14.12.2023 - 3 Integriertes Klimaschutzkonzept (2023) „Aachen:...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Meiners beginnt mit einer kurzen Einleitung zum Thema.

Dank erhält er dafür von Ratsherrn Neumann, der ausführt, dass dieses sehr wichtige Programm viele Optionen biete. Alle Beteiligten müssten hier ihren Beitrag leisten, nachdem ihnen aufgezeigt worden sei, wo die Lücken zwischen dem, was man bereits umsetze und dem, was zur Zielerreichung getan werden müsse, lägen.

Auch Herr Nositschka dankt der Verwaltung für die umfassende Vorlage. Die konkreten Handlungsfelder habe man bereits im Rat beschlossen und  hier handele es sich um einen Teil davon.

Allerdings sehe er einige in dem Papier enthaltene Zahlen kritisch und frage sich zum Beispiel, wie die im Gutachten prognostizierte Autoverteilung durch die Stadt gesteuert werden könne. Die vorgestellten Zahlen für die ASEAG seien sehr ambitioniert und mit einer hohen Summe versehen. Aus seiner Sicht fehlten im Papier noch einige wichtige Themen, daher sehe er darin auch nur eine Grundlage und noch nicht die Umsetzung des Ratsbeschlusses.

Aus diesem Grund beantrage er, den Beschlussvorschlag im ersten Teil wie folgt zu ändern:
Der Ausschuss bewertet das Gutachten von GERTEC, "Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030" und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 als ersten Schritt einer Umsetzung des im Mai 2022 vom Rat der Stadt erteilten Auftrages zur Einarbeitung der Ziele des Klimaentscheides in ein neues IKSK 2023. Gleichzeitig beurteilt er das Gutachten als Grundlage für die Fortschreibung des Aachener Klimaschutz-Fahrplans und als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität

 

Man müsse mehr ins Detail gehen, findet Herr Lindemann. Er frage sich, was aus den Maßnahmen von 2021 geworden sei. Zudem sollten die neuen, im Papier enthaltenen, Maßnahmen konkret vorgestellt werden.

 

Ratsherr Blum bezieht sich in seinem Beitrag besonders auf die Mobilitätsthemen. Er frage sich, wo man das ganze Personal für die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen hernehmen wolle. Die Vorschläge seien aus seiner Sicht dem Bürger in Teilen nicht zu vermitteln, weshalb er keine Empfehlung an den Rat abgeben könne.

 

Aus Sicht von Ratsherr Pilgram sind die geäußerten Bedürfnisse und Bedenken der Ausschussmitglieder mit dem Beschlussvorschlag abgedeckt. Es gebe in der Zukunft noch viele Möglichkeiten, um über die Inhalte zu diskutieren. Einzig die Formulierung „bis zu den Haushaltsberatungen 2024“ im Beschlussvorschlag sei vielleicht missverständlich ausgedrückt.

 

Ratsfrau Breuer fehlt die Rückmeldung der Verwaltung, welche Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität umgesetzt worden seien, sie habe hier deutlich mehr erwartet.

 

Herr Nositschka möchte wissen, ob die für 2024 vorgesehenen Maßnahmen im Haushalt enthalten seien oder ob diese dann um ein Jahr geschoben würden.

 

Die werde man schieben und habe dementsprechend keine Mittel dafür im Haushalt veranschlagt, so Herr Meiners. Man brauche noch ergänzende Abstimmungen und müsse an vielen Stellen noch konkreter werden. Das hier vorgestellte externe Gutachten sei nicht nur ein Papier der Verwaltung. Es solle aufzeigen, was noch möglich sei und wo andererseits die Grenzen des Machbaren lägen. Man müsse definitiv die Bemühungen verstärken um das Ziel noch zu erreichen.

 

Das Ziel sei unbestritten wichtig und sinnvoll, hält Herr Lindemann fest. Auch die Innenstadtmobilität für morgen sei ein solches Thema, aber aus seiner Sicht in der falschen Reihenfolge angegangen.

Andererseits führt er als Beispiel den Punkt kostenlosen ÖPNV an, der im deutlichen Widerspruch zu den Ergebnissen des ASEAG Gutachtens stehe.

Es gebe einige Maßnahmen in der Vorlage, die aus seiner Sicht nicht sinnvoll seien, daher könne man keine pauschale Empfehlung abgeben. Das Klimaschutzkonzept sei notwendig und sinnvoll, aber nicht mit allen vorgestellten Maßnahmen.

 

Der Kritik kann Herr van den Hurk nicht folgen. Die Inhalte der Vorlage seien nur Vorschläge, man beschließe hier keine konkreten Maßnahmen, sondern wolle der Verwaltung nur ein Grundgerüst geben. Er signalisiert, sich dem geänderten Beschlussvorschlag der Fraktion die Linke anschließen zu wollen.

 

Unterstützung erhält er von Ratsherr Neumann, der ebenfalls ausführt, dass die Maßnahmen immer in verschiedenen Sitzungen beschlossen würden. Hier handele es sich nur um Überlegungen zu einem Prozess der weitergeführt werden müsse. Er äußert die Bitte, dass die Verwaltung aufzeige, wie die Mobilitätsthemen an den verschiedensten Stellen integriert worden seien.  Außerdem erkundigt er sich nach der Möglichkeit von EU- Förderungen.

 

Auch Herr Meiners konkretisiert, dass eine „Einführung 2024“ lediglich bedeute, dass man einen Beschluss fasse, der den Prozess einläute und die Perspektive aufzeige.

Bezüglich der EU-Förderungen werde man alle Möglichkeiten und Chancen nutzen um EU- Gelder nach Aachen zu holen. Er könne zwar derzeit noch nichts genaues sagen, die Chancen stünden jedoch gut.

 

Ratsfrau Breuer kündigt indes an, dass sie gegen den Beschlussvorschlag stimmen wolle, da sie vorhabe immer aktuell und situationsbedingt einzelne Maßnahmen beschließen zu wollen.

 

Auch Ratsherrn Blum sind die enthaltenen Maßnahmen zu weitreichend, weshalb er ebenfalls nicht zustimmen werde.

 

Das sei zum Teil nachvollziehbar, erwidert Herr Meiners, allerdings habe man den Grundsatzbeschluss, bis 2030 klimaneutral zu werden, im Rat bereits beschlossen. Hierbei  handele es sich um einen wichtigen Punkt als Grundlage für alles, was noch komme.

 

Man müsse selbstverständlich immer und alles auf Wirksamkeit und Umsetzbarkeit überprüfen, so Herr Müller. Das mache die Verwaltung routinemäßig und gehe dann mit diesen Ergebnissen in die Konkretisierung.

 

Seit 2021 seien noch Maßnahmen hinzu gekommen, so Ratsfrau Breuer. Diese seien den jeweiligen Einzelausschüssen aus ihrer Sicht noch vorzustellen.

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss bewertet das Gutachten von GERTEC, "Aachen: Der Weg Klimaneutral 2030" und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 als ersten Schritt einer Umsetzung des im Mai 2022 vom Rat der Stadt erteilten Auftrages zur Einarbeitung der Ziele des Klimaentscheides in ein neues IKSK 2023. Gleichzeitig beurteilt er das Gutachten als Grundlage für die Fortschreibung des Aachener Klimaschutz-Fahrplans und als wichtigen Schritt auf dem Weg zur KlimaneutralitätDer Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen:

 

  1. die Verwaltung zu beauftragen bis zu den Haushaltsberatungen 2024 ein strukturell (Governance, Steuerung, Messung, Evaluation) und inhaltlich (Handlungsfelder) umsetzbares Handlungsprogramm zu erarbeiten. Vor der Sommerpause 2024 ist dem Rat dazu ein Bericht vorzulegen, welche Aktivitäten des Gutachtens wie in die Haushaltsberatungen 2025 integriert werden sollen. Die heute bereits im Haushalt verankerten Haushaltsansätze sind dabei zu berücksichtigen.

In diesem Kontext soll auch aufgezeigt werden, wie zentrale Steuerungstools der Stadtverwaltung (Haushaltsteuerung, Vergabe, Personal etc.) noch besser auf das Ziel der Klimaneutralität einzahlen können. Auch die anderen mitwirkenden Fachbereiche werden hierfür beauftragt, die in ihrer Federführung liegenden Maßnahmen zu bewerten und Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten. Zentrale und handlungsleitende Frage soll hierbei die Wirkung auf die Klimaneutralität bzw. die Einsparung von Treibhausgasemissionen sein. Maßnahmen mit großer Klimawirkung, hoher Wirtschaftlichkeit und schneller Umsetzbarkeit sind zu priorisieren. Die Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  1. die Verwaltung zu beauftragen, die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes erforderlichen Personalbedarfe maßnahmenscharf zu ermitteln und die Ergebnisse den jeweils zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  2. die Verwaltung zu ermächtigen, die Elemente des Gutachtens, die für die Erstellung des Stadtvertrages im Rahmen der EU-Mission 100 Klimaneutrale und intelligente Städte (CNSC) geeignet sind, zu verwenden, soweit diese keine erweiterten finanziellen oder sonstigen kommunalen Verpflichtungen auslösen.
  3. die Verwaltung zu beauftragen, die Förder- und Unterstützungsoptionen der EU-Mission CNSC umfassend zu prüfen und die politischen Gremien regelmäßig zu informieren. Der Ausschuss setzt darauf, durch die Beteiligung an der EU-Mission CNSC von Land, Bund und EU weitere Förder- und Unterstützungsoptionen für alle im Klimaschutz aktiven Akteure der Stadtgesellschaft (Verwaltung, Unternehmen, Landeseinrichtungen, etc.) zu erschließen.
  4. zu bekräftigen, die bereits beschlossenen und erfolgreich laufenden Maßnahmen des IKSK 2020 mit hoher Intensität weiterzuverfolgen.
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Abstimmungsergebnis:

10 Zustimmungen, 5 Ablehnungen

 

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Anlagen zur Vorlage