12.03.2024 - 5 Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Thunig vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) stellt die wesentlichen Ergebnisse der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung für das KiTa-Jahr 2024/2025 anhand einer Power-Point-Präsentation vor (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Frau Scheidt dankt Frau Thunig für die Ausführungen und betont, dass alle Beteiligten ihr Bestmöglichstes versucht hätten, um neue Fachkräfte zu gewinnen. Dieses Bestreben spiegele sich u.a. in der guten und konstruktiven Erarbeitung des Aachener Modells, welches derzeit jedoch ein wenig in der Luft hänge. 

 

Herr Tillmanns schließt sich dem Dank an. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung seien mit denen aus dem Vorjahr vergleichbar, es hätten sich keine große Veränderungen ergeben. Die Politik könne die Planung lediglich zur Kenntnis nehmen und dem Rat zur Beschlussfassung empfehlen. In Aachen werde alles versucht, um die Versorgungsquoten zu steigern. Natürlich gebe es Sozialräume, die einen besonders hohen Ausbaubedarf vorweisen, hier könne er beispielsweise auch schwer abschätzen, wie viele der dort wohnhaften Kinder in andere Sozialräume ausweichen und somit „wandern“ würden. Seit Jahren werde die Ausbauplanung durch verschiedene und kaum beeinflussbare Faktoren erschwert. Hinzu komme, dass die (Re-) Finanzierungsmöglichkeiten des KiBiz mittlerweile sehr realitätsfern seien. Die Herausforderungen könnten nicht allein auf kommunaler Ebene bewältigt werden, auch wenn es in der kommunalen Verantwortung liege, den Ausbau voran zu treiben. Er hofft hier auf eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren.

 

Herr Tillmann dankt der Verwaltung für die Arbeit und schließt sich Herrn Tillmanns in seinen Ausführungen inhaltlich an. Das System KiTa stehe bereits jetzt unter einem enormen Druck, müsse aber zeitgleich trotz der schweren Rahmenbedingungen weiter ausgebaut werden um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Auf kommunaler Ebene werde alles Mögliche unternommen. Er sehe beim Thema Fachkräftegewinnung/Aachener Modell (bzw. das QuiK-K-Modell) jedoch das Land und bei der Frage zur Finanzierung den Bund in der Verantwortung.

 

Frau Scheidt unterstreicht, dass das System aktuell gefährdet sei. Die Situation – auch vor Ort in den Einrichtungen – müsse gut im Blick behalten werden. Das Aachener Modell sollte als hilfreiche Unterstützung angesehen werden. Der Betreuungsplatzausbau biete beiden Eltern die Möglichkeit, eine Berufstätigkeit auszuüben, somit habe er auch positive Auswirkungen auf die Gleichberechtigung. Sie befürchtet einen Rückschritt dieser Entwicklungen, wenn durch fehlende Plätze wieder ein Elternteil vermehrt die Betreuung zu Hause übernehmen müsse.

 

Frau Schmitt-Promny dankt Frau Thunig für die kurze und prägnante Vorstellung der Planung. Zunächst macht sie darauf aufmerksam, dass es derzeit so viele Betreuungsplätze und Personal gebe wie nie zuvor. Durch die Einführung des Rechtsanspruchs und der gleichzeitigen gesellschaftlichen Entwicklungen, d.h. die Berufstätigkeit beider Elternteile, sei jedoch auch die Nachfrage nach Plätzen enorm angestiegen. Verschiedene Ausbauprogramme würden zwar Neubauten ermöglichen. Mittlerweile fehle aber oftmals das Personal um diese in Betrieb zu nehmen. Sie berichtet, dass voraussichtlich im Sommer eine Vorlage zum KiBiz auf Landesebene eingebracht werden solle. Unter Bezugnahme auf die Vorlage erkundigt sie sich danach, wieso sich die U3-Plätze im Vergleich zum Vorjahr reduzieren würden obwohl ein hoher Bedarf nach diesen bestünde.

 

Frau Thunig erläutert, dass diese Plätze nicht ersatzlos weggefallen seien. Es handele sich sowohl um einzelne Platzumwandlungen innerhalb bestehender Gruppen (von U3- zu ü3-Plätzen) als auch in Einzelfällen um notwendige Umwandlungen von Gruppenstrukturen (von reinen U3- zu altersgemischten Betreuungsgruppen).

 

Herr Kaldenbach ergänzt, dass diese Umwandlungen von Gruppenformen aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen in den betreffenden Einrichtungen notwendig gewesen seien. Diese hätten nicht mehr den Anforderungen des Landes entsprochen.

Er stimmt Frau Schmitt-Promny zu, dass es derzeit so viele Fachkräfte gebe wie noch nie und auch die Ausbildungszahlen gestiegen seien. Zeitgleich fehle es an vielen Stellen, das Tischtuch sei an allen Seiten zu knapp. Es sei ein schmaler Grat zwischen dem Bestreben, den Eltern einen Betreuungsplatz anbieten zu können und gleichzeitig weder das Personal noch das System zu überfordern.

 

Frau Begolli dankt der Verwaltung für die treffende Darstellung der Brisanz in der Vorlage. Sie habe festgestellt, dass insbesondere in den Sozialräumen mit besonderen sozialen Herausforderungen auch ein hoher Ausbaubedarf an Betreuungsplätzen bestünde. Sie sei jedoch der Ansicht, dass die Verwaltung die Handlungsmöglichkeiten gut nutze. Auf viele Faktoren, wie beispielsweise den Baubereich sowie den Fachkraftmangel, habe sie keinen Einfluss. Sie sehe hier das Land in der Verantwortung.

 

Herr Weinen berichtet, dass auch die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf im schulischen Bereich seit einigen Jahren einen Wachstumstrend verzeichne. Im Gegensatz zu früher handele es sich bei diesen Kindern jedoch nicht mehr nur um abgehende Kinder anderer Grundschulen, sondern diese kämen vermehrt aus den Kindertageseinrichtungen. Zuletzt habe seine Schule, die Peter-Härtling-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) zwei Eingangsklassen bilden und die bisherigen sechs Plätze auf zehn erhöhen können. Er überlegt, ob dies eine Folge der Corona-Zeit sein könne. Viele der Kinder hätten zuvor zwar eine KiTa besucht, aber er habe das Gefühl, dass die dortige inklusive Förderung gegebenenfalls nicht mehr ausreichend sei. Er betrachte die Entwicklung mit Sorge. Wie auch Frau Begolli stelle er fest, dass insbesondere die Sozialräume mit geringen Versorgungsquoten häufig auch noch mit sozialen Herausforderungen zu kämpfen habe. Gerade für Kinder aus sozial schwächeren Familien sei ein Betreuungsplatz jedoch besonders wichtig.

 

Herr Brötz bekräftigt, dass auch die Verwaltung den Wachstumstrend der Kinder mit Förderbedarf bemerkt habe. Nicht nur das KiTa-System an sich, sondern auch die inklusive Betreuung befände sich in einer Krise. Eine höhere Anzahl an Kindern mit Förderbedarf an Regelschulen habe zur Konsequenz, dass diese mit ihrer gegenwärtigen personellen Ausstattung keine adäquate Förderung sicherstellen könnten. Die Verwaltung habe besonders den Sozialraum 3 (Ostviertel/Rothe Erde) im Blick. Der dortige Ausbaubedarf werde auch sämtlichen interessierten Investoren kommuniziert.

 

Herr Tillmanns begrüßt den offenen und ehrlichen Austausch über die bestehenden Herausforderungen. Dies sei seiner Ansicht nach wichtig. Zuletzt habe die Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht, dass bundesweit rund 430.000 Betreuungsplätze und 58.000 erzieherische Fachkräfte fehlen würden. Dies verdeutliche, dass das System kurz vor dem Kollaps stehe. Auf kommunaler Ebene sehe er aktuell nur die Möglichkeit, entweder die Öffnungszeiten anzupassen und ggfs. zu reduzieren oder aber den Quereinstieg – wie über das Aachener Modell – zuzulassen. Er befürchte jedoch, dass das angekündigte Papier des Landes nicht alles werde lösen können. Dies sei ein weiteres Problem: seiner Ansicht nach gehöre es auch zur Ehrlichkeit, dass sich trotz aller Bemühungen nicht alles werde lösen können.

 

Herr Dr. Michels erläutert, dass er das Gefühl habe, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Feststellung eines Förderbedarfs beim zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR) derzeit nur schleppend vorangehe. Er erkundigt sich danach, ob die Verwaltung diese Einschätzung teile.

 

Herr Kaldenbach macht zunächst darauf aufmerksam, dass er nur für die städtischen Einrichtungen sprechen könne. Er berichtet, dass das Verfahren höchst kompliziert sei. Aufgrund des komplexen Antragsverfahren nehme er beim LVR bei der Bewilligung der Basisleistung sowie der individuellen Leistungen eher eine Überforderung als Verzögerung wahr.

 

Frau Schmitt-Promny betont, dass ihrer Ansicht nach im Bereich der inklusiven Förderung mehr Unterstützungsleistungen benötigt würden. Sie gibt daher zu bedenken, ob einzelne Einrichtungen möglicherweise zu „Schwerpunkt-Einrichtungen“ qualifiziert werden könnten mit zusätzlichem Personal für die inklusive Betreuung. Grundsätzlich sollten alle KiTas die Betreuung von Kindern mit Förderbedarf anbieten können. Dennoch halte sie die Idee der Bündelung von Fachkräften in solchen Schwerpunkt-Einrichtungen für grundsätzlich sinnvoll.

 

Herr Kaldenbach bestätigt, dass die Idee von Schwerpunkt-Einrichtungen nicht neu sei. Aktuell würde die Umsetzung allerdings an den hohen Formalien scheitern. Die Planung der inklusiven Betreuung liege beim LVR und nicht bei der Verwaltung. Die Träger und somit auch die Stadt seien lediglich Leistungserbringer. Zudem würden die Regelungen ausdrücklich vorsehen, dass es im Sinne der Inklusion keine Bündelung von Kindern mit Förderbedarf in einzelnen Einrichtungen gebe. Die Betreuung von Kindern mit Förderbedarf stelle eine außergewöhnlich hohe Belastung für die Fachkräfte dar. Es handele sich um ein wichtiges Thema, gleichzeitig weiche die Diskussion nun von der eigentlichen Bedarfsplanung ab. Er schlägt daher vor, dieses Thema nochmal gesondert zu betrachten.

 

Frau Birkenbusch bestätigt, dass der Feststellungsprozess eines Förderbedarfs langwierig und aufwändig sei. Die angesprochene Reduzierung von Öffnungszeiten sehe sie vor dem Hintergrund der Elternbedarfe für schwierig.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2024/2025 und das damit verbundene Platzangebot für ü3-Kinder im Umfang von 6.304 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.156 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.
     

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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