstellplätze der E-Tretroller mehrere Parkplätze entfallen. Wenn überhaupt, dann sollte nur ein Parkplatz an diesen Stellen wegfallen und man sollte auch andere Flächen, die nicht als Parkplatz ausgewiesen sind, hierfür nutzen. Er fragt an, ob ausschließlich nur Parkplätze in Frage kommen oder auch andere Flächen.

 

Herr Ferrari weist auf den Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss hin, wonach ein Konzept für die E-Scooter Abstellzonen im innerstädtischen Bereich beschlossen werden soll.

 

Herr Dr. Langweg erläutert anhand einer Präsentation zum Thema. 

 

Frau Penalosa fragt an, ob man nur an den entsprechenden Standorten die E-Tretroller abstellen kann.

 

Herr Dr. Langweg teilt mit, dass dies auch in Zwischenbereichen möglich sei, sofern man weit genug von einer eingerichteten Abstellstation entfernt sei. Erst wenn es genügend Stationen gebe, würde ein

Abstellen der Roller nur noch an den Stationen möglich sein. Derzeit sei das Abstellen auch

außerhalb des Radius um eine jeweilige Station möglich. 

 

Herr Mohr teilt mit, es entstehe ein hoher Verwaltungsaufwand, um das Ganze zu organisieren. Bei den Betreibern handele es sich um privatwirtschaftlich tätige Unternehmen, die mit dem Verleihen der E-Tretroller Geld verdienten. Er fragt an, ob den Betreibern klar sei, dass der Aufwand, der hier von der Stadt betrieben werde, entsprechend rückzuvergüten sei. Dies könne nicht von der Allgemeinheit getragen werden.

 

Herr Dr. Langweg merkt an, dies sei ein Thema für die Sondernutzungssatzung. Er sei zuversichtlich, dass hier eine gute Regelung gefunden werde.

 

Herr Klopstein möchte wissen, wer den Radius festlegt. Er bekräftigt noch einmal, dass außerhalb des Alleenrings in der Nähe wichtiger Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller eingerichtet werden sollten.

 

Herr Deloie führt aus, die Einrichtung der Abstellplätze sei ein Vorteil für die Betreiber*innen.

Es gebe viel weniger Sammelstationen. Den Betreibern*innen müsste schon klar sein, dass der Aufwand, der hier betrieben werde, ihnen zugutekomme. Er fragt an, wie oft es Fälle gegeben habe, wo Betreiber*innen sanktioniert worden seien, ob es Zahlen hierzu gebe und Einnahmen aus den Sanktionen generiert wurden.

 

Die Fragen, die im Rahmen der Diskussion gestellt wurden, nimmt Herr Dr. Langweg mit.

Die Antworten der Verwaltung sind der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Ferrari macht folgenden Beschlussvorschlag.

 

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zunächst an den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten.

 

Sie begrüßt und empfiehlt die Beauftragung eines innerstädtischen Konzeptes und eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung.“

 

Herr Deloie weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss sich auf den innerstädtischen Bereich bezieht und Burtscheid beispielsweise dann hierin nicht enthalten sei. Er regt an, dies zu ändern in „gesamtstädtisches Konzept“.

 

Folgender Beschluss wird gefasst.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zunächst an den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten.

 

Sie begrüßt und empfiehlt die Beauftragung eines gesamtstädtischen Konzeptes und eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen