07.03.2024 - 10 Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fischer weist darauf hin, dass die Sozialräume Brand und Eilendorf schon in der Vergangenheit ein besonderes Augenmerk bekommen hätten und festgestellt worden sei, dass es nicht genügend Schulplätze in diesen Bereichen gebe. Das würden die aktuellen Anmeldezahlen wieder bestätigen und es seien auch weiter Zuzüge in diese Sozialräume zu erwarten. Er weist darauf hin, dass der derzeit gültige Schulentwicklungsplan für den Primarbereich bis zum Jahr 2024 gelten würde und erkundigt sich nach dem Sachstand der Fortschreibung des SEP Primar. Gleichzeitig bittet er darum, die Beteiligungsprozesse von Politik und den Schulen an dem neuen SEP auszuweiten.

 

Herr Auler berichtet, dass sich die BV Brand auch schon mit dieser Thematik befasst habe. Es sei in der Vergangenheit so gewesen, dass die Schulen Marktschule und Brander Feld abwechselnd eine dritte Eingangsklasse gebildet hätten, zum kommenden Schuljahr würden beide Schulen eine zusätzliche Klasse bilden und somit in Brand insgesamt acht Züge zur Verfügung stehen. Daher habe die BV-Brand für die Sitzung vor der Sommerpause bereits einen TO-Antrag zur schulischen Situation in Brand gestellt.

 

Herr Funk, Schulaufsichtsbeamter der StädteRegion Aachen, lobt die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen, der Verwaltung und der Schulaufsicht bei dem Umgang mit den Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr. Es sei eine herausfordernde Arbeit und die Verwaltung lege immer sehr viel Wert auf die Betrachtung der Bedarfe der Kinder und der Sozialräume.

 

Herr Kaldenbach ergänzt, dass vorbereitende Arbeiten zum SEP Primar bereits begonnen hätten. Auch werde die Verwaltung wieder alle Beteiligten rechtzeitig einbeziehen, denn bisher habe es immer eine sehr gute Kommunikation in diesem Bereich gegeben.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu §93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 124 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2024/2025.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage