06.06.2006 - 6 B 258n, Brand – Kornelimünster

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Für die Verwaltung erläuterte Frau Hoffmann noch einmal kurz die Gründe, welche die Umweltverwaltung zu einer ablehnenden Stellungnahme bewogen hätten. Dabei verwies sie neben der Tatsache, dass nach vorliegenden Erkenntnissen die in Rede stehenden Varianten verkehrlich keine nennenswerten positiven Effekte erzielen würden, vor allem auf die negativen ökologischen Konsequenzen, insbesondere durch die Belastung des Naturschutzgebietes Indetal. Die Einschätzung der ökologischen Wertigkeit der betoffenen Flächen durch den Maßnahmenträger werde seitens der Umweltverwaltung nicht geteilt. Auch die Höhere Landschaftsbehörde habe sich zwischenzeitlich negativ zur Raumbewertung der Raumanalyse geäußert.

 

In der nachfolgenden Diskussion ging es im Kern um die Frage, ob der Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgend die gesamte bisherige Planung der B 258n (Süd) ablehnen solle, oder ob man sich die Option offen halten wolle, dass nur der Teil realisiert werden solle, der eine Ortsumgehung für Brand darstelle. Einigkeit zwischen allen Fraktionen bestand hingegen in der ausdrücklichen Ablehnung jeglicher Planungsvarianten, soweit diese den Bau einer Straße durch das Naturschutzgebiet Indetal vorsähen. Ein zentraler Punkt war daher die Frage, ob es rechtlich möglich und realistisch sei, dass nur die Ortsumgehung Brand als Bundesstraße gebaut werde, die geplante Fortführung durch das Naturschutzgebiet jedoch sicher ausgeschlossen werden könne.

 

Zunächst kritisierte jedoch Ratsfrau Lürken, dass die von der Verwaltung vorgelegten Informationen und Unterlagen bei weitem nicht ausreichen würden, um eine Entscheidung über die vollständige Ablehnung der Straßenplanung treffen zu können. So fehlten Variantenuntersuchungen, Informationen über eine mögliche Optimierung der L 233 (Monschauer Straße), Verkehrsprognosen oder Informationen darüber, ob der Untersuchungsraum insgesamt ausgedehnt werden könne, um weitere Bereiche für zusätzliche Varianten mit einbeziehen zu können. Insbesondere müsse die kritische Frage geklärt werden, ob eben die Ortsumgehung Brand ohne die Fortführung durch das Naturschutzgebiet Indetal als Bundesstraße gebaut werden könne. Vor diesem Hintergrund legte sie einen eigenen Beschlussentwurf ihrer Fraktion für den Umweltausschuss und den Verkehrsausschuss vor, in der unter anderem die zur weiteren Information der Ausschussmitglieder gewünschten Unterlagen und Informationen aufgezählt sind. Sie machte deutlich, dass ihre Fraktion dem Bau der Ortsumgehung Brand grundsätzlich durchaus zustimmen könne.

 

Auch der FDP gehe nach Aussage von Herrn Blum die von der Verwaltung vorgeschlagene vollständige Ablehnung der Planung zum jetzigen Zeitpunkt zu weit, da auch ihm die hierfür erforderlichen Informationen nicht vorlägen. Ausdrücklich betonte er, dass seine Fraktion keine Straße durch das Naturschutzgebiet Indetal wünsche und einer Ortsumgehung Brand nur zustimmen würde, wenn diese tatsächlich zu einer verkehrlichen Entlastung führen und der Landesbetrieb klarstellen würde, dass eine Fortführung nach Kornelimünster ausgeschlossen sei. Auch seitens der SPD–Fraktion wurde Klarheit bezüglich der Frage gefordert, ob eine Realisation des Teilstückes Ortsumgehung Brand ohne die Fortführung durch das Naturschutzgebiet Indetal möglich sei. Ratsfrau Schulz verwies auf eine entsprechende Beschlussfassung der Bezirksvertretung Brand die ebenfalls darauf hinauslaufe, sich derzeit eine solche Option offen zu halten.

 

Demgegenüber empfahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Dr. Griese, sich dem Beschlussentwurf der Verwaltung anzuschließen und damit zwar nicht die Straße an sich, wohl aber die bisher vorgeschlagenen Trassenvarianten abzulehnen. Diese seien nicht hinnehmbar und entsprechend auch bisher von allen Fraktionen im Umweltausschuss abgelehnt worden. Die Frage, ob es verkehrsplanerische Varianten gäbe und welche davon in Frage kämen, sei eine Angelegenheit des Verkehrsausschusses. Im Übrigen glaube er nicht, dass nach den Regelungen des Bundesstraßenausbaugesetzes allein der Bau der Umgehung Brand als Bundesstraße ohne weitere Fortführung möglich sei.

 

Auch Herr Aletsee warnte den Ausschuss davor zu glauben, dass nur ein Teilabschnitt der geplanten Bundesstraße realisiert werden würde. Grundlage sei der Bundesverkehrswegeplan, in dem die gesamte Bundesstraße aufgenommen worden sei. Daher seien die vorgelegten Varianten auch nicht in erster Linie als Ortsumgehung, sondern als Teil dieser Bundesstraße geplant. Insoweit dürfe man nicht davon ausgehen, dass man nur den einen Abschnitt als Ortsumgehung für Brand bekommen würde. Darüber hinaus kritisierte er unter Hinweis auf ihm vorliegende Informationen die geplanten Trassenführung als unter verkehrlichen Aspekten überflüssig. Für Brand werde eine Entlastung von nur ca. 5 % prognostiziert, sodass auch beim Bau der Ortsumgehung für Brand keine nennenswerten positiven Effekte zu erwarten seien. Er verwies darauf, dass ca. 70 % der aus der Eifel Kommenden ab Relais Königsberg die Monschauer Straße Richtung Autobahn nutzen und nur der Rest verbliebe auf der B 258 weiterfahren würden. Er erachte es daher als unsinnig, hier eine neue Trasse anzulegen. Er empfahl dem Ausschuss daher die gesamte Maßnahme abzulehnen.

 

Seitens der Verwaltung wurde zum einen darauf hingewiesen, dass die verkehrlichen Aspekte in dieser Angelegenheit in erster Linie Sache des Verkehrsausschusses seien. Frau Beigeordnete Nacken verwies darauf, das Herr Jacobsen vom Landesbetrieb mitgeteilt habe, dass, wenn die Trassenvariante um Kornelimünster abgelehnt würde, auch die Umgehung Brand nicht gebaut werde. Frau Beigeordnete Nacken verwies darauf jedoch, dass dies eine Angelegenheit des Bundesgesetzgebers sei und die vom Ausschuss aufgeworfene Frage an das zuständige Bundesministerium gestellt und dort geklärt werden müsse.

 

In der nachfolgenden, ausführlichen Diskussion ging es um die Formulierung des abzustimmenden Beschlusstextes, insbesondere um die Frage, welche Optionen dieser enthalten und welche Prüfaufträge an die Verwaltung erteilt werden sollten.

 

Nach 10minütiger Auszeit, in der die Fraktionen getrennt über die in der Diskussion vorgeschlagenen Varianten diskutierten, und nach Abschluss der sich daran anschließenden Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

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Der Umweltausschuss lehnt die Planung der derzeit vorgestellten Trassenvariante bezüglich der Ortsumgehung Kornelimünster angesichts der großräumigen und irreversiblen Schäden für den Naturhaushalt ab.

 

Der Umweltausschuss legt Wert auf die Feststellung, dass sich die geplante B 258n aus zwei Ortsumgehungen zusammensetzt. Im zukünftigen Verfahren ist unbedingt darauf zu achten, dass eine getrennte Betrachtung beider Ortsumgehungen notwendig ist. Angesichts der erheblichen Einschnitte in die Natur und unter Berücksichtigung der immensen Kosten wird der Verwaltung folgender Auftrag erteilt:

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine Realisierung der Ortsumgehung Brand vom Rastplatz Königsberg bis zur Freunder Landstraße bei Verzicht auf die Ortsumgehung Kornelimünster als Bundesstraße aufgrund ihrer regionalen Erschließungsfunktion möglich ist.

 

2.       Um eine fundierte Einschätzung zu ermöglichen, sind sämtliche den Bau der Ortsumgehung Brand betreffenden Verkehrsgutachten, -prognosen, -prognoserechnungen und Variantenuntersuchungen vorzulegen. Insbesondere sind die Auswirkungen des neuen Autobahnanschlusses und der L 221n auf die Trierer Straße und die Freunder Landstraße darzulegen. Es ist weiter darauf zu achten, dass insbesondere der Planfall Ausbau der Ortsumgehung Brand bei Verzicht auf die Ortsumgehung Kornelimünster gutachterlich dargestellt wird.

 

3.       Die derzeit vorgestellten Trassenvarianten der Ortsumgehung Kornelimünster durch das Naturschutzgebiet Indetal werden abgelehnt.

 

4.       Der Untersuchungsraum (der Ortsumgehung Kornelimünster) muss wesentlich erweitert werden, um einer Bedarfsüberprüfung im Sinne der überregionalen Bedeutung der Erschließungsstraße gerecht zu werden.

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