06.12.2023 - 4 Bebauungsplan Nr. 955 - Richtericher Dell / Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 06.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers (CDU) begrüßt Frau Prenger Berninghoff und Frau Manthey vom Fachbereich Stadtentwicklung-, Planung- und Mobilitätsinfrastruktur.
Frau Prenger Berninghoff stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Planungsstand zur Haupterschließungsstraße vor.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde dieser bereits entsprechend angepasst.
Der Bau der Haupterschließungsstraße wird in drei Trassenabschnitte A, B und C eingeteilt. Begonnen wird mit der Umsetzung des Abschnitts C von der Roermonder Straße bis zur Banker-Feld-Straße.
Frau Prenger Berninghoff erläutert die aktuelle Entwurfsplanung z.B. hinsichtlich der Einbindung des RS4, die verkehrliche Anbindung des Recyclinghofs als auch des Uersfelder Fußpfads und der Banker-Feld-Straße.
Neu ist auch die Anknüpfung an die Roermonder Straße innerorts.
Die Baustellenerschließung im Abschnitt C erfolgt über den Feldweg.
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage in Allris beigefügt.
Alle Fraktionen bedanken sich für den gut verständlichen Vortrag.
Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) spricht auf die Anbindung zur Kohlscheider Straße/ Roermonder Straße an. Dort war ursprünglich ein Kreisverkehr geplant. Er möchte wissen, ob und warum dieser Plan verworfen wurde.
Frau Prenger Berninghoff verweist hier auf Eigentumsverhältnisse und Probleme mit vor Ort verlaufenden Gasleitungen. Sie wird die Frage aber mitnehmen und die Beantwortung nachreichen.
Nachträgliche Beantwortung:
Der Landesbetrieb Straßen NRW hat eine Anbindung der Ortsumgehung/Haupterschließung an die Roermonder Straße in der Baulast der Stadt Aachen gefordert, daher wurde von einer Anbindung an die Roermonder Straße in der Baulast der Landesbetriebs abgesehen.
In der aktuell geplanten Lage ist eine Anbindung an die Roermonder Straße mittels eines Kreisverkehrsplatzes verworfen worden. Ein Kreisverkehr läge in zu geringem Abstand vom Knoten Roermonder Straße/Kohlscheider Straße/Küppershofweg. Um Rückstau in den Kreisverkehr zu vermeiden, bedarf es einer Signalisierung der Anbindungsstelle, bzw. einer signaltechnisch koordinierten Abwicklung der Hauptströme an den benachbarten Lichtsignalanlagen.
Eines der Auswahlkriterien für die Trassenvarianten 1 (Anbindung innerorts) war der Verlauf von drei Gasleitungen im Bereich zwischen Banker-Feld-Straße und Roermonder Straße.
Die drei Gasfernleitungen haben internationalen Transportcharakter. Zwar ist unter Beachtung zahlreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Querung von Gasleitungen durch Verkehrswege möglich, vorgeschrieben ist aber bei Bodenabtrag eine verbleibende Gesamtüberdeckung der Leitung von mindestens 1,0 m. Das erforderliche Lichtraumprofil der Eisenbahnunterquerung beträgt 4,5 m. Um dieses Maß zu erreichen, muss die Straße so tief unter der Bahn geführt werden, dass bei dem im Vorentwurf vorgesehen Verlauf die erforderliche Überdeckung der Gasleitungen nicht mehr möglich ist. Die Lage der Eisenbahnunterführung musste daher von der ursprünglichen Position nach Südwesten außerhalb des Schutzstreifens der Gasleitungen verschoben werden. Dies sprach für die Anbindungsvariante 1. Der Leitungsträger Thyssengas hatte in seiner Stellungnahme gebeten, die Straßenführung sowie die Eisenbahnunterführung so zu planen, dass im Vorfeld aufwendige und kostspielige Leitungsumlegungen vermieden werden können (siehe auch Vorlage FB61/0562/WP17).
Herr Bezirksvertreter Behrens (FDP) und Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) beziehen sich auf den dargelegten Zeitstrahl. Nach diesem sei mit einem frühesten Baubeginn 2031 zu rechnen. Inwieweit können Arbeiten parallel laufen und könnte man jetzt schon auf Grundlage der Entwurfsplanung mit der Bahn in Verhandlungen bzgl. der Sperrzeiten gehen.
Frau Prenger Berninghoff erklärt, dass die Zeitberechnungen auf Erfahrungswerte beruhen. Im Bearbeitungsverlauf werden diese konkreter. Der Fachbereich würde alle Möglichkeiten ausschöpfen, um in der Planung vorwärts zu kommen. Frau Manthey betont, dass die Parallelität gegeben ist. Die Planungen erfolgen schneller, um die Sperrzeiten anzumelden.
Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) schließt sich der Frage zur Zeitschiene an und möchte darüber hinaus wissen, ob die im Erläuterungsbericht stehenden Kosten von 10,1 Millionen €, angesichts der Inflation, noch realistisch sind. Er bezweifelt dies.
Frau Prenger Berninghoff hält eine Kostensteigerung von ca. 2% für vorstellbar.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) möchte wissen, ob schon bekannt ist, wann die Offenlage erfolgen wird. Zudem werde die frühzeitige Beteiligung wiederholt. Was geschieht mit den Eingaben aus der ersten Beteiligung?
Frau Prenger Berninghoff erläutert, dass derzeit für Herbst 2024 die Offenlage geplant sei. Alle Eingaben aus der ersten frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind registriert. Diese werden ebenfalls wie die neuen Eingaben abgearbeitet.
Frau Prenger Berninghoff erläutert auf Nachfrage von Herrn Kuckelkorn (SPD), warum der Kreisverkehr an der Banker-Feld-Straße verworfen wurde.
Herr Bezirksvertreter Kurth-Lassay (Grüne) erkundigt sich nach dem Radweg im Abschnitt B. Wie wird dieser sicher über die Straße geführt.
Frau Prenger Berninghoff erläutert, dass der genaue Wechsel der beidseitigen Radwegeführung im Abschnitt A auf die einseitige Führung im Abschnitt B noch genauer ausgearbeitet werden muss.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bebauungsplan Nr. 955 für das Gebiet zwischen der Horbacher Straße, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach und dem Knotenpunkt Roermonder Straße/Kohlscheider Straße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu aktualisieren.
Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie zu beschließen, dass hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. 3 (1) BauGB und den Richtlinien des Rates, Ziffer III, 1 und 2 erneut durchgeführt wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
877,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
75,2 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
14,1 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
769,4 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
506,6 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
528,1 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|