01.02.2024 - 9 Sachstandsbericht der Verwaltung zum Wohngeld-P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Frankenberger fasst wichtige Eckpunkte der Berichtsvorlage kurz zusammen. Danach sei die Anfang 2023 prognostizierte Verdreifachung der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht eingetreten. Allerdings sei eine Verdopplung der Fallzahlen gegenüber 2022 zu verzeichnen. Weiter gibt Herr Frankenberger einen Überblick über die aktuelle Personal- und Stellensituation, die Einstellung neuer Mitarbeitender sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Einarbeitung. Zu den Fallzahlen gibt Herr Frankenberger bekannt, dass derzeit ein Rückstand von rund 1.500 Wohngeldanträgen bestehe und dass die Bearbeitungszeit aktuell bei rund fünf Monaten liege. Durch die Dauer der Bearbeitungszeit würden selbstverständlich keine Wohngeldansprüche verloren gehen und bei bestehendem Anspruch entsprechende Nachzahlungen des Wohngelds vorgenommen, so Herr Frankenberger.
Frau van der Meulen hat Nachfragen zu folgenden Aspekten: Zahlenmäßiges Verhältnis von Altfällen ca. aus Anfang 2023 und Neuanträgen bei den Rückständen, Anzahl aktuell offener Stellen in der Wohngeldstelle sowie Fallzahlen von Untätigkeitsklagen vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Herr Frankenberger berichtet, dass prinzipiell keine rückständigen Altfälle aus Anfang 2023 bestünden, es sei denn in Einzelfällen aufgrund von fehlender Mitwirkung. Aktuell seien zwei Stellen aufgrund von Fluktuation unbesetzt, Untätigkeitsklagen lägen keine vor. Frau Braun erklärt, die Verwaltung habe zur Umsetzung der Wohngeldreform alles in Bewegung gesetzt und sie dankt den Mitarbeitenden der Wohngeldteams des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration für ihre gute Arbeit. Natürlich bestehe der Wunsch einer kürzeren Bearbeitungszeit. Sie fragt nach Abschlagszahlungen zur Verhinderung sozialer Härten. Herr Frankenberger schildert die bez. der Einarbeitung bestehende Problematik, dass nur noch zwei alteingesessene Stammkräfte verfügbar seien, ein Fachkräftenachwuchsproblem bestehe und dass von den ersten acht eingestellten Neuzugängen lediglich einer eine Verwaltungsausbildung habe, entsprechend höher sei der Einarbeitungsbedarf. In Härtefällen seien selbstverständlich Abschläge möglich.
Der Beschluss erfolgt einstimmig wie folgt: