26.06.2024 - 9 Honorarkräfte an Musikschulen- neue Rechtsprech...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen verweist auf die geänderten Beschlüsse des Betriebsausschusses Kultur und Theater sowie des Finanzausschusses.

 

Ratsfrau Begolli (Die Linke) begrüßt das Urteil vom Sozialgericht, mit dem auch bei der Stadt Aachen eine Umstellung der bislang auf Honorarvertrag beruhenden Beschäftigungsverhältnisse der Musikschullehrer*innen auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach dem TVöD einhergehe. Eine entsprechende Übertragbarkeit des Urteils auf die Kräfte der VHS sei bereits im Personal- und Verwaltungsausschuss thematisiert worden und werde derzeit geprüft. Mit dem heutigen Beschluss werde die Umsetzung des Urteils beschlossen, sowie die Einstellung der zusätzlichen Kosten im Haushalt. Weiterhin werde darüber abgestimmt, dass die nach teilweiser Refinanzierung (ca. 29.000 € für 2025 und 70.000 € ab 2026) verbleibenden Mehrkosten im Haushaltsplan 2025 anzumelden seien. Hierzu beantragt die Fraktion Die Linke, das Wort „verbleibende“ aus dem Beschlusstext zu streichen, denn über eine eventuelle Gebührenerhöhung solle die Politik zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Betriebsausschuss Kultur und Theater habe ebenso entschieden. Sollte dieser Antrag, ebenso wie bereits im Finanzausschuss sowie im Personal- und Verwaltungsausschuss, keine Mehrheit im Rat finden, beantragt die Fraktion eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages.

 

Ratsherr Servos (SPD) weist darauf hin, dass aus Sicht der SPD-Fraktion mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ausdrücklich keine Gebührenerhöhung impliziert werde. Dies sei grundsätzlich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht möglich, da die Höhe aktuell nicht beziffert werden könne. Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Abschließend betont er, dass die Umwandlung in feste Beschäftigungsverhältnisse für alle Beteiligten von besonderer Bedeutung sei, die Überführung jedoch wertschätzend gegenüber den Beschäftigten organisiert werden müsse und er der Verwaltung das entsprechende Vertrauen hierzu entgegenbringe.

 

Ratsherr Mohr (AfD) teilt mit, dass auch die AfD-Ratsgruppe den Beschluss zu dieser wertvollen und wichtigen Angelegenheit ausdrücklich begrüße.

 

Ratsfrau Begolli (Die Linke) bezieht sich auf die Wortmeldung von Ratsherrn Servos. Wenn durch den Beschlusstext keine Gebührenerhöhung impliziert werde, könne das Wort „verbleibenden“ gestrichen werden. Dem setzt sie entgegen, dass auf Seite 285 der Erläuterungen eine detaillierte Ausarbeitung dazu zu finden sei, dass 6% Gebührenerhöhung auch den unteren Einkommensgruppen zumutbar sei. Dies deute sie als versteckte Gebührenerhöhung und die Fraktion Die Linke könne dies nicht befürworten.

 

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) kritisiert die Unterstellung eines versteckten Beschlusses über eine Gebührenerhöhung. In den Erläuterungen zur Vorlage werde die Gebührenerhöhung als eine mögliche Form der Finanzierung benannt, gleichzeitig werde jedoch auch gesagt, dass die Mittel im Haushalt bereitgestellt werden müssen. Er weist darauf hin, dass über jede Art von Gebührenerhöhung separat beschlossen werden müsse.

 

Stadtdirektorin Grehling betont, dass eine Gebührenänderung immer in den entsprechenden Regularien beschlossen werde und nicht in einer Vorlage ohne einen entsprechenden Beschluss. Die Vorlage zeige lediglich Möglichkeiten zur Erwirtschaftung von Kostenanteilen. Welcher Weg final gewählt werde, bleibe abzuwarten. Ebenso wie die Frage gestellt werde, ob entsprechende sonstige Maßnahmen aus dem Bereich der Musikschule oder dem Kulturbereich zu einer anteiligen Deckung der Kosten führen können. Das Wort „verbleibend“ mache deutlich, dass kein Automatismus bestehen könne zwischen einer Kostenbelastung in einem Bereich und einer Kostendeckung durch die Einstellung in den städtischen Haushalt.

 

Ratsherr Deumens (Die Linke) führt aus, dass die Fraktion Die Linke eine getrennte Abstimmung über die beiden Punkte des Beschlussvorschlages beantrage, damit die Diskussion beendet werden könne.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und keine Einwände gegen den Antrag der Fraktion Die Linke erhoben werden, lässt Oberbürgermeisterin Keupen sodann getrennt über die beiden Teile des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme ab dem 01.08.2024 zu beauftragen.

 

Er beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen, die Verwaltung mit der Anmeldung der verbleibenden Mehrkosten für E49 zum Haushalt 2025 zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig / Mehrheitlich, X Gegenstimmen, X Enthaltungen

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