18.05.2006 - 9 Bericht über den Stand der Verhandlungen zur Bi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Lindgens berichtete, dass geplant sei, die Städteregion  zum 01.01.2010 einzurichten. Funktionale Grundlage für die Städteregion werde ein  Aachen-Gesetz sein. Dieses müsse im Entwurf bis Ende dieses Jahres erstellt sein. Die Städteregion werde die Aufgaben auch für die Stadt Aachen übernehmen, die der Kreis Aachen derzeit bereits für die kreisangehörigen Gemeinden wahrnehme. Am 23.05.2006 finde eine gemeinsame Sitzung des Verwaltungs-vorstandes der Stadt Aachen und der Verwaltungskonferenz des Kreises Aachen zum Verfahrensstand statt. Das Innenministerium habe der Bildung einer Städteregion unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden unangetastet bleiben und die Bildung der Städteregion einen finanziellen Mehrwert für die Region bringe. Für die Stadt Aachen habe die Bildung der Städteregion keine negativen personal-wirtschaftlichen Auswirkungen. Ebenso wie der Kreis bereits jetzt umlagefinanziert sei, werde auch die Städteregion zukünftig durch Umlagen finanziert.

 

Herr Dr. Plum berichtete, dass das Gesundheitsamt bereits vor vier Jahren Fusionsverhandlungen mit dem Kreis geführt habe. Der geplante Zusammenschluss habe aufgrund kommunal-verfassungsrechtlicher Bestimmungen zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen können. Für die ersten Gespräche zur Bildung einer Städteregion habe man jedoch  auf  Erfahrungen aus dieser Zeit aufbauen können. Von der Aufgabenstruktur gehöre das Gesundheitsamt von vorneherein zum Aufgabenbereich einer Kreisverwaltung, sodass das Amt  vollständig in die Städteregion wechseln würde. Die Beschreibung des Ist-Zustandes sei bereits abgeschlossen. Zum 15. Mai sei zudem das Soll-Konzept zu erstellen gewesen. Als Zwischenergebnis liege die zukünftige Aufgabenbeschreibung  bereits vor. Da die Personalstruktur des Gesundheitsamtes der Stadt deutlich schlanker sei als die des Kreises, müsse zur Erstellung eines Organigramms vermutlich zunächst ein Organisationsaufbauprogramm durchgeführt werden. Über spezielle, nicht gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, die das Gesundheitsamt derzeit durchführe, und die von großem Interesse für die Stadt Aachen seien (zum Beispiel umweltmedizinische Innenluftraum-untersuchungen, Untersuchungen für Beschäftigte) werde derzeit verhandelt, damit diese  nach Bildung einer Städteregion vom Gesundheitsamt der Städteregion für die Stadt Aachen und die anderen verbandsangehörigen Städte und Gemeinden angeboten werden können.

 

Herr Kourten unterschied in seinem Sachstandsbericht  zwischen den neu hinzugekommenen Aufgaben im Ausländerbereich und den Aufgaben des bisherigen Sozialamtes. Im sozialen Bereich würden derzeit sowohl  Aufgaben einer kreisfreien Stadt und damit Aufgaben auf der Ebene des Kreises wahrgenommen werden als auch Aufgaben einer Kommune, die mit denen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vergleichbar seien. Bislang seien Gespräche ausschließlich über die Funktionen als kreisfreie Stadt geführt worden. Hierbei gehe es um die Aufgaben im Bereich des SGB II und des SGB XII. Mit dem Kreis sei man einig geworden, dass diese Aufgaben zum 01.01.2010 auf die Städteregion übergehen. Der Kreis habe die Aufgaben nach dem SGB XII jedoch bereits heute weitestgehend auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Diese Delegation solle in Zukunft auch in der Stadt Aachen erfolgen. Das bedeute, dass dieser Aufgabenbereich in rechtlicher Hinsicht an die Städteregion abgegeben, und sodann kraft Delegationsauftrag an die Stadt Aachen zurückgegeben werde. Die Sachkosten habe sodann die Städteregion zu tragen, die die Stadt Aachen per Umlage an diesen beteiligen werde. Die Personal- und Verwaltungskosten seien von der Stadt Aachen zu übernehmen. Auch nach Bildung der Städteregion werde es somit ein Sozialamt bei der Stadt Aachen geben, in dem die rückübertragenen sowie die verbleibenden originären Aufgaben wahrgenommen werden. In der Städteregion werden zukünftig insbesondere die nicht publikumswirksamen Aufgaben (Unterhalt, Widerspruch, stationäre Pflege, Eingliederungshilfe, Planungsaufgaben) wahrgenommen werden.

 

In der nunmehr ebenfalls im Sozialamt angesiedelten Ausländerbehörde werden derzeit ausschließlich Aufgaben der kreisfreien Stadt wahrgenommen, die denen des Kreises entsprechen. Somit werde die Ausländerbehörde komplett in die Städteregion überführt werden. Die Delegation von Aufgaben sei im Ausländerbereich nicht nötig, sodass es zukünftig bei der Stadt Aachen kein Ausländeramt mehr geben werde. Der derzeitige Ausländerbereich der Stadt Aachen sei mit deutlich mehr Mitarbeitern besetzt als der des Kreises. Dies liege insbesondere daran, dass die Stadt Aachen über zwei Autobahngrenzübergänge, einen Grenzbahnhof, eine Justizvollzugsanstalt mit einem Anteil von ca. 40 % ausländischer Häftlinge sowie mehrere Hochschulen verfüge. Zudem sei die Ausländerbehörde der Stadt Aachen unmittelbare Anlaufstelle für alle ausländischen Menschen im Bereich der Stadt, während im Kreisgebiet zumindest die Antragsaufnahme und auch die Aushändigung von Ausweisdokumenten in den kreisangehörigen Gemeinden durchgeführt werde. Mit dem Kreis Aachen sei man übereingekommen, das Thema Integration mit der Ausländerbehörde zu kombinieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller erläuterte Herr Lindgens, dass mit der Kommunalwahl 2009 die Wahl eines Regionalpräsidenten sowie eines Regionalparlaments durchgeführt werde. Die Zuständigkeiten werden in einer Art erweiterten Kreissatzung geregelt.

 

Herr Künzer betonte, dass die Bildung einer Städteregion politisch gewollt sei, um die Region zu stärken und Synergien zu schaffen. Bereits während der Vorbereitung müsse jedoch darauf geachtet werden, die Bürgernähe in der Stadt Aachen zu behalten. Die Bereiche Gesundheit und Soziales seien innerhalb der Stadt Aachen anders ausgestaltet als in den kreisangehörigen Gemeinden.

 

Herr Lindgens wies darauf hin, dass die Standortfrage von großer Bedeutung für die zukünftige Arbeit sei. So befinde sich beispielsweise das Kreisgesundheitsamt in Eschweiler.

 

Herr Schabram stellte klar, dass es zum 01.01.2010 nur noch für den Bereich Soziales weiterhin einen Dezernenten und auch einen Ausschuss geben werde. Das Sozialamt des Kreises habe aus Gründen der Bürgernähe die publikumswirksamen Aufgaben auf die kreisangehörigen Gemeinden delegiert. Eine solche Delegation werde auch die Städteregion vornehmen, sodass die Aachener Bürger ihre Angelegenheiten im Sozialhilfebereich weiterhin am Bahnhofplatz erledigen können. Das Ausländeramt werde hingegen vollständig in die Städteregion überführt, sodass die dortigen Aufgaben nicht mehr Thema des zukünftigen Sozialausschusses sein werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schabram teilte Herr Kourten mit, dass die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu den Aufgaben der kreisfreien Stadt und des Kreises gehören. Es sei beabsichtigt, diese Aufgaben vollständig an die Städteregion abzugeben. Dies bedeute, dass es ab dem 01.01.2010 nur noch eine ARGE geben werde.  

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