26.06.2024 - 6 Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Wallraff (SPD) dankt der Verwaltung für die Vorlage. Die SPD als sozialdemokratische Partei befürworte die erhöhten Kosten für größere Fahrzeuge und die Berücksichtigung von Familien.

 

Ratsherr Neumann (GRÜNE) teilt mit, dass auch die GRÜNE-Fraktion der Regelung zustimmen werde. Die Thematik sei bereits über eine längere Zeit bekannt und auch debattiert worden. Weiterhin sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden und der Städtetag habe entsprechende Leitlinien zur Gebührenerhebung veröffentlicht. Inhaltlich sei man der Meinung, dass der Raum in der Stadt einen Wert habe und die bisherige Regelung diesem Wert nicht gerecht werde. Die Ermittlung der Gebühren durch eine Flächenbemessung sei hier das bessere Mittel und die Fraktion freue sich auf die baldige Umsetzung, inklusive der vereinfachten, digitalen Antragstellung.

 

Ratsherr Deumens (Die Linke) führt aus, dass auch die Fraktion Die Linke der Anpassung zustimme, da diese auch einen wichtigen Bestandteil bei der Mobilitätswende darstelle. Er drückt seine Freude darüber aus, dass dem Vorschlag der Fraktion Die Linke nachgekommen sei, dass Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auch für einen kürzeren Zeitraum den Bewohnerparkausweis beantragen können. Sie hätten sich allerdings gewünscht, dass die Verwaltungsgebühren in Höhe von 15 € in diesen Fällen weggefallen wären beziehungsweise, dass diese Gebühren bei mehrmaliger Antragstellung nur einmalig erhoben werden würden.

 

Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) berichtet, dass auch die Fraktion DIE Zukunft die Anpassung mittrage, sie allerdings drei Wünsche gehabt hätten, die nicht berücksichtigt werden konnten. Zum einen hätte sie eine Reduzierung, oder im besten Falle einen Wegfall der Verwaltungsgebühren bei wiederholter Verlängerung innerhalb eines Kalenderjahres begrüßt. Weiterhin hätte sie sich eine Untersuchung der Wirkung des Programms gewünscht, da nach kurzer Zeit bereits festzustellen sein müsste, ob sich ein geändertes Buchungsverhalten einstelle. Darüber hinaus hätte sich die Fraktion DIE Zukunft einen höheren Flächenbetrag vorstellen können um eine stärkere Lenkungswirkung erreichen zu können.

 

Ratsfrau Breuer (CDU) zitiert folgenden Text mit der Begründung der Verwaltung aus der Vorlage: "Die Anhebung der Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen kann dazu beitragen, dass Bewohner*innen private Stellplätze und Garagen deutlich mehr benutzen und langfristig alternative Mobilitätsangebote zum Auto annehmen. Dies würde zu einer Reduktion der Kraftfahrzeuge in der Stadt insgesamt führen und eine Minderung der Park-Such-Verkehre bewirken. Eine direkte Auswirkung der Gebührenhöhe auf die Klimarelevanz wird nicht gesehen.“ Hierzu erläutert sie, dass in der Innenstadt kaum Garagen vorhanden seien und es bekannt sei, dass die Bewohner*innen meist erfolglos nach Unterstellplätzen für ihre Fahrzeuge suchten. Die Bewohnerparkausweise seien vor vielen Jahren, auch mit Unterstützung der CDU-Fraktion, eingeführt worden, um den Bewohner*innen das Abstellen ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnsitz zu ermöglichen. Denn schließlich lebe eine Innenstadt mit ihren Bewohner*innen. Die Fahrzeuge würden zumeist nicht zum Vergnügen, sondern für den täglichen Erwerb genutzt. Sie fragt die SPD-Fraktion, wie sie eine Gebührenerhöhung gegenüber den erwerbstätigen Familien vertreten könne. Für das kleinste Fahrzeug seien Gebühren in Höhe von 150 € zu entrichten und Familien benötigten in der Regel größere Fahrzeuge. Dies erachte sie als unsozial und die CDU-Fraktion werde dem Beschluss aus diesem Grunde nicht zustimmen.

 

Ratsherr Hecker (CDU) wundert sich über die große Zufriedenheit der Koalition mit der sozialen Gerechtigkeit dieses Beschlussvorschlages. Er erläutert das Problem, dass Familien sich das Wohnen in der Innenstadt kaum noch leisten können und diese nun mit einer Erhöhung der Bewohnerparkgebühren konfrontiert werden. Die CDU-Fraktion vertrete die Meinung, dass man erst einmal Alternativen schaffen solle, bevor man die Menschen mit erhöhten Gebühren belastet. Er persönlich warte bereits seit mehreren Jahren auf Quartiersgaragen. Im Mobilitätsausschuss und im Finanzausschuss habe man bereits ausführlich über die Thematik diskutiert und ebenso wie im Wortbeitrag von Ratsherrn Szagunn, sei hier die verkehrslenkende Wirkung angesprochen worden. Er betont, dass die verkehrslenkende Wirkung dieses Beschlusses rechtlich gar nicht zulässig sei. Abschließend bezieht er sich auf die Möglichkeit, dass die Gebühren zwar für kürzere Zeiträume von 3 oder 6 Monaten gezahlt werden könnten, in diesem Falle jedoch jedes Mal die Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € fällig sei. Dies sei aus seiner Sicht nicht schlüssig, da man die Regelung für finanziell schwächer gestellte Einwohnende geschaffen habe und diese somit zusätzlich finanziell belastet werden. Die CDU-Fraktion lehne den Beschlussvorschlag ab.

 

Ratsherr Blum (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion die Gebührenerhöhung ebenfalls ablehne. Die Größe des Fahrzeuges dürfe nicht das entscheidende Kriterium für die Bemessung der Gebühren sein, insbesondere im Hinblick auf kinderreiche Familien sowie ältere Menschen mit einer kleinen Rente.

 

Ratsherr Baal (CDU) bezieht sich auf die Beantwortung der Fragen aus dem Rat durch die Verwaltung. Er teilt mit, dass er den Ausführungen zur Besteuerung nicht zustimmen könne. Die Verwaltung verweise darauf, dass es sich um Gebühren im Sinne des § 2b UStG handelt. Er vertrete jedoch die Meinung, dass durch das Anwohnerparken die Vermietung einer Fläche vorliege und somit eine entsprechende Besteuerung anfalle. Dies würde die Gebühr zwar nicht unzulässig, jedoch deutlich kleiner machen. Der Fehlbetrag müsse über den städtischen Haushalt aufgefangen werden. Weiterhin kritisiert er die wiederholte Erhebung von Verwaltungsgebühren in Höhe von jeweils 15 € bei der quartalsmäßigen Beantragung des Anwohnerparkens. Somit müssten die Menschen, die es sich am wenigsten leisten könnten, am meisten bezahlen. Abschließend bezieht er sich auf die Regelung, dass Inhaber des Aachen Passes ein Mobilitätsentlastungsgeld in Höhe von 100 € erhalten. Hierzu sei noch keine Vorberatung im Ausschuss erfolgt. Die Vorkalkulation der Verwaltung sehe vor, dass diese Maßgabe so ausgestaltet werde, dass nicht jeder diese Gelder in Anspruch nehmen werde. Anderenfalls würde dies mit einer Summe von 4,6 Mio. Euro die komplette Mehreinnahme aus dem Anwohnerparken zunichte machen. Insgesamt betrachtet halte er die Regelungen für unausgewogen und werde deshalb keine Zustimmung erteilen.

 

Ratsherr Mohr (AfD) berichtet, dass man die AfD-Ratsgruppe in Anbetracht der angespannten Haushaltssituation zu einer behutsamen Gebührenanpassung hätte gewinnen können. Die vorliegende Gebührenerhöhung erachte er jedoch als unverhältnismäßig und sozial ungerecht und würde insbesondere Familien und ältere Menschen stark belasten. Auch die Stadt Aachen würde durch diese Entscheidung an Attraktivität verlieren und sei kein gutes Standortmarketing für die Stadt. Aus diesen Gründen werde die AfD-Ratsgruppe dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Ratsherr Servos (SPD) führt aus, dass er selbst von der Erhöhung der Anwohnerparkgebühren betroffen sei und er wahrnehmen könne, dass niemand in seinem näheren Umfeld die Erhöhung als problematisch erachte. Er betont, dass mit der Erhöhung eine Veränderung der Nutzung der Flächen in der Innenstadt verbunden sei. Auch im Parkraumgutachten aus dem Jahr 2023 sei diese Lenkungswirkung aufgezeigt worden. Weiterhin berichtet er, dass die aktuellen Parkgebühren im Hinblick auf die durchschnittlichen Kosten eines PKW, die sich auf 3.900 € p.a. belaufen, schwindend gering seien und auch nach der Erhöhung nur einen Anteil von 6% ausmachen würden. Auch wenn die Stadt durch die Gebührenerhöhung eine tatsächliche Mehreinnahme erzielen werde, liege der Fokus darauf, dass sich der Wert des öffentlichen Raums entsprechend widerspiegelt. Die Entscheidung sei in zwei Richtungen sozial abgesichert. Zum einen in der Bemessung anhand der Fahrzeuggröße und zum anderen durch die parallele Einführung des Mobilitätsguthabens für Menschen mit Wohnberechtigungsschein. Er könne die Kalkulation der Verwaltung vollkommen nachvollziehen, da keine Leistung zu 100% von der Bevölkerung abgerufen werde und man auf Erfahrungswerte aus anderen Bereichen zurückgreifen könne. Die SPD-Fraktion unterstütze die Entscheidung und übernehme mit der Mehrheit im Rat die Verantwortung hierfür.

 

Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) korrigiert ein Zitat von Ratsherrn Hecker, denn er habe in seinem Wortbeitrag nicht von Verkehrslenkungswirkung gesprochen, sondern von Lenkungswirkung. Es sei bekannt, dass Fläche einen Wert habe und aktuell gebe man der Fläche einen Wert von 8 Cent pro Tag, unabhängig von der Größe des Fahrzeuges. Aus Sicht der Fraktion DIE Zukunft sei dies zu wenig. Wenn man den Jahresbeitrag im Rahmen der neuen Gebührensatzung auf den Tag umrechne, sei die Preisanpassung völlig akzeptabel. Auch er kritisiert die mehrfache Zahlung der Verwaltungsgebühren, werde aber mit der Fraktion DIE Zukunft die Maßnahme befürworten.

 

Ratsherr Deumens (Die Linke) betont, dass die Fraktion Die Linke sich immer sehr deutlich für eine sozialökologische Wende ausgesprochen habe und aus diesem Grund zu Beginn der Debatte eine soziale Staffelung vorgeschlagen habe. Da dies allerdings rechtlich nicht möglich sei, sollte die Möglichkeit zur Antragstellung für 3 Monate geschaffen werden, denn für viele Menschen sei es nicht möglich, den Jahresbeitrag in einer Summe zu zahlen. Aus der CDU-Fraktion sei mehrfach die soziale Frage angesprochen worden und er möchte betonen, dass man nicht von sozial schwachen Menschen sprechen dürfe, sondern von finanziell schwachen Menschen.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt mehrheitlich bei 36 JA-Stimmen und 15 NEIN-Stimmen die Gebührenordnung über die Erhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise gemäß Anlage 1 und beauftragt die Verwaltung mit dem Umsetzungsprozess. Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt Aachen mehrheitlich bei 36 JA-Stimmen und 15 NEIN-Stimmen die Satzung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen gemäß Anlage 2.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig / Mehrheitlich, X Gegenstimmen, X Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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