06.12.2023 - 4 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hermanns vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur stellt im Rahmen einer Präsentation dem Gremium die Entwurfsfassung zur Neuaufstellung des Landschaftsplans für das Stadtgebiet Aachen vor.

Zunächst gibt sie einen Überblick über den Verfahrensstand. Bereits im Jahr 2015 habe man mit den Planungen begonnen. Im Jahr 2018 erfolgte der Aufstellungsbeschluss durch die Politik. Im 1. Quartal 2024 solle der Offenlagebeschluss durch die Politik erfolgen. Der Landschaftsplan ist in zwei Bände unterteilt. Im rechtsverbindlichen Band eins seien die Entwicklungs- und Festsetzungskarten enthalten und im beschreibenden Band zwei die Anlagekarten. Daran anschließend erläutert Frau Hermanns, dass die zahlreichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die der Träger öffentlicher Belange in den Bewertungsprozess mit eingeflossen seien. Danach gibt sie einen Überblick über den Bezirk Brand mit seinen Besonderheiten. Hierbei sei herauszuheben, dass es im Bezirk Brand besondere Naturschätze gebe. Diese seien neben dem Naturschutzgebiet Brander Wald auch die Naturschutzgebiete Indetal und Rollefbach. Im Anschluss werden die Naturschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete und die Naturdenkmäler vorgestellt. Frau Hermanns macht deutlich, dass es sich beim Landschaftsschutzplan nach Abwägung aller Eingaben um einen naturschutzfachlich geprüften Kompromiss zur Erreichung der Ziele im Landschaftsplan handele. Am Ende des Vortages stellt Frau Hermanns den weiteren Ablauf der Verfahrensschritte bis zur Rechtskraft im 2. Quartal 2025 vor. Im 2. Quartal 2024 soll es noch einmal eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zentral in der Aachener Innenstadt geben. Darüber hinaus soll im Rahmen von Bürgersprechstunden in den einzelnen Bezirken informiert werden.

 

Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich für die detaillierte Darstellung und die Vorbereitung des Landschaftsplans auch im Namen seiner Fraktion. Ihm sei bewusst, dass die Mitarbeitenden im Planungs- und Umweltamt nicht nur Daten und Fakten zusammengetragen und ihre Einschätzung dokumentiert hätten, sondern auch mit den betroffenen Menschen ins Gespräch gegangen seien und sich deren Sorgen und Nöte, insbesondere auch die der Landwirte, angehört und vielfach in der Planung berücksichtigt hätten. Dies sehe man u.a. in den Zonierungen und den dazugehörigen Erläuterungen innerhalb der einzelnen Gebiete. Wenn man den Vorentwurf mit dem aktuell vorliegenden Entwurf für die Offenlage vergleiche, dann merke man, wie viel Mühe sich die Verwaltung damit gemacht habe und das vielfach ein Konsens mit den Nutzern der Flächen erreicht worden sei.

Herr Auler habe das komplette Werk, insbesondere die Eingaben und Stellungnahmen, gelesen.

Er sei auf die erneute Offenlage und die Reaktionen der Menschen gespannt.

 

Aufgrund der detaillierten Darstellungen und Planungen sei es aber auch schwierig, den kompletten Inhalt eines solchen Planwerks zu erfassen. Bei seiner intensiven Durchsicht seien ihm aber auch einige Unklarheiten aufgefallen. Dies macht Herr Auler an zwei Beispielen fest:

 

1. Krauthausen sei fast vollständig von LSG 17 eingekesselt. Dort reiche das NSG Indetal bis in die Gärten einiger Anwohner hinein. Da dies ein massiver Grundrechtseingriff sei, vermisse er hierfür eine entsprechende Begründung. Er bittet um Prüfung, ob es hier kein milderes Mittel gäbe, das den gleichen Zweck erzielen könnte. Um hier entsprechend abwägen zu können, erfordere dies eine entsprechende Begründung. Zudem sei ihm aufgefallen, dass die Parzellengrenzen teilweise naturschutzrechtlich anders zugeschnitten seien.

 

2. Grachtstraße: Kurz hinter den Gärten fange das NSG Indetal an. Würde man dort als Grundstückseigentümer eine Drohne steigen lassen, wäre dies erlaubt. Ein daneben liegender Nachbargarten liege im LSG. Dort dürfe keine Drohne fliegen, weil der Garten näher als 100 Meter an das NSG grenze. Laut Herrn Auler fehle hier die Begründung, warum der eine Garten schützenswerter sei als der andere. 

Er weist darauf hin, dass die Kommune mit dem Landschaftsplan Recht setzen würde. Daher müssten die Festsetzungen rechtssicher begründet und für alle Betroffenen nachvollziehbar sein.

Herr Auler bittet daher die Verwaltung über folgende Vorschläge nachzudenken und diese ggfls. noch für den Landschaftsplan zu berücksichtigen:

 

1. Abstandsbereiche zur Wohnbebauung prüfen und ergänzen, damit Anwohner nicht unwissentlich Regeln verletzen, die von Verwaltung sowieso nicht kontrolliert werden können. Eventuell können so auch die Ränder etwas begradigt werden.

2. Verbreiterung des Vennbahnweges sicherstellen.

3. Zuordnung von Flächen zu Landschaftsschutzgebieten prüfen.

4. Verknüpfung zwischen Landschaftsplan und Hochwasserschutz (soweit möglich).

 

Frau Michalik vom Fachbereich Klima und Umwelt bedankt sich bei Herrn Auler für die Durcharbeitung der Vorlage. Zur Verknüpfung mit dem Hochwasserschutz teilt sie mit, dass es schwierig sei festzustellen, welche klimatischen Veränderungen noch in Zukunft auf uns zukämen. Hierfür müssten aber entsprechende Belege vorliegen, um diese in den Landschaftsplan verbindlich zu integrieren.

Frau Herrmanns merkt hierzu an, dass einzelne Darstellungen hierzu nochmal überarbeitet würden.

Frau Michalik erläutert zu den Zuordnungen der Landschaftsschutzgebiete, dass hierzu auf die Landschaftsräume im Stadtgebiet Bezug genommen werde.

Naturschutzgebiete dürften nicht in Hausgärten liegen, sollte dies in einigen Fällen so sein, würde dies nochmal geprüft werden. Herrn Auler sei dies im Bereich Grachtstraße, Schroufstraße und Im Gödersfeld aufgefallen.

Der Vennbahnweg liege im Landschaftsschutzgebiet. Deswegen sei eine Verbreiterung und/oder ein Ausbau der Beleuchtung nicht an jeder Stelle möglich. Zum Wohle des Insektenschutzes solle es auch einige nicht beleuchtete Abschnitte geben (Stichwort: Lichtverschmutzung).

Herr Röthke vom Fachbereich Klima und Umwelt ergänzt, dass Verbreiterungen des Vennbahnweges im Rahmen von Ausnahmeregelungen möglich seien. Der Landschaftsschutz müsse hier aber berücksichtigt werden.

 

Herr BBM Tillmanns schlägt vor, dass sich Herr Auler in den nächsten Tagen mit den Einzelfällen an Frau Hermanns und Frau Michalik wendet, um noch offene Detailfragen zu klären.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF bedankt sich ebenfalls im Namen seiner Fraktion für die geleistete Arbeit. Er bittet um Erläuterung, warum sich die Anzahl der Naturdenkmäler im aktuellen Landschaftsplan verringert habe. Beispielhaft nennt er eine Eiche an der Pützgasse und eine Eiche am Goertzbrunnen.

Herr Röthke teilt hierzu mit, dass die fachliche Prüfung hierzu durch die Abteilung des Baumschutzes durchgeführt werde. Es könnten sich Prüfkriterien verändert haben, die bestimmte Bäume nun nicht mehr als Naturdenkmäler einstuften.

Frau Michalik ergänzt, dass früher viele Bäume als Naturdenkmäler ausgewiesen worden seien, die die Kriterien eigentlich nicht erfüllten.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bittet um Erläuterung, was den Unterschied zwischen Baumschutzsatzung und Naturdenkmal ausmache.

Herr Röthke erläutert hierzu, dass die Baumschutzsatzung nur im Innenbereich Anwendung finde. Der Landschaftsplan hingegen erzeuge ausschließlich im Außenbereich Wirkung. Bäume würden zu Naturdenkmälern, wenn dies aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich sei.

 

Die Frage des Herrn Hußmann, ob Änderungen der Kriterien für die Reduzierung der Naturdenkmäler verantwortlich sein könnten, wird an die Verwaltung zur Klärung weitergeleitet. Herr Hußmann geht auf das Naturschutzgebiet Indetal und deren vier Enklaven ein. Er weist darauf hin, dass derzeit weder die Kläranlage noch das Pumpwerk im NSG oder im LSG verankert sind. Er bittet um Mitteilung, ob es möglich sei, das Pumpwerk in den Landschaftsschutz zu integrieren.

Des Weiteren macht Herr Hußmann darauf aufmerksam, dass das Düngeverbot in einzelnen Zonen des Indetals aufgehoben worden sei. Er fragt deshalb nach, ob man hier nun ohne weitere Einschränkungen düngen könne.

 

Frau Michalik teilt hierzu mit, dass bei den Flächen, wo kein Düngeverbot vorgesehen ist, mit den einzelnen Landwirten auszuhandeln sei, inwieweit eine Düngung erforderlich bzw. notwendig sei.

Sie erläutert, dass auch die Belange der Landwirte im neuen Landschaftsplan Berücksichtigung finden müssten und daher eine Art Kompromiss zur Flächennutzung (Düngung/Gülle) eingegangen werden müsse. Die Wertigkeit/Schutzwürdigkeit der Flächen seien hierfür ausschlaggebend. Gegebenenfalls müsse über Verträge mit den Landwirten (freiwillig) die jeweilige Düngemenge festgelegt werden.

 

Herr Röthke ergänzt, dass es zum Indetal eine neue Kartierung gebe, die u.a. die Schutzwürdigkeit der einzelnen Fläche neu bewerte.

 

Herr Hußmann bittet die Verwaltung hierzu um eine weitere Differenzierung der Gebiete.

Er regt an, im Rahmen einer Beschlusserweiterung das Pumpwerk in den Landschaftsschutz zu integrieren. Insgesamt findet er die Ausführungen zum neuen Landschaftsplan zu detailliert.

 

Herr BBM Tillmanns macht darauf aufmerksam, dass aktuell über den Beschluss zur Offenlage abgestimmt werde. Daher sei es nicht erforderlich, den Wunsch zur Aufnahme des Pumpwerks in das Landschaftsschutzgebiet schon jetzt in den Beschluss mit aufzunehmen. Dies könne immer noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Er weist daraufhin, dass die Anregung auf jeden Fall im Protokoll vermerkt werde.

 

Herr Hellmann fragt nach, ob es richtig sei, dass das Grundstück hinter dem Betrieb Godding bebaut werden könne. Frau Hermanns bejaht dies.

Er merkt an, dass es keinen Sinn mache, das Pumpwerk in den Landschaftsschutz mit aufzunehmen, da dieses zwingend erforderlich sei und unterhalten werden müsse. Bei der Düngeproblematik sieht er Hauptsächlich die Verwaltung in der Pflicht, da dieses Thema zu umfangreich und detailliert sei. Er könne daher dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Herr Auler macht nochmal darauf aufmerksam, dass seine Anmerkungen und Fragen nicht in einen geänderten Beschlussvorschlag mit einfließen sollen. Dies sollte lediglich eine Anregung für die Verwaltung sein, sich noch einmal mit den Themen auseinanderzusetzen.

Auch der Vorschlag der Grünen-BF sollte erst von der Verwaltung vor einer Beschlussfassung geprüft werden. Zudem handele es sich beim Pumpwerk um eine Einrichtung des Versorgungsträgers. Auf notwendige Bau- und Erweiterungsmaßnahmen des Pumpwerks habe die Bezirksvertretung Brand keinen Einfluss.

 

Herr Tillmanns unterbricht die Sitzung für 5 Minuten zur Beratung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) sowie mit § 11 DVO-LNatSchG zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 17 LNatSchG NRW die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans und Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) in der vorgelegten Fassung für die Dauer von sechs Wochen zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen