06.06.2006 - 5.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Einstimmig empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt, die in der Zusammenstellung aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt von 1.005.000,00 Euro gem. § 84 Abs. 1 GO NRW (a. F.) in Verbindung mit § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis zu nehmen.

Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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