08.12.2004 - 16 6. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung übe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Zusätze:
- Verfasser : Herr Beyer
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 08.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratung
Beigeordneter Möller teilt verwaltungsseitig mit, dass der Nachtrag nicht wie fälschlicherweise angegeben nach der Öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten soll, sondern zum 1. Januar 2005 und daher die Ziffer 7 des unterbreiteten Nachtrages entsprechend geändert werden müsse.
Ratsherr Pilgram bedauert seitens der Grünen die anstehende Gebührenerhöhung, auf die die Stadt allerdings keinen Einfluss habe, da die Mehrkosten zum größten Teil aus einem höheren Beitrag an den Wasserverband resultierten. Seinerzeit sei man davon ausgegangen, dass der Stadt keine Mehrkosten entstehen würden und genau das Gegenteil sei jetzt der Fall.
Als Vorsitzender des Finanzausschusses berichtet er über die dortigen Beratungen mit dem Ergebnis, dass die Verwaltung aufgefordert wurde, auf jeden Fall gegen den zu erwartenden Gebührenbescheid Widerspruch einzulegen. Nur unter dieser Maßgabe habe der Ausschuss dem Rat der Stadt die entsprechende Beschlussfassung empfohlen.
Für die Faktion der SPD spricht Ratsherr Haase ebenfalls die gestrige Beratung im Finanzausschuss an und führt u.a. aus, dass diese Kostenentwicklung schon früher befürchtet wurde. Die vom Wasserverband angegebenen Mehrkosten in Höhe von 2,3 Mio. € seien als sog. „Overhead-Kosten“ dargestellt und dies müsse ausdrücklich hinterfragt werden. Daher empfehle die SPD-Fraktion ebenfalls, den Bescheid anzufechten. Ferner spricht er die seinerzeitige zwangsweise Übertragung der Aufgaben auf den Wasserverband an und bittet die städt. Vertreter in dieser Gesellschaft, diesbezüglich kritische Nachfragen zu stellen, die Kosten belegen zu lassen und die durch die Gesellschaft unterbreiteten Vorlagen vor Beschlussfassung genau zu prüfen.
Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, legt dar, dass die Übertragung der Aufgaben auf den Wasserverband auf eine entsprechende gesetzliche Regelung durch die Rot-Grüne-Landesregierung zurückzuführen sei, die Stadt sich immer gegen die Übertragung gewehrt habe, hierzu aber gezwungen wurde. Er bezweifelt, dass ein Widerspruch der Stadt gegen den Beitragsbescheid Erfolg haben werde und sieht hierin keine Lösung des Problems. Seines Erachtens sollte das Land die gesetzliche Grundlage ändern und diese Aufgaben den Städten überlassen.
Nach weiteren Ausführungen von Ratsherrn Pilgram legt der Oberbürgermeister dar, dass der Verwaltungsvorstand sich mit der Thematik befasst und bereits festgelegt habe, dass bei Eingang des endgültigen Bescheides hiergegen Widerspruch eingelegt werde; der vorliegende Vorbescheid sei nicht rechtsmittelfähig. Die Kosten würden hinterfragt werden und auch nachgefragt, wie auf die Kostensituation eingewirkt werden könne.
Ferner merkt er an, dass ein Widerspruch gegen den Beitragsbescheid nicht von der Zahlung entbinde und er auf jeden Fall empfehle, hier über politische Wege Nachfragen zu stellen und Einflussmöglichkeiten auszuschöpfen.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit den Erlass des 6. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung
2005 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage
beigefügt.
Zu den folgenden Punkten
17. bis 21. gibt die Vorsitzende des Planungsausschusses, Bürgermeisterin
Verheyen, die einstimmig erfolgten Empfehlungen aus der letzten Sitzung des
Ausschusses bekannt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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