24.01.2024 - 6 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Hermanns, Projektleitung Neuaufstellung Landschaftsplan, Abteilung Stadtentwicklung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61/100), Herrn Meiners, Fachbereichsleitung Klima und Umwelt (FB 36) und Herrn Röthke, Team Untere Naturschutzbehörde, Baum- und Artenschutz im Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36/401).

 

Frau Hermanns stellt das Projekt und den aktuellen Landschaftsplanentwurf sowie die bisherigen Änderungen des Vorentwurfs anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist in Allris als Anlage hinterlegt. Sie bedankt sich für die Unterstützung seitens der Bevölkerung. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Betroffenen wurde versucht die Anregungen einzubauen und bestmöglich zu berücksichtigen.

Es ist geplant im Rahmen der Offenlage in den Bezirken wieder Bürger*innensprechstunden einzurichten. Sollten Bürger*innen Rückfragen haben, besteht auch jederzeit die Möglichkeit sich an die Fachverwaltung zu wenden und auch außerhalb der Bürger*innensprechstunden persönliche Termine zu vereinbaren.

 

Herr Bezirksbürgermeister Meyers bedankt sich bei allen Beteiligten für die ausführliche und aufwendige Arbeit und gute Aufbereitung des komplexen Themas.

 

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) schließt sich dem an und äußert seine Anerkennung für die Ausarbeitung des Werks und den Ausgleich der unterschiedlichen Interessenslagen.

 

Auch Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) bedankt sich für die geleistete Arbeit. Im Vergleich zum Vorentwurf aus 2018 würde jedoch auffallen, dass die Flächen der Naturschutzgebiete (NSG) reduziert werden. Aus Naturschutzsicht sei dies bedauerlich, durch den erfolgten Austausch mit den Landwirten sei dies jedoch nachvollziehbar. Da die NSGs besonders an den Bachläufen reduziert werden, wird folgende Erweiterung des Beschlusses vorgeschlagen:

Darüber hinaus beauftragt die BV-Richterich die Verwaltung, insbesondere für die Flächen entlang der Naturschutzgebiete an den Horbacher Bächen, freiwillige Natur- und Artenschutzmaßnahmen in Kooperation mit den Landwirt*innen in die Wege zu leiten (z.B. durch Vertragsnaturschutz oder Flächentausch) mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung und zur Vermeidung von Pestizid- und Düngereintrag in die Bachläufe.

 

Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) bedankt sich ebenfalls für die Ausarbeitung und Darstellung in elektronischer Form im Hinblick auf die Umweltschonung.

 

Herr Bezirksbürgermeister Meyers stellt die Frage, ob im neuen Landschaftsplanentwurf Änderungen berücksichtigt worden sind, die es zukünftig erleichtern, Windenergiegebiete auszuweisen.

Frau Hermanns erläutert, dass Windenergiegebiete durch den Rat der Stadt Aachen im Flächennutzungsplan implementiert werden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung habe stattgefunden. Dieses Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da die Weiterentwicklung und Entscheidung noch ausstehen. Es handelt sich hierbei um politische Entscheidungen, Windenergiegebiete auszuweisen. Der Landschaftsplan stellt Regelungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft auf. Herr Meiners stellt deutlich heraus, dass sich keine Veränderungen zu Gunsten der Windenergie durch Neuaufstellung des Landschaftsplan ergeben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und erfolgt aufgrund der Gesetzesänderungen. Die Stadt Aachen hat sich das Ziel gesetzt bis 2030 klimaneutral zu werden. Der Flächennutzungsplan überlagert letztlich den Landschaftsplan. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich wird an den weiteren Verfahrensschritten beteiligt.

 

Herr Bezirksvertreter Dr. Behrens (FDP) möchte wissen, wie lange der Landschaftsplan nach Eintritt der Rechtskraft Gültigkeit behält und wie auch im Nachhinein noch neue Naturdenkmäler aufgenommen werden können. Hierauf gibt Frau Hermanns an, dass der Landschaftsplan bis zu einer etwaigen Änderung gültig bleibt. Ein Änderungsverfahren, um beispielsweise neue Naturdenkmäler mit aufzunehmen, ist jederzeit möglich.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 17 LNatSchG NRW die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans und Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) in der vorgelegten Fassung für die Dauer von sechs Wochen zu beschließen.

 

Darüber hinaus beauftragt die BV-Richterich die Verwaltung, insbesondere für die Flächen entlang der Naturschutzgebiete an den Horbacher Bächen, freiwillige Natur- und Artenschutzmaßnahmen in Kooperation mit den LandwirtInnen in die Wege zu leiten (z.B. durch Vertragsnaturschutz oder Flächentausch) mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung und zur Vermeidung von Dünger- und Pestizideinträge in die Bachläufe.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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