07.06.2006 - 5 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Vorsitzende
des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, Ratsherr Haase, teilt mit, dass
in der Vorlage auf Seite 23 die Position
6.9
Nutzung der Tiefkühlzelle pro Tag 63,--
Euro
fehle und bittet,
diese entsprechend bei der Beschlussfassung zu ergänzen.
Im Übrigen führt
er aus, dass hiermit eine Forderung des Rates der Stadt vom Ende letzten Jahres
erfüllt werde, nach welcher die Gebührenordnung überarbeitet und dem Rat
alsbald eine Neufassung unterbreitet werden sollte. Dies sei geschehen und daher
sollte diese heute beschlossen werden und bald in Kraft treten.
Anzumerken sei,
dass mit dem neuen Satzungsentwurf ein Strukturwechsel vorgenommen, Pauschalen
erarbeitet und damit mehr Übersichtlichkeit geschaffen wurde. Den Beteiligten
aus der Verwaltung und den Mitarbeitern der Fraktionen in den Arbeitsgruppen
dankt er für die geleistete gute Arbeit und spricht die Hoffnung aus, dass
damit eine vernünftige Grundlage für das Bestattungswesen in den nächsten
Jahren geschaffen wurde.
Der Vorsitzende
der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, schließt sich dem Dank des Vorredners
für die erarbeitete gute neue Friedhofsgebührenordnung an und zeigt sich
erfreut darüber, dass nach der Kritik am 7. Nachtrag im Dezember anschließend
zügig an der Neufassung gearbeitet und der unterbreitete 8. Nachtrag heute
beschlossen werden könne. Die jetzt gefundene Lösung sei gerechter, liege
sicherlich im Interesse aller Beteiligten und daher verbinde er hiermit die
Hoffnung, dass diese neue Ordnung auch für einige Jahre in Kraft bleiben könne.
Die CDU-Fraktion werde der Vorlage in der unterbreiteten Fassung zustimmen.
Ratsherr Treude,
WASG, spricht in seinen Ausführungen die Kostenstabilität an und hinterfragt,
wie viel Arbeitsplätze vom geplanten Wegfall der Trägerdienste auf
Kleinfriedhöfen betroffen seien und was mit der Entwidmung von Friedhofsflächen
gemeint sei.
Beigeordneter
Möller beantwortet die Fragen, führt aus, dass Trägerdienste für drei Personen
auf kleinen Friedhöfen entfallen würden und erläutert die Hintergründe der
Entwidmung mit Blick auf den Wegfall dieser Flächen in der Gebührenkalkulation.
Ratsherr Müller,
Die Linke, teilt mit, dass er der neuen Friedhofsgebührenordnung nicht
zustimmen werde und geht auf die Gründe hierfür näher ein. Er vertritt die Meinung,
dass den Hauptproblemen in diesem Bereich nicht genügend Rechnung getragen
wurde und hier beispielsweise für die bisher preiswerte Bestattungsform, das
Urnenreihengrab, die Preise erhöht wurden. Dabei richtet er den Blick auch auf
Bestattungen, für die der Sozialetat der Stadt aufkommen müsse und bedauert,
dass es hierzu keine entsprechenden Erläuterungen gebe.
Für die Fraktion
der Grünen bezieht Ratsfrau Kuck zur unterbreiteten neuen
Friedhofsgebührenordnung Stellung und stellt fest, dass alle Beteiligten sich
sehr viel Mühe gegeben hätten und eine gute Lösung gefunden wurde. Sie spricht
die Hoffnung aus, dass die neue Satzung sich hoffentlich bewähre und auch auf
Dauer Bestand haben werde. Sie führt ferner aus, dass die Stadt die
Infrastruktur biete, um die notwendige Trauerkultur aufrecht zu erhalten und
die Kosten in vielen Bereichen gesenkt wurden. Irgendwann sei dann aber eine
Grenze erreicht und preiswertere Möglichkeiten nicht gegeben.
Die Grüne
Fraktion werde dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zustimmen.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den Beschlussentwurf gemäß Vorlage unter Einbeziehung der Ergänzung von Ratsherrn Haase um Ziffer 6.9 abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit den 8. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen. Gleichzeitig hebt der Rat der Stadt Aachen den in seiner Sitzung vom 22.12.2005 beschlossenen 7. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung mit der Folge auf, dass die auf der Grundlage des 7. Nachtrages vorläufig festgesetzten Gebührenbescheide nach Maßgabe des 8. Nachtrages verbindlich festgesetzt werden.
Der 8. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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