23.01.2024 - 4 Tagesordnungspunkt: Integriertes Klimaschutzko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Nositschka (Die LINKE) erinnert an seine Frageliste aus der Sondersitzung im Dezember 2023 und bittet die Verwaltung um Lieferung der gewünschten Informationen.

 

Durch seine Fraktion liegt ein erweiterter Beschlussentwurf vor, der von Herrn Dr. Nositschka näher erläutert wird.

 

Das IKSK 2020 sei ein Handlungsprogramm mit sehr vielen Aufgaben. Man wäre auf einem guten Wege, auch wenn das aktuelle Werk kein „neues“ IKSK darstelle.

 

Er regt an, zukünftig ausschließlich den redaktionellen Titel „IKSK 2.0“ zu nutzen.

 

Herr Stettner (DIE GRÜNE) dankt für die konstruktive Sondersitzung im Dezember 2023 und für den guten Austausch der Fraktionen in den letzten Tagen. Ebenfalls würdige er die Arbeit der Verwaltung und des Gutachters in diesem Thema.

 

Er stellt die Punkte des entwickelten Beschlussentwurfes vor und sieht mit dieser Anpassung die Irritationen aus dem Mobilitätsausschuss als ausgeräumt an.

 

Ein politischer Streit über einzelne Formulierungen lohne aus seiner Sicht nicht und er werbe daher für eine einstimmige Abstimmung des gemeinsam verfassten Beschlussentwurfes. Er sei sich durchaus bewusst, dass die Aufgaben mit diesem Entschluss nicht erledigt wären, aber sowohl die Politik als auch die Verwaltung würden gemeinsam und konstruktiv weiterarbeiten.

 

 

Herr Kiemes (CDU) berichtet von unterschiedlichen Abstimmungsbildern in anderen städtischen Ausschüssen. Manches Gremium wünsche sich noch weitreichendere Maßnahmen, anderen sei dieses Handlungsprogramm bereits zu umfänglich.

Seine Fraktion begrüße diesen gemeinsamen Beschlussentwurf und Konzept müsse unter anderem die konsequente Weiterverfolgung einer zielführenden Ausschussarbeit sein.  

 

Ferner danke er den Arbeitsgruppen und den Initiativen. Das Konzept zeige auf, dass dieses Thema eine sehr große Aufgabe für alle Beteiligten darstelle.

 

Die Einzelmaßnahmen müssten sehr breit diskutiert werden, um in jedem Punkt eine bestmögliche Lösung zu erarbeiten bzw. zu finden. Hierzu sehe er ebenfalls das Einbeziehen der Bevölkerung und der Presse als sinnvoll an.

 

Herr Dr. Nositschka (Die LINKE) verweist auf die Stellungnahme (E-Mail) des Klimaentscheides vom heutigen Tag und erklärt erneut die zusätzlichen Änderungswünsche seiner Fraktion. Hauptsächlich lege er Wert auf die Erweiterung des Wortes „laufend“

 

Die einheitliche Bezeichnung „IKSK 2.0“ sei aus seiner Sicht wichtig für die Genese des IKSK. Er freue sich über den erarbeiteten Beschlussentwurf und lobt diesen.

 

Herr Blum (FDP) lobt ebenfalls den vorliegenden Beschlussentwurf und die Vorstellung des Gutachtens in der Sondersitzung. Viele inhaltliche Dinge seien noch in der Schwebe und er fordere maßnahmenscharfe Ermittlungen sowie regelmäßige Vorstellung in den beteiligten Gremien.

Diese Thema müsse praktikabel und nachvollziehbar behandelt werden. Nicht nur für die kommunale Politik und die Verwaltung, sondern auch für die Bürger*innen.

 

Der Rat müsse sämtliche Punkte einzeln besprechen und abstimmen. Eine allumfassende Freigabe könne aus seiner Sicht nicht erfolgen.

 

Frau Dr. Wolf (SPD) freut sich ebenfalls über den getroffenen Beschlussentwurf und erinnert den Ausschuss, dass so relevante Themen immer einstimmig verabschiedet wurden, um ein deutliches Zeichen zu setzen. Eine einheitliche Bezeichnung mit „IKSK 2.0“ findet sie sinnvoll.

 

Die Mitglieder sehen die Erarbeitung eines strukturellen Handlungsprogrammes bis zur Sommerpause 2024 als sehr ambitioniert aber wichtig an.

 

Herr Thomas (Dez. VII) sagt dem Ausschuss zu, dass die Verwaltung alles versuche bis zur Sommerpause einen solchen abgestimmten Handlungsrahmen vorzulegen. Er sehe es als große Chance an, dass der Rat mit allen Fraktionen das Thema gemeinsam vorantreiben würde.

Aus seiner Sicht müsse sich zunächst auf die Punkte konzentriert werden, die die höchste CO2-Einsparung erzielen könnten. Es dürfe nicht sein, zu viele Punkte umzusetzen sondern vorrangig effektive Ziele anzugehen, die schnell einen signifikanten Erfolg erzielen könnten. Solche Punkte müssten nun zeitnah herausgefiltert werden.

 

Mindestens bis 2030 – eher bis 2045 - werde in Aachen aktiver Klimaschutz betrieben werden müssen und jetzt besteht die Chance, die Strukturen in der Verwaltung so aufzustellen, dass dieses auch gut gelingen könne.

 

Das laufende IKSK („IKSK 1.0“) sei noch nicht beendet. Viele damals definierte Punkte müssten noch umgesetzt werden und der heutige Beschlussentwurf sei ein gutes Signal an den Rat der Stadt Aachen.  

 

Ratsfrau Lürken (CDU) bittet mit Hinblick auf die Fraktion Die LINKE ebenfalls um ein einstimmiges Ergebnis, um so ein klares Signal nach außen zu setzen.

 

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Lürken (CDU) läßt folgenden, weitergehenden Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke abstimmen:

 

„Beschlussentwurf IKSK 2.0

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Der Ausschuss würdigt die zügige, noch laufende Bearbeitung des vom Rat der Stadt erteilten Auftrages zur Einarbeitung der

 

Ziele des Klimaentscheides in ein neues IKSK 2.0 durch die Verwaltung.

Gleichzeitig betont er, wie von der Verwaltung empfohlen, die entstehenden Folgeaufgaben und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen:

 

1. die Verwaltung zu beauftragen ein umsetzbares Handlungsprogramm (auf Basis von Band II des

Gutachtens) zu erarbeiten. Die zentrale und handlungsleitende Frage soll hierbei die Wirkung auf

die Klimaneutralität sein. Maßnahmen mit großer Klimawirkung, hoher Wirtschaftlichkeit und

schneller Umsetzbarkeit sind zu priorisieren.

Um eine Grundlage zu legen, welche Aktivitäten des Gutachtens wie in die Haushaltsberatungen

2025 integriert werden können, sollen die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes

erforderlichen Personal- und Finanzbedarfe maßnahmenscharf ermittelt werden. Für die Jahre bis

2030 ist ein Grobfahrplan für die Umsetzung weiterer Maßnahmen zu erarbeiten.

Die Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt zur

Beratung und Beschlussfassung bis zur Sommerpause 2024 vorzulegen.

 

2. die Verwaltung zu beauftragen ebenfalls ein strukturelles (Governance, Steuerung, Messung,

Evaluation) Handlungsprogramm bis zur Sommerpause 2024 zu erarbeiten. In diesem Kontext soll

auch aufgezeigt werden, wie zentrale Steuerungstools der Stadtverwaltung (Haushaltsteuerung,

Vergabe, Personal etc.) noch besser auf das Ziel der Klimaneutralität einzahlen können.

 

3. die Verwaltung zu beauftragen, Maßnahmen und Konzepte aus dem vorliegenden Gutachten,

soweit diese getroffenen politischen Beschlüssen oder laufenden Projekten entsprechen, in den

Klima-Stadtvertrag der EU-Mission „100 Klimaneutrale Städte“ ergänzend zu integrieren.

 

4. die Verwaltung zu beauftragen, die Förder- und Unterstützungsoptionen der EU-Mission CNSC

umfassend zu prüfen und die politischen Gremien regelmäßig zu informieren. Der Ausschuss setzt

darauf, durch die Beteiligung an der EU-Mission CNSC von Land, Bund und EU weitere Förder- und

Unterstützungsoptionen für alle im Klimaschutz aktiven Akteure der Stadtgesellschaft (Verwaltung,

Unternehmen, Landeseinrichtungen, etc.) zu erschließen.

 

5. zu bekräftigen, die bereits beschlossenen Maßnahmen des IKSK 2020 mit hoher Intensität

weiterzuverfolgen.“

 

Abstimmungsergebnis:

2 x Ja-Stimmen

13 x Nein-Stimmen

1 x Enthaltung

 

Der weitergehende Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke wird somit mehrheitlich abgelehnt.

 

 

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(geänderter) Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz würdigt die zügige Bearbeitung des vom Rat der Stadt erteilten Auftrages zur Einarbeitung der Ziele des Klimaentscheides in ein neues IKSK 2.0 durch die Verwaltung.

 

Gleichzeitig betont er, wie von der Verwaltung empfohlen, die entstehenden Folgeaufgaben und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen:

 

1. die Verwaltung zu beauftragen ein umsetzbares Handlungsprogramm (auf Basis von Band II des

Gutachtens) zu erarbeiten. Die zentrale und handlungsleitende Frage soll hierbei die Wirkung auf

die Klimaneutralität sein. Maßnahmen mit großer Klimawirkung, hoher Wirtschaftlichkeit und

schneller Umsetzbarkeit sind zu priorisieren.

 

Um eine Grundlage zu legen, welche Aktivitäten des Gutachtens wie in die Haushaltsberatungen

2025 integriert werden können, sollen die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes

erforderlichen Personal- und Finanzbedarfe maßnahmenscharf ermittelt werden. Für die Jahre bis

2030 ist ein Grobfahrplan für die Umsetzung weiterer Maßnahmen zu erarbeiten.

Die Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Fachausschüssen bzw. dem Rat der Stadt zur

Beratung und Beschlussfassung bis zur Sommerpause 2024 vorzulegen.

 

2. die Verwaltung zu beauftragen ebenfalls ein strukturelles (Governance, Steuerung, Messung,

Evaluation) Handlungsprogramm bis zur Sommerpause 2024 zu erarbeiten. In diesem Kontext soll

auch aufgezeigt werden, wie zentrale Steuerungstools der Stadtverwaltung (Haushaltsteuerung,

Vergabe, Personal etc.) noch besser auf das Ziel der Klimaneutralität einzahlen können.

 

3. die Verwaltung zu beauftragen, Maßnahmen und Konzepte aus dem vorliegenden Gutachten,

soweit diese getroffenen politischen Beschlüssen oder laufenden Projekten entsprechen, in den

Klima-Stadtvertrag der EU-Mission „100 Klimaneutrale Städte“ ergänzend zu integrieren.

 

4. die Verwaltung zu beauftragen, die Förder- und Unterstützungsoptionen der EU-Mission CNSC

umfassend zu prüfen und die politischen Gremien regelmäßig zu informieren. Der Ausschuss setzt

darauf, durch die Beteiligung an der EU-Mission CNSC von Land, Bund und EU weitere Förder- und

Unterstützungsoptionen für alle im Klimaschutz aktiven Akteure der Stadtgesellschaft (Verwaltung,

Unternehmen, Landeseinrichtungen, etc.) zu erschließen.

 

5. zu bekräftigen, die bereits beschlossenen Maßnahmen des IKSK 2020 mit hoher Intensität

Weiterzuverfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen