02.05.2006 - 5 Vorlage der Jahresrechnung der Stadt Aachen für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 02.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Fragen der Ratsherren Schäfer und Haase zur Allgemeinen Rücklage, den Kassenkrediten, sowie den Haushaltseinnahme- und Kassenresten beantworten Frau Grehling und Herr Krings. Die Optimierung des Vollstreckungsverfahrens zur Realisierung entsprechender Forderungen wird angestrebt. Beispielhaft zeigt Frau Grehling die Grenzen der Leistungsbereitschaft und –fähigkeit der Schuldner im Vollstreckungsverfahren auf.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, vom Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 Kenntnis zu nehmen. Aus der Jahresrechnung ergeben sich folgende Abschlusszahlen:
a) Kassenmäßiger Abschluss
Soll Ist Reste
Verwaltungshaushalt
Einnahmen 688.654.377,84 Euro 664.131.794,54 Euro 24.522.583,30 Euro
Ausgaben 845.865.449,84 Euro 845.865.449,84 Euro 0,00 Euro
Ist-Vorschuss ./. 181.733.655,30 Euro
Vermögenshaushalt
Einnahmen 114.178.791,40 Euro 113.544.692,32 Euro 634.099,08 Euro
Ausgaben 96.536.911,98 Euro 96.536.911,98 Euro 0,00 Euro
Ist-Bestand 17.007.780,34 Euro
Verwahrbuch
Einnahmen 244.742.462,11 Euro 244.742.462,11 Euro
Ausgaben 167.789.179,20 Euro 167.789.179,20 Euro
Ist-Bestand 76.953.282,91 Euro
Vorschussbuch
Einnahmen 28.457.117,19 Euro 28.457.117,19 Euro
Ausgaben 28.684.254,38 Euro 28.684.254,38 Euro
Ist-Vorschuss ./. 227.137,19 Euro
b) Haushaltsrechnung
Die Haushaltsrechnung schließt ab, und zwar
im Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen von 641.899.295,34 Euro
Ausgaben von 696.173.672,29 Euro
somit Fehlbetrag von 54.274.376,95 Euro
im Vermögenshaushalt
ausgeglichen mit Einnahmen und Ausgaben von je 93.014.198,10 Euro
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Jahresrechnung 2004 an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen, der sich zur Durchführung der Arbeiten nach § 101, Absätze 1 und 3 GO NRW (in der bis zum 31. 12. 2004 geltenden Fassung) des Rechnungsprüfungsamtes bedient.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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85,6 kB
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