22.11.2023 - 9 Bilanz Ermöglichungskultur Innenstadt / Außenga...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 22.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Ratsherr Linden (SPD) bedankt sich im Namen der SPD Fraktion für die umfangreiche Vorlage und hält fest, dass die Bilanz deutlich zeige, dass im letzten Jahr viel bewegt worden sei. Der gemeinsam mit der Grüne-Fraktion eingebrachte Beschluss in der Hauptausschusssitzung im September letzten Jahres sei ein erster Aufschlag gewesen. Insgesamt seien es 6 eingebrachte Punke gewesen, die dann nachlaufend im Rat und in den Haushaltsberatungen abgearbeitet und umgesetzt worden seien. Der Antrag sei damals gestellt worden, da einige Fallbeispiele den Anschein machten, dass es eher eine Verhinderungs- und nicht Ermöglichungskultur gab. Daher sei der erste Teil des Beschlussentwurfes gewesen, die Ermöglichungskultur ganz explizit als Handlungsrichtlinie der Stadt politisch bekräftigt und die Verwaltung angehalten haben, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Ermessensspielräume zu nutzen. Die einstimmige Beschlussfassung habe ein gutes Signal gesendet, auch um der Verwaltung beim Ausüben dieser Emerssensspielräume den Rücken zu stärken. Der heutige Tagesordnungsantrag sei gestellt worden, um Bilanz zu ziehen und zu sehen, wie sich die Wahrnehmung und Haltung in diesem Jahr verändert und vielleicht gedreht habe und die Wahrnehung bestärkt werde, dass Ermäglichungskultur die Handlungsmaxime in dieser Stadt und in der Verwaltung sei. Die Vorlage liefere viele Beispiele und enthalte Zahlen, die Freude beim Lesen bereiten. Die Geister scheiden sich allerdings beim Thema Gestaltungssatzung, insbesondere die Leitlinien zum Thema Außengastronomie. Ein Vorziehern dieses Prozesses sei leider nicht möglich gewesen, ebensowenig eine vorlaufende Miteinbeziehung der Außengastronomen. Dies habe auch n diesem Sommer zu kritischen Stimmen aus der DEHOGA geführt, die aber so eigentlich nicht nötig gewesen wären. Da der Prozess im neuen Jahr startet, wolle man an den einstimmig gefassten Beschluss erinnern, der deutlich besagt habe, dass die Leitlinien sollen so überbarbeitet werden, dass die bestehenden und bekannten Defizite bei der Ausgestaltung der Leitinien für die Außengastronomie behoben und der der Prozess auf die Gastronomen ausgerichtet werde. Er bittet, dass das Thema, welches zurzeit richtigerweise im Planungsausschuss sei, in der Beratungsfolge auch andere Ausschüsse einbezogen werden.
Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich für die Anregung und die Bestärkung des Innenstadtentwicklungsteams, das teilweise auch anwesend sei.
Ratsfrau Lürken (CDU) bedankt sich bei der Verwaltung für die gut ausgearbeitete Vorlage und besonders für die Aufnahme des Gestaltungsleitfadens, da dieser der CDU-Faktion am Herzen liege. Weiterhin möchte sie wissen, ob die Möglichkeit bestehe, dass die Verwaltung zu den 70 Projektanträgen, die in der Auflistung stehen, noch Informationen nachreichen könne, da sie gerne wissen würde, was da gemacht worden sei. Weiterhin hält sie fest, dass die schallschutztechnischen Gutachten, die an 11 Plätzen in Aachen gemacht werden sollen, sehr erfreulich gewesen seien. Dies sei eine große Hilfe für die, die ehrenamtlich unterwegs seien, da immens hohe Kosten geschultert werden müssen. Sie würde noch gerne wissen, um welche 11 Plätze es sich handle und wünscht sich, dass diese Idee auch an vielen anderen Plätzchen, z.B. in den Außenbezirken, umgesetzt werde.
Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich und hält fest, dass der Aspekt der bezirklichen Veranstaltungen, im Austausch mit den Bezirksämtern, bereits auf der Agenda stehe. Der Bezirk Haaren habe aus den bezirklichen Mitteln hier entsprechend vorgelegt un dies werde nun auch in den anderen Bezirksämtern so weitergeführt, dass auch häufig genutzte Flächen entsprechend mit ins Portfolio kommen und die Vereine entlasten. Sie werde morgen.
Bezüglich der 11 Veranstaltungsplätze übergibt sie das Wort an Dr. Bacher.
Dr. Bacher (Fachbereichsleitung Kommunikation u. Stadtmarketing) teilt mit, dass die Liste auf der Intenretseite der Stadt Aachen unter der Rubrik Kultur/Freizeit/Veranstaltungen öffentlich einsehbar sei.
Ratsherr Pilgram (Grüne) bedankt sich ebenfalls für die sehr gute Vorlage und stimmt Ratsherrn Linden (SPD) zu, dass auch andere Ausschüsse, insbesondere der Kulturausschuss miteinbezogen werden solle. Zum Thema Schallschutzgutachten bittet er zu prüfen, ob so so ein Gutachen vor einer Veranstaltung verlangt werden solle. Er habe in seiner Recherche nichts dazu gefunden.
Oberbürgermeisterin Keupen bedankt sich für die Anregung der weiteren Behandlung in anderen Ausschüssen und hält fest, dass man diese mitnehmen werde und gerne über die Aktivitäten in diesem Kontext berichten werde. Bezüglich der Schallschutzgutachten habe die Bezikrsregierung die Stadt Aachen dazu aufgefordert, die Praxis anders auszugestalten und Gutachten einzunehmen. Stadtdirektorin sei gerne zu einer Einzelberatung bereit, um hier auch nochmal deutlich zu machen, dass rechtlich gesehen jede Veranstaltung einzeln betrachtet werden müsse.
Beigeordnete Burgdorff bezieht sich auf Ratsherrn Linden (SPD) und teilt mit, dass man das Thema Leitlinien gerne auch an den zuständigen Fachbereich weitertragen werde. Mit den Leitlinien werde man sehr viel ermöglichen, jedoch auch Grenzen aufzeigen müssen, insbesodnere in der Pufferzone Dom. Die Stadt Aachen gehalten, mit diesem Umfeld pflegsam umzugehen. In der Pontstraße und in der Schmiedstraße stehe man hingegen immer wieder vor Herausforderungen, da dort die Gastronomen Tische und Stühle in den Straßenraum hinein stellen. Dies sei nicht verkehrssicher und habe mit Gestaltung nichts zu tun. Bei aller Ermöglichungskultur sei die Straße am Ende für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen da und wenn sie ökonomisch genutzt werde, müsse dies auch in einem guten, ästhetischen Rahmen passieren. Sie bittet an dieser Stelle um Vertrauen und sei überzeugt, dass man gemeinsasm mit den anderen Ausschüssen eine gute Lösung erarbeiten werde.
Ratherr von Thenen (Grüne) hält fest, dass es nicht sein könne, dass dass die Bezirke Schallschutzgutachten aus den bezirklichen Mitteln zahlen müssen, wenn 11 Schallschutzgutachten aus städtischen Mitteln gezahlt werden. Da müsse man eine Kostenstelle finden, wo es durch Allgemeinkosten gezahlt werden könne.
Oberbürgermeisterin Keupen erläutert, dass seit der kommunalen Neugliederung bezirkliche Mittel auch städtische Mittel seien. Es befinde sich alles in Ihrem Dezernat und sei dort auch gut aufgehoben.
Ratsherr Servos (SPD) erläutert, dass an der Hotmannspief ein Eisdielenbesitzer vor drei Jahren Sonnenschirme aufstellen wollte, ihm dies jedoch aufgrund der Nähe zum denkmalgeschützten Bereich nicht erlaubt worden sei. Er habe natürlich in solchen Bereichen Verständnis dafür, möchte aber dennoch darauf aufmerksam machen, dass man bei der Gestaltungssatzung ein gewisses Fingerspitzengefühl haben und die Regeln so auslegen müsse, dass die Gegebenheiten, insbesondere die monitäre wirtschaftliche Wirklichkeit der Gastronomen, beachtet und abgewogen werde.
Oberbürgermeisterin Keupen hält fest, dass an dieser Stelle „Maß und Mitte“ nochmal verdeutlich worden und die Botschaft „Flexibilität“ sei, die man gerne mitnehme. Die Gestaltungssatzung werde man in den Ausschüssen intensiv beraten, Beigeordnete Burgdorff werde das fachlich gut begleiten, sodass man da für alle einen guten Weg finden werden.
Beigeordnete Burgdorff bedankt sich bei Ratsherrn Servos (SPD) und hält fest, dass solche konkreten Beispiele helfen und man sich gern dafür einsetze. Man werde vielleicht auch mit einem kleinen politischen Kreis aus Wirtschaftsförderungs- und Stadtgestaltungsperspektive zusammensetzen. Ganz wichtig sei jedoch, dass die Stadt Aachen keine Gestaltungassatzung sondern Gestaltungslinien habe, eine Denkmalbereichssatzung exisitiere jedoch.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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