18.05.2006 - 9 Bericht über den Stand der Verhandlungen zur Bi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 18.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Lindgens
berichtete, dass geplant sei, die Städteregion zum 01.01.2010 einzurichten. Funktionale Grundlage für die
Städteregion werde ein
Aachen-Gesetz sein. Dieses müsse im Entwurf bis Ende dieses Jahres
erstellt sein. Die Städteregion werde die Aufgaben auch für die Stadt Aachen
übernehmen, die der Kreis Aachen derzeit bereits für die kreisangehörigen
Gemeinden wahrnehme. Am 23.05.2006 finde eine gemeinsame Sitzung des
Verwaltungs-vorstandes der Stadt Aachen und der Verwaltungskonferenz des
Kreises Aachen zum Verfahrensstand statt. Das Innenministerium habe der Bildung
einer Städteregion unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Belange der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden unangetastet bleiben und die Bildung der
Städteregion einen finanziellen Mehrwert für die Region bringe. Für die Stadt
Aachen habe die Bildung der Städteregion keine negativen personal-wirtschaftlichen
Auswirkungen. Ebenso wie der Kreis bereits jetzt umlagefinanziert sei, werde
auch die Städteregion zukünftig durch Umlagen finanziert.
Herr Dr. Plum
berichtete, dass das Gesundheitsamt bereits vor vier Jahren
Fusionsverhandlungen mit dem Kreis geführt habe. Der geplante Zusammenschluss
habe aufgrund kommunal-verfassungsrechtlicher Bestimmungen zum damaligen
Zeitpunkt nicht erfolgen können. Für die ersten Gespräche zur Bildung einer
Städteregion habe man jedoch
auf Erfahrungen aus dieser
Zeit aufbauen können. Von der Aufgabenstruktur gehöre das Gesundheitsamt von
vorneherein zum Aufgabenbereich einer Kreisverwaltung, sodass das Amt vollständig in die Städteregion
wechseln würde. Die Beschreibung des Ist-Zustandes sei bereits abgeschlossen.
Zum 15. Mai sei zudem das Soll-Konzept zu erstellen gewesen. Als
Zwischenergebnis liege die zukünftige Aufgabenbeschreibung bereits vor. Da die Personalstruktur
des Gesundheitsamtes der Stadt deutlich schlanker sei als die des Kreises,
müsse zur Erstellung eines Organigramms vermutlich zunächst ein
Organisationsaufbauprogramm durchgeführt werden. Über spezielle, nicht
gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, die das Gesundheitsamt derzeit durchführe,
und die von großem Interesse für die Stadt Aachen seien (zum Beispiel
umweltmedizinische Innenluftraum-untersuchungen, Untersuchungen für
Beschäftigte) werde derzeit verhandelt, damit diese nach Bildung einer Städteregion vom Gesundheitsamt der
Städteregion für die Stadt Aachen und die anderen verbandsangehörigen Städte
und Gemeinden angeboten werden können.
Herr Kourten
unterschied in seinem Sachstandsbericht
zwischen den neu hinzugekommenen Aufgaben im Ausländerbereich und den
Aufgaben des bisherigen Sozialamtes. Im sozialen Bereich würden derzeit
sowohl Aufgaben einer kreisfreien
Stadt und damit Aufgaben auf der Ebene des Kreises wahrgenommen werden als auch
Aufgaben einer Kommune, die mit denen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
vergleichbar seien. Bislang seien Gespräche ausschließlich über die Funktionen
als kreisfreie Stadt geführt worden. Hierbei gehe es um die Aufgaben im Bereich
des SGB II und des SGB XII. Mit dem Kreis sei man einig geworden, dass diese
Aufgaben zum 01.01.2010 auf die Städteregion übergehen. Der Kreis habe die
Aufgaben nach dem SGB XII jedoch bereits heute weitestgehend auf die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert. Diese Delegation solle in
Zukunft auch in der Stadt Aachen erfolgen. Das bedeute, dass dieser
Aufgabenbereich in rechtlicher Hinsicht an die Städteregion abgegeben, und
sodann kraft Delegationsauftrag an die Stadt Aachen zurückgegeben werde. Die
Sachkosten habe sodann die Städteregion zu tragen, die die Stadt Aachen per
Umlage an diesen beteiligen werde. Die Personal- und Verwaltungskosten seien
von der Stadt Aachen zu übernehmen. Auch nach Bildung der Städteregion werde es
somit ein Sozialamt bei der Stadt Aachen geben, in dem die rückübertragenen
sowie die verbleibenden originären Aufgaben wahrgenommen werden. In der
Städteregion werden zukünftig insbesondere die nicht publikumswirksamen
Aufgaben (Unterhalt, Widerspruch, stationäre Pflege, Eingliederungshilfe,
Planungsaufgaben) wahrgenommen werden.
In der nunmehr
ebenfalls im Sozialamt angesiedelten Ausländerbehörde werden derzeit
ausschließlich Aufgaben der kreisfreien Stadt wahrgenommen, die denen des
Kreises entsprechen. Somit werde die Ausländerbehörde komplett in die
Städteregion überführt werden. Die Delegation von Aufgaben sei im
Ausländerbereich nicht nötig, sodass es zukünftig bei der Stadt Aachen kein
Ausländeramt mehr geben werde. Der derzeitige Ausländerbereich der Stadt Aachen
sei mit deutlich mehr Mitarbeitern besetzt als der des Kreises. Dies liege
insbesondere daran, dass die Stadt Aachen über zwei Autobahngrenzübergänge,
einen Grenzbahnhof, eine Justizvollzugsanstalt mit einem Anteil von ca. 40 %
ausländischer Häftlinge sowie mehrere Hochschulen verfüge. Zudem sei die
Ausländerbehörde der Stadt Aachen unmittelbare Anlaufstelle für alle
ausländischen Menschen im Bereich der Stadt, während im Kreisgebiet zumindest
die Antragsaufnahme und auch die Aushändigung von Ausweisdokumenten in den
kreisangehörigen Gemeinden durchgeführt werde. Mit dem Kreis Aachen sei man
übereingekommen, das Thema Integration mit der Ausländerbehörde zu kombinieren.
Auf Nachfrage von
Herrn Müller erläuterte Herr Lindgens, dass mit der Kommunalwahl 2009 die Wahl
eines Regionalpräsidenten sowie eines Regionalparlaments durchgeführt werde.
Die Zuständigkeiten werden in einer Art erweiterten Kreissatzung geregelt.
Herr Künzer betonte, dass die Bildung einer Städteregion politisch
gewollt sei, um die Region zu stärken und Synergien zu schaffen. Bereits
während der Vorbereitung müsse jedoch darauf geachtet werden, die Bürgernähe in
der Stadt Aachen zu behalten. Die Bereiche Gesundheit und Soziales seien
innerhalb der Stadt Aachen anders ausgestaltet als in den kreisangehörigen
Gemeinden.
Herr Lindgens wies darauf hin, dass die Standortfrage von großer
Bedeutung für die zukünftige Arbeit sei. So befinde sich beispielsweise das
Kreisgesundheitsamt in Eschweiler.
Herr Schabram stellte klar, dass es zum 01.01.2010 nur noch für den
Bereich Soziales weiterhin einen Dezernenten und auch einen Ausschuss geben
werde. Das Sozialamt des Kreises habe aus Gründen der Bürgernähe die
publikumswirksamen Aufgaben auf die kreisangehörigen Gemeinden delegiert. Eine
solche Delegation werde auch die Städteregion vornehmen, sodass die Aachener Bürger
ihre Angelegenheiten im Sozialhilfebereich weiterhin am Bahnhofplatz erledigen
können. Das Ausländeramt werde hingegen vollständig in die Städteregion
überführt, sodass die dortigen Aufgaben nicht mehr Thema des zukünftigen
Sozialausschusses sein werden.
Auf Nachfrage von Herrn Schabram teilte Herr Kourten mit, dass die
Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zu den Aufgaben der kreisfreien Stadt und
des Kreises gehören. Es sei beabsichtigt, diese Aufgaben vollständig an die
Städteregion abzugeben. Dies bedeute, dass es ab dem 01.01.2010 nur noch eine
ARGE geben werde.