06.02.2024 - 9 Maßnahmenkataloge in Kitas als Reaktion auf den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Frau Mendes erläutert, dass der Jugendamtselternbeirat es begrüße, dass die in der Vorlage vorgestellten Notfallpläne nun einsehbar seien. Diese Transparenz habe es bislang in der Form nicht gegeben. Sie erkundigt sich, wie die Verwaltung Kenntnis über eingeschränkte Betreuungszeiten in KiTas erhalte.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass in § 47 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) eine grundsätzliche Meldepflicht für Träger verankert sei, u.a. wenn die Betreuungszeiten eingeschränkt werden müssten. Die Träger seien verpflichtet, die Einschränkung sowie die Hintergründe hierfür umgehend dem Landschaftsverband Rheinland zu melden. Der örtliche Jugendhilfeträger sollte eine Durchschrift der Meldung erhalten.

 

Frau Mendes merkt an, dass die Meldung nicht in allen Fällen erfolge, sondern zunächst die eigenen Notfallpläne aktiviert würden.

 

Herr Kaldenbach betont, dass bei Betreuungseinschränkungen eine Meldung erfolgen müsse. Hier gebe es keinen Spielraum. Dass die Träger unabhängig davon über eigene Notfallpläne verfügen würden, sei der Trägerhoheit geschuldet. Es werde jedoch versucht, die Modelle trägerübergreifend im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KiTas und Kindertagespflege möglichst aufeinander abzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Frau Mendes ergänzt Herr Kaldenbach, dass die in der Tageszeitung benannten Zahlen zu eingeschränkten Zeiten lediglich die städtischen KiTas betroffen hätten und nicht die der freien Träger.

 

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass die Landesmeldung nicht zwingend am ersten Tag der Betreuungseinschränkung erfolgen müsse, um keine übereilten Kurzschlussreaktionen hervorzurufen. Sofern sich abzeichne, dass die Einschränkung voraussichtlich mehrere Tage anhalten werde, würde und müsse die Meldung erfolgen. Die vorgestellten Notfallpläne der Träger finde sie sehr spannend. Es sei für sie deutlich, dass alle KiTas und Träger darum bemüht seien, möglichst gute Lösungen für eine angespannte Situation zu finden mit einer größtmöglichen Transparenz für alle Beteiligten. Insbesondere die Pläne des Studierendenwerkes hebt sie hervor, da diese flexibel gestaltet seien. Sogenannte Ampelsysteme, die in manchen Einrichtungen angewendet würden, seien eher starr und in ihren Abläufen festgelegt. Es sei für sie irritierend, wenn bei Erreichen eines Schrittes sofort ganze Gruppen geschlossen würden. Es sei für sie jedoch auch denkbar, wenn Gruppen flexibel betreut werden könnten. Dies schaffe mehr Möglichkeiten. Ebenso lobt sie, wenn Eltern sich in Notsituationen abstimmen und vernetzen würden.

 

Herr Kaldenbach hebt hervor, dass das Personal in den Einrichtungen trägerübergreifend in den vergangenen Monaten ein hohes Maß an Flexibilität und Lösungsorientiertheit bewiesen habe und bis an die Grenzen gegangen sei. Selbstverständlich könne das vermeintlich starre System an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden, es werde stets die gesamte Einrichtung in den Blick genommen. Es bleibe jedoch dabei, dass Maßnahmen getroffen werden müssten, wenn zu wenig Personal vor Ort sei.

 

Herr Tillmann merkt an, dass die Maßnahmenkataloge voraussichtlich noch einige Zeit notwendig seien. Die transparente Darstellung in der Vorlage sei daher sinnvoll und gut. Er nehme jedoch wahr, dass die Kurzfristigkeit der Kommunikation von Seiten der Eltern oftmals kritisch gesehen werde. Er könne zwar verstehen, dass bei einem plötzlich eintretenden Personalausfall nicht automatisch Einschränkungen für die kommende Woche angekündigt werden könnten sondern die weitere Entwicklung ein stückweit abgewartet werden müsse. Die Frustration der Eltern könne er aber auch nachvollziehen. Es sei daher wichtig, in den Blick zu nehmen, wie das Personal von konkreten Belastungssituationen und den Frustrationen der Eltern entlastet werden könne.

 

Frau Scheidt betont, dass die Situation der KiTas, der Eltern und Kinder stets im Blick gehalten werden müsse. Das System stehe an der Grenze jeglicher Flexibilität. Es sei spürbar, dass das Personal alles versuche, ihre Gruppen weiterhin gut zu betreuen und die Eltern frühzeitig zu informieren. Sie habe jedoch auch die Sorge, dass die wichtige Entwicklung hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder rückläufig werde und das Erreichte verloren gehe. Es sei daher unbedingt notwendig, dass alle Akteure immer wieder auf die Situation aufmerksam machen würden und das System bestmöglich zu unterstützen. Es werde versucht, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Dennoch sei mittlerweile eine Grenze erreicht.

 

Frau Hoffmann bestätigt die Ausführungen. Auch die Kinder würden die Unzufriedenheit und die Belastungen miterleben und versuchen, damit umzugehen. Für das Personal vor Ort sei dies eine zusätzliche Herausforderung. Sie schließt sich daher dem Appell an, den Druck weiter gemeinsam auf Landes- und Bundesebene aufrechtzuerhalten.

Reduzieren

Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=124217&selfaction=print