10.01.2024 - 7 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Fischer (Grüne) begrüßt das Naturschutzgebiet Rödgerbach. Man hoffe auf weitere Gebiete zB Richtung Haarbach oder auch die Galmeiflächen, die schützenswert wären.

Gibt es Düngeverbote im Gebiet Rödgerbach und wenn ja, gibt es eine zeiltich Befristung ?

 

Herr Röthke, FB 36, informiert dass das Gebiet in 3 Zonen aufgeteilt ist. Hier sind Zone 1 und 3 eingesetzt mit einem Düngeverbot. Das langfristige Ziel ist aber eine Abstimmung mit den Bewirtschaftern das die Flächen am Rödgerbach als Naturschutzgebiet deklariert werden.

 

Herr Bode (CDU) ist der Meinung das am Schwester-Sibylla-Weg noch ein Baulandstück verfügbar sei.

 

Herr Dambietz FB61 gibt an, dass jedoch bei der Planung des neuen Flächennutzungsplan kein Bauland eingetragen war.

 

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  Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt einstimmig den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 17 LNatSchG NRW die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans und Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) in der vorgelegten Fassung für die Dauer von sechs Wochen zu beschließen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage