20.06.2024 - 6 Honorarkräfte an Musikschulen- neue Rechtsprech...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 20.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- Kulturservice
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) berichtet vorweg, dass die Vorlage bereits in den Sitzungen des Betriebsausschusses Kultur und Theater und des Finanzausschusses einer Vorberatung zugeführt worden seien. In der Sitzung des Betriebsausschusses habe sich eine Beschlussänderung ergeben; entgegen dem Beschlussvorschlag sei das Wort „verbleibenden“ gestrichen worden.
Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) führt aus, dass dies eine sehr erfreuliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sei. Letztendlich wäre es in vielen Bereichen so, dass Honorarkräfte nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien und keine Ansprüche auf Urlaubsgeld und Fortzahlung im Krankheitsfall besäßen. Für die Stadt Aachen ergebe sich somit eine phantastische Gelegenheit, die Gesetzgebung umzusetzen. Es sei ja bereits schon vor einiger Zeit damit begonnen worden, auf Honorarvertrag beruhende Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach dem TvöD umzuwandeln und aus diesem Grund treffe es die Stadt Aachen nicht so hart, wie gegebenenfalls andere Musikschulen. Es stelle sich ihr jedoch die Frage, ob das von einer Klage einer Musikschullehrerin ausgehende Urteil nun für alle Honorarkräfte ab einer bestimmten Wochenstundenumfang in Gänze gelte. Neben dem gebe es bei der Volkshochschule (VHS) ja auch einige Honorarkräfte; hier sei die Angelegenheit jedoch bezüglich des Kriteriums Haupt- bzw. Nebenverdienst nicht ganz so einfach.
Sie stelle analog zum Betriebsausschuss Kultur und Theater den Antrag, das Wort „verbleibenden“ gegebenenfalls aus der Beschlussfassung zu streichen und falls dies keine Mehrheit finde, bitte sie um Splittung bzw. Trennung der Abstimmungstatbestände. Selbstverständlich stimme ihre Fraktion für die Umwandlung der Rechtsprechung. Das Wort „verbleibende“ berechne jedoch genau jene Kosten, welche über Gebührenerhöhungen der Musikschule herausgerechnet würden. Letztendlich müsse in der heutigen Sitzung zum einen die Umsetzung der Maßnahme und zum anderen die Anmeldung der Kosten zum Haushalt 2025 einer Beschlussfassung zugeführt werden. Der gleichzeitige empfehlende Mitbeschluss einer Gebührenerhöhung stehe diesem Ausschuss jedoch nicht zu.
Vorab merkt Herr Dr. Kremer (Dezernat V) erläuternd an, dass man verwaltungsseitig die Antwort gerne splitten würde. Bezugnehmend auf die Frage, inwieweit die Vorgehensweise auch für andere Teile der Verwaltung, insbesondere hier die Volkshochschule (VHS), in Betracht kommen könne, führt er aus, dass der Fachbereich Personal und Organisation anlässlich der Entwicklung aus dem Verwaltungsvorstand beauftragt worden sei, sowohl im Kernsegment der Verwaltung als auch mit den Personaldienststellen der geführten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mögliche Anwendungsfälle zu überprüfen.
Zudem stehe der Stadt Aachen für das Jahr 2024 noch eine Prüfung des Rentenversicherungsträgers ins Haus; hieraus ergäben sich gegebenenfalls auch noch einmal weitere Erkenntnisse. Die Verwaltung stehe mit dieser Problematik auf keinen Fall alleine da. Auch im übergeordneten Kontext, Städtetag etc., hätten sich bereits entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, sodass die Verwaltung nicht alleine zu einer Rechtsmeinung gelangen müsse. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung bereits zur nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses schon dahingehend sprechfähig sei, auf welche Bereiche es noch anzuwenden sei und vor allen Dingen mit welchen Konsequenzen. Es könnten sich in jedem Bereich andere Konsequenzen, auch in finanzieller Hinsicht, ergeben.
Frau Tirtey (E 49) berichtet mit Blick auf den finanziellen Teil ergänzend, dass der Kulturbetrieb der Stadt Aachen dazu verpflichtet sei, einen Wirtschaftsplan aufzustellen. In diesen Plan werde man natürlich einrechnen, welche Kosten zusätzlich für den Wirtschaftsplan Kultur entstünden. Sie unterstreiche die Ausführungen von Ratsfrau Begolli dahingehend, dass der Kulturbetrieb durch das Wort „verbleibenden“ dazu verpflichtet werde, die 6%ige Erhöhung in Höhe von 70.000 Euro zu erbringen. Sie plädiere daher dafür, die finanziellen Auswirkungen komplett mit in die Haushaltsplanberatungen 2025 aufzunehmen und entsprechend dort die Diskussion zu führen.
Ratsfrau Moselage (FDP) bekräftigt, dass die Umwandlung der bislang auf Honorarvertrag beruhenden Beschäftigungsverhältnisse auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach dem TVöD der richtige Weg und auch schon lange vor der Urteilsverkündung ein politischer Wunsch gewesen sei. Der Umgang mit Honorarkräften sei auch ein häufig wiederkehrendes Themenfeld im Ausschuss Kultur und Theater gewesen. Mit Blick auf die angekündigte Prüfung des Rentenversicherungsträgers sei eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme besonders wichtig. In diesem Kontext stelle sich ihr die Frage, inwieweit das Urteil aus dem Jahr 2022 dazu führen könne, dass gegebenenfalls Personen rückwirkend rentenversichert werden müssten.
Herr Lennartz (FB 11/000) merkt bezugnehmend auf die letzte Einlassung von Ratsfrau Moselage an, dass dies in der Tat gegebenenfalls passierten könne. Die Verwaltung gehe jedoch davon aus, dass man mit einer Umsetzung zum 01.08.2024 dem Rentenversicherungsträger gegenüber bereits die Bestrebungen zu einer schnellstmöglichen rechtskonformen Umsetzung anzeige, um rückwirkenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen entgegenzuwirken. Das Verfahren sei mit dem Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) abgestimmt und beruhe auf einschlägigen Empfehlungen der Verbände.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) legt dar, dass es sich bei dem heutigen Beschlussvorschlag nur um eine Empfehlung handle; entschieden werde die Vorlage in der nächsten Woche durch den Rat der Stadt Aachen. Der Finanzausschuss sei dem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 11.06.2024 ohne Änderung gefolgt. Sie empfehle aufgrund der in dieser Sitzung geäußerten Bedenken den Empfehlungsbeschluss heute in seinem ursprünglichen Wortlaut zu beschließen und bis zur Ratssitzung eine Klärung durch die Kämmerei herbeizuführen. So bekäme auch der Kulturbetrieb mehr Sicherheit in dieser Angelegenheit. Ihre Fraktion würde dem Beschlussvorschlag gerne heute in seiner Ursprungsfassung zustimmen.
Frau Dr. Michulitz (DIE GRÜNEN) berichtet, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.06.2024 bezüglich der Beschlussvorschlagsformulierung zu dem Schluss gekommen sei, dass dies syntaktisch nicht bedeute, dass die Formulierung etwas über die Gebühren aussage. Auch die Kämmerin habe ihres Erachtens sehr dafür gestanden, dass das Wort „verbleibenden“ im Beschlussvorschlag stehen gelassen werde, da es um die Flexibilisierung des verbleibenden Restbetrages gehe. Es sei daher sehr sinnvoll, diesen auf jeden Fall in den Haushalt zu übernehmen. Die vorweg von Ratsfrau Begolli geäußerten Vermutungen könne sie nicht herauslesen.
Ratsfrau Parting (SPD) betont, dass sie die Erklärung seitens der Kämmerei auch so verstanden habe, dass sich die Gebühren nicht automatisch im Rahmen dieser Beschlussfassung erhöhten. Ihrem Verständnis nach handle es sich somit bei dem verbleibenden Betrag um den ganzen Betrag. Abschließend sehe sie in der Beschlussvorschlagsfassung keine Entscheidung über Gebühren.
Herr Pinzek (DIE ZUKUNFT) betont im Namen seiner Fraktion, dass auch die Honorarkräfte in der Volkshochschule berücksichtigt werden sollten. Auch wenn gegebenenfalls juristisch keine Verpflichtung bestehe, finde er es wichtig, dass auch dort ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehe.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) leitet das Abstimmungsverfahren ein:
1. Abstimmungsteil:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme ab dem 01.08.2024 zu beauftragen.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den 1. Abstimmungsteil einstimmig.
2. Abstimmungsteil:
Zudem empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung
mit der Anmeldung der verbleibenden Mehrkosten für E 49 zum Haushalt 2025 zu beauftragen.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den 2. Abstimmungsteil mit 15 Zustimmungen bei 1 Gegenstimme.
Somit verbleibt der Beschluss in seiner ursprünglichen Fassung.