20.02.2024 - 3 Finanzieller Zwischenbericht 4. Quartal 2023 (0...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Wulf verweist auf die Erläuterungen zum finanziellen Zwischenbericht, die an die Betriebsaus-schussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind. Das vierte Quartal 2023 schließt mit einem vorläufigen Verlust von -2.595.000 EUR. Die gesamten Erträge belaufen sich auf insgesamt 5.005.000 EUR. Die Gesamtaufwendungen betragen 7.600.000 EUR.

 

Der Ertragsplan für das vierte Quartal 2023 in Höhe von 4.330.000 EUR wird um 675.000 EUR über-schritten. Erfreulicherweise konnten in allen drei Locations (Eurogress, Tivoli, Bendplatz) mehr Erträge als geplant generiert werden. Auch die sonstigen Umsätze fallen gegenüber dem Planansatz höher aus.

 

Frau Wulf erklärt, dass der direkte Vergleich mit dem Vorjahr ihrer Ansicht nach nicht repräsentativ ist, da bestimmte Effekte (z.B. Nachholtermine aufgrund der Pandemie) zu Verzerrungen in der Betrachtung führen. Sie bezieht sich in den weiteren Ausführungen auf das Jahr 2018, das als Durchschnittsjahr zu betrachten ist, und daher als geeigneter Vergleichsmaßstab herangezogen werden kann. Sie stellt im Folgenden die Entwicklung der einzelnen Locations im Jahr 2023 dar, beginnend mit dem Eurogress. Hier wurden im Vergleich zu 2018 insgesamt um 200.000 EUR höhere Erlöse generiert. Sie hält das für ein sehr gutes Ergebnis, da zu berücksichtigen ist, dass für die Dachsanierung Zeitfenster freigehalten wurden, in denen keine Veranstaltungen gebucht werden konnten.

 

Am Tivoli wurde mit dem zweitbesten Umsatz seit 2019 ein großartiges Ergebnis erreicht. Erfreulicher-weise hat sich der prognostizierte Wechsel zu mehr digitalen Veranstaltungsformaten nicht in dem Maß entwickelt, wie gedacht. Das wurde vor allem bei den kleineren Veranstaltungsformaten, von denen viele im Tivoli stattfinden, vermutet. Nach wie vor finden viele Präsenzveranstaltungen am Tivoli statt. Insbesondere viele Firmenfeiern (Weihnachtsfeiern etc.) haben im Jahr 2023 – nach der deutlichen Zu-rückhaltung kurz nach der Aufhebung der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie – wieder im Tivoli stattgefunden.

 

Der Bendplatz entwickelt sich zufriedenstellend. Bemerkenswerte Abweichungen gibt es hier nicht.

 

Zusammenfassend stellt sie fest, dass das Ergebnis des ersten normalen Jahres nach der Corona-Pandemie wieder das Niveau eines Durchschnittsjahres erreicht hat.

 

Im Vergleich zum Ansatz fällt der tatsächliche Aufwand im vierten Quartal 2023 geringer aus als geplant. Dies ist u.a. darin begründet, dass weniger Personal- und Energiekosten angefallen sind. Die gesunke-nen Energiekosten lassen sich auf die in der letzten Zeit durchgeführten Maßnahmen zur Energieeinspa-rung zurückführen. Die Reduzierung der Personalkosten ergibt sich durch nicht besetzte Stellen im Ei-genbetrieb, die durch Einstellungen in der Eurogress Aachen Betriebs-GmbH teilweise überbrückt wer-den. Perspektivisch sollen diese Stellen in den Eigenbetrieb überführt werden. Bedingt durch die Inan-spruchnahme von Dienstleistungen rund um das Gebäude sowie gestiegene EDV-Kosten fallen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen höher aus als geplant. Darin enthalten sind außerdem höhere Grundbesitzabgaben für den Bendplatz, die aus einer Neubewertung der Niederschlagsfläche dort resul-tieren. Durch die Neubewertung fallen 80.000 EUR Mehrabgaben für 2019-2022 rückwirkend an sowie 20.000 EUR für das Jahr 2023. Dauerhaft ist hier mit Mehrabgaben in Höhen von 20.000 EUR jährlich zu rechnen. Aufgrund erhöhten Beratungsbedarfs fallen auch die Rechts- und Beratungskosten gegenüber dem Ansatz höher aus.

 

Im Forecast erwartet sie (unter Berücksichtigung von noch ausstehenden Ausgangsrechnungen) für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.750.000 EUR, der damit gegenüber dem geplanten Jahresfehlbetrag um 698.000 EUR niedriger ausfällt.

 

Herr Pilgram bedankt sich für die Ausführungen und gratuliert dem Eurogress zu diesem guten Ergeb-nis. Er bedankt sich bei allen Mitarbeitenden, insbesondere unter Berücksichtigung, dass nicht alle Stel-len besetzt sind. Er sieht im Ergebnis den Beleg, dass sich die getätigten Investitionen zur Energieeffi-zienz auszahlen. Bezüglich der Neubewertung des Bendplatzes möchte er wissen, ob es keine anderen Möglichkeiten gäbe, dort das Wasser abfließen zu lassen.

 

Frau Wulf erklärt, dass auf dem Bendplatz nur der Rundweg gepflastert ist, der Rest des Platzes ist eine Schotterfläche. Schotterflächen werden aber – in Abhängigkeit ihrer Beschaffenheit - bei der Be-wertung wie versiegelte Flächen veranlagt, auf denen kein Wasser ablaufen kann.

Frau Verbracken schließt sich dem Dank an und fragt nach, ob die Nichtbesetzung der Stellen mit dem aktuellen Fachkräftemangel zusammenhängt.

 

Frau Wulf bestätigt dies und bemerkt, dass sich der Fachkräftemangel insbesondere im technischen Bereich bemerkbar macht.

 

Herr Fischer schließt sich der Fragestellung von Frau Verbracken an. Außerdem möchte er wissen, um wie viele Stellen es sich handelt und ob die Konditionen für die Mitarbeitenden der Betriebs-GmbH de-nen des Eigenbetriebs entsprechen.

 

Frau Wulf berichtet, dass die offene Stelle „Teamleitung Facility Management“ seit längerem ausge-schrieben ist, aber noch nicht besetzt werden konnte. Dies ist ihrer Meinung nach auf den Fachkräfte-mangel zurückzuführen. Ähnliche Schwierigkeiten gibt es im Bereich Veranstaltungstechnik, dort kann aber im Sommer ein Auszubildender übernommen werden. Die anderen offenen Stellen des Eigenbe-triebs sind derzeit über die Betriebs-GmbH, zu gleichen Konditionen für die Mitarbeitenden, besetzt. Der Übergang in den Eigenbetrieb ist perspektivisch geplant.

 

Herr Fischer fragt nach, ob es befristete Verträge in der GmbH gibt.

 

Frau Wulf antwortet, dass die Verträge eine Befristung über 18 Monate enthalten, dies aber der Arbeit-nehmerüberlassung geschuldet ist. Sie betont, dass die Mitarbeitenden in der Betriebs-GmbH nicht schlechter gestellt sind als die Mitarbeitenden im Eigenbetrieb.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 gem. §20 EigVO NRW einstimmig zur Kenntnis.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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