04.06.2024 - 17 Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Meiners erläutert, dass die Stadt Aachen diese Pläne erstellen müsse.

Laut Beratungsfolge erfolge am 04.09.2024 die Beschlussfassung hierzu im Rat der Stadt.

Danach erfolge die erforderliche Pflichtmeldung an die EU.

 

Ratsherr Niessen führt aus, dass bezogen auf Lärm die Autobahnen und die Bahnlinien die großen Baustellen darstellen würden.

Man trüge auch eine soziale Verantwortung, für die Menschen, die in diesen Bereichen wohnen.

Da wo Lärm existent sei, seien Mieten oft geringer und oft wohnten daher in diesen Bereich sozial schwächere Menschen, für die man politisch Verantwortung trage.

Er stellt die Frage, ob man zum Schutz vor Lärm die Einrichtung von 30er Zonen vorantreiben könne.

 

Herr Meiners antwortet hierzu, dass er dies nicht spontan beantworten könne und daher später berichten werde.

 

Ratsherr Kiemes sieht die Vorlage als Berichterstattung, wo Lärm existent ist. Auch in 30er Zonen entstünde Lärm.

 

Ratsherr Bogoczek möchte wissen, ob man beim Bund vorstellig werden könne, um über Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen zu sprechen.

Herr Meiners erläutert, dass Gespräche mit der Autobahn GmbH kaum geeignet seien, um Lärmschutzmaßnahmen voranzutreiben.

 

Herr Schumacher führt an, dass viele Autobahnen zum Lärmschutz zeitlich limitierte Tempolimits für bestimmte Streckenabschnitte hätten.

 

Herr Meiners berichtet, dass es bei der Frage der Lärmbewertung an Autobahnen auch um die Frage der LKW Anteile gehe. Vor dem Hintergrund des Brückenbaus im Haarbachtal sei es aktuell schwer, eine Diskussion bezogen auf Lärm voranzutreiben.

 

Ratsherr Blum bekräftigt dies. Eine Diskussion hierzu sei bereits seit vielen Jahren schwierig.

 

Auch Ratsherr Stettner bestätigt die Schwierigkeiten im Bereich des durch Autobahnen verursachten Lärms. Er sieht daher die kommunale Gestaltung eher im innerstädtischen Bereich und könnte sich ggfs. eine Beschlusserweiterung vorstellen.

 

Die Ausschussvorsitzende weist auf die Beratungsfolge mit der abschließenden Beschlussfassung im Rat am 04.09. und die bis dahin verbleibende Zeit hin.

 

Herr Dr. Nositschka berichtet zum Abschluss, dass die Kommunen laut Berichten aus dem Städtetag in Zukunft freier über Mobilitätsmaßnahmen entscheiden können.

 

 

 

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Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung und die vorliegende vorläufige Fassung des Lärmaktionsplans 2024 zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die zur Ratssitzung vorliegende endgültige Fassung des Lärmaktionsplans zu beschließen, sofern sich aus der Beteiligung von Öffentlichkeit (zweite Runde) und Träger öffentlicher Belange sowie dem damit einhergehenden Abwägungsprozess keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben.

 

Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt die notwendige Berichterstattung nach EU -Richtlinie zum 18. Juli 2024 vorzunehmen und den Lärmaktionsplan Aachen, 4. Runde mit den bis dahin vorliegenden Unterlagen bei den zuständigen Behörden zu melden. Auf den Vorbehalt der abschließenden Beschlussfassung im Rat der Stadt am 04.09.24 ist hinzuweisen.

 

Nach Vorliegen des Ratsbeschlusses ist der damit verabschiedete Lärmaktionsplan Aachen öffentlich bekannt zu machen; ggf. erforderliche Korrekturmeldungen an die o.g. Behörden sind vorzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung zu berichten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=126294&selfaction=print