06.02.2024 - 11 Anwendung des § 55 Abs. 2, Satz 2 KiBiz für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss ermächtigt die Verwaltung, für das KiTa-Jahr 2024/2025 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, unter Anwendung der in der Vorlage aufgeführten Verfahrensschritte, Einzelfallregelungen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu den zweckgebundenen U3-Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder zu treffen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.