17.01.2024 - 8 Teileinziehung einer Teilfläche des Templergrab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 17.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Otten bezieht sich auf seine Ausführungen in der gemeinsamen Sitzung des Mobilitätsausschusses mit der Bezirksvertretung vom 31.08.2023. Des Weiteren geht er auf die Rechtslage in vergleichbaren Fällen ein und nimmt Bezug auf verschiedene Gerichtsurteile.
Das Gutachten, das von der RWTH Aachen gemacht wurde, sieht er kritisch. Die Sperrung sei rechtswidrig. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.
Frau Dr. Bollwerk informiert, die Maßnahme sei abschließend und sorgfältig geprüft worden und man
sei der Überzeugung, es ist zulässig.
Herr Radke begrüßt die Vorlage sehr. Es gebe einen Beschluss, dass der Kfz-Verkehr an dieser Stelle herausgenommen werden soll und er freue sich, dass dies umgesetzt werde.
Herr Deloie teilt mit, die SPD-Fraktion werde der Teileinziehung zustimmen. Bezogen auf den
Passus des Beschlussvorschlags – den Gemeingebrauch auf einen Fußgänger- und Radverkehr, auf Elektrokleinstfahrzeuge sowie den ÖPNV zu beschränken - gibt er zu bedenken, wenn das bedeute, dass auch der einzige Anlieger dort nur mit Elektrokleinstfahrzeug vorfahren könne, dann würden die Parkplätze im Bereich der Hochschule von den Fahrzeugen des Rektors, des Kanzlers etc. nicht mehr genutzt werden können. Es wäre ein Fehler, wenn man den Gemeingebrauch tatsächlich darauf beschränken und den einzigen Anlieger außen vor lassen würde.
Im Hinblick auf die vorgesehenen Verkehrsanordnungen erkundigt er sich bezogen auf den Annuntiatenbach, ob es einen politischen Beschluss gebe, welche Art von Unterbrechung dort erfolgen solle. Seines Wissens nach gebe es keine politische Beschlussfassung zur kompletten Sperrung des Annuntiatenbaches.
Herr Lindemann führt aus, für ihn sei das Vorgehen irritierend. In Teilabschnitten des Templergrabens sei eine Fahrradstraße beschlossen worden. Er regt an, eine durchgehende Fahrradstraße ohne Teileinziehung einzurichten.
Herr Klopstein stimmt dem Beschlussentwurf der Verwaltung zu. Er merkt an, die Teileinziehung
sei ein Teil eines Verkehrskonzeptes, mit dem eine Schleifenerschließung in der Innenstadt und der Grabenring als Radverteilerring entwickelt werden soll.
Herr Ferrari bekräftigt, die Grundlage für die Maßnahme sei ein Verkehrskonzept, das beschlossen wurde. Hieraus ergebe sich, eine Netzunterbrechung dort durchzuführen. Eine Fahrradstraße sei keine Netzunterbrechung, man könne da auch mit dem Pkw durchfahren. Aber genau das sei bei dem Verkehrskonzept nicht gewollt. Deshalb erfolge die Teileinziehung.
Frau Dr. Bollwerk erläutert, heute gehe es um die Frage der Teileinziehung der in Rede stehenden Fläche des Templergrabens und nicht um die Verkehrsanordnung. Es gehe um die Umsetzung des Beschlusses, der am 31.08.2023 gefasst worden sei. Beschlossen wurde die Netzunterbrechung für den motorisierten Individualverkehr und das sei für den Templergraben die Teileinziehung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss in Umsetzung des Beschlusses vom 31.08.2023 (Vorlage FB 61/0683/WP18) für die als Anlage dargestellte Teilfläche des Templergrabens zur dauerhaften Umsetzung der im Rahmen des Verkehrsversuchs Templergraben erprobten Netzunterbrechung für den MIV am Templergraben nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) - Teileinziehung - den Gemeingebrauch auf einen Fußgänger- und Radverkehr, auf Elektrokleinstfahrzeuge sowie den ÖPNV zu beschränken.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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