11.05.2006 - 8 Krauthausener Straße 53-83, Markierung eines Fa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 11.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die FDP-Fraktion geht Frau Schwarz auf den von der FDP-Bezirksfraktion Aachen-Brand gestellten Antrag ein. Obwohl es erlaubt sei, in der Krauthausener Straße am Fahrbahnrand zu parken, würden die Fahrzeuge häufig auf dem Gehweg abgestellt und die Fußgänger zum Betreten der Fahrbahn gezwungen. Das Fahrbahnrandparken solle daher mit einer entsprechenden Markierung verdeutlicht werden.
Frau Breuer schließt sich im Namen der CDU-Fraktion dem Votum der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim an und vergleicht die Situation mit der Gartenstraße, wo zur Abschaffung des Gehwegparkens am Anfang und Ende das Fahrbahnrandparken mit Markierungen kenntlich gemacht worden sei.
Der Vorsitzende, Herr Höfken, berichtet als Anwohner des betroffenen Stadtteiles, dass die Bürger die Fahrzeuge auf dem Gehweg abstellen würden, um Beschädigungen ihrer Autos zu vermeiden.
Herr Jansen erklärt, dass sich die SPD-Fraktion - unabhängig von den mit einer Markierung entstehenden Kosten - dem Vorschlag der Verwaltung anschließen werde, da es ein internes Problem der Krauthausener sei und die beantragte Parkstreifenmarkierung nicht die gewünschte Wirkung erzielen würde. Unter Hinweis auf eine andere vergleichbare Situation im Stadtgebiet äußert auch Herr Schulz die Befürchtung, dass durch die Markierung das unerlaubte Gehwegparken nicht verhindert würde.
Frau Nacken kündigt ein an alle Anwohner des betreffenden Bereiches gerichtetes Schreiben der Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde an, um auf die rechtliche Situation aufmerksam zu machen.
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf die Markierung eines Fahrbahnrandparkstreifens vor den Häusern Krauthausener Straße 55-63 sowie 77-83 zu verzichten. Statt dessen sind die dort ordnungswidrig parkenden Verkehrsteilnehmer durch den Einsatz der Überwachungskräfte zu einem ordnungsgemäßen Parken zu veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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986,7 kB
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435,9 kB
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