08.06.2006 - 7 B258n Süd, Umweltverträglichkeitsstudiehier: V...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Für die CDU-Fraktion kritisiert Frau Lürken, dass die Vorlage der Verwaltung zwar ausführlich aber inhaltlich nicht ganz nachvollziehbar sei. So stelle auch der Schwerlastverkehr in Richtung Stolberg in Brand eine erhebliche Belastung dar. Außerdem werde in der Variantenuntersuchung dargelegt, dass selbst bei Ertüchtigung der L 233 keine relevante Entlastung für Brand zu erzielen sei. Somit sei es widersprüchlich, den Ausbau der L 233 dennoch zu empfehlen. Da die Entlastung durch die geplante Umgehungsstraße erheblich sei, solle die Planung der B 258n nicht gestoppt, sondern zunächst weiter untersucht werden, ob die Ortsumgehung Brand alleine realisiert werden könne. Die Verwaltung werde hierzu um Klärung gebeten, inwieweit dies technisch und finanziell möglich sei. Außerdem werde die Verwaltung gebeten, alle vorliegenden Gutachten und Untersuchungen den Fraktionen vorzulegen. Obwohl die CDU-Fraktion keine Ortsumgehung durch das Indetal entsprechend der heutigen Trassenführung befürworte, sei noch nicht klar, ob eine Umgehung grundsätzlich unnötig sei. Hierzu bedürfe es einer weiteren Prüfung unter Ausdehnung des Betrachtungsraumes. Abweichend vom Beschlussvorschlag der Verwaltung werde die Beschlussfassung in Anlehnung an den vom Umweltausschuss gefassten Beschluss mit einer kleinen Ergänzung durch einen letzten Halbsatz „…sind neue Trassenvarianten zu planen“ beantragt.

 

Der Vertreter der SPD-Fraktion, Herr Jansen, lehnt eine weitere Planung für die Ortsumgehung Kornelimünster ab, befürwortet aber eine Ortsumgehung Brand, für die es eine sinnvolle Trasse gebe. Dem Beschluss des Umweltausschusses könne er sich anschließen.

 

Als Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich Frau Paul für den Vorschlag der Verwaltung aus, weil der Landesbetrieb Straßenbau NRW es ablehne, einzelne Abschnitte der Umgehungsstraße zu realisieren. Es handele sich um eine ambivalente Einstellung zum Verkehr, einerseits die damit verbundene Belastung abzulehnen und andererseits selbst zu der Entstehung mit beizutragen. Der mit der Umgehungsstraße verbundene Landschaftsverbrauch sei durch die damit einhergehende Entlastung nicht zu rechtfertigen. Daher müssten auch keine neuen Trassenvarianten geprüft werden.

 

Frau Nacken bestätigt, dass der Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen, erklärt habe, bei einer Ablehnung der Ortsumgehung Kornelimünster, die Ortsumgehung Brand auch nicht zu realisieren. Formal beschließe aber der Bundesgesetzgeber über das Straßenbauprojekt und nicht der Landesbetrieb. Die auf S. 59 der Einladung beschriebenen Messungen seien am 09.05.2006 durchgeführt worden.

 

Herr Pabst beschreibt als Vertreter der FDP-Fraktion die Ablehnung der Ortsumgehung Kornelimünster durch das Indetal und die notwendige Realisierung der Ortsumgehung Brand als zentrale Argumente in der Diskussion und fordert, diesen Willen durch entsprechende Beschlüsse zu formulieren.

 

Herr Königs pflichtet Frau Nacken hinsichtlich der Zuständigkeit bzw. Entscheidungskompetenz des Bundesgesetzgebers bei. Die Straßenverwaltung könne zwar mit ihrer Eigenverantwortung Maßstäbe setzen, handele aber in diesem Falle letztlich im Auftrag des Bundes. Durch die beantragte Beschlussfassung ergebe sich keine negative Zukunftsperspektive sondern eine Offenheit für zukünftige Entwicklung.

 

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung (17.35 Uhr bis 17.45 Uhr) ergibt sich eine lebhafte Diskussion über die mögliche Beschlussfassung unter Einbeziehung des letzten Halbsatzes des Beschlussantrages, an der sich neben Frau Paul und Frau Lürken auch Herr Jansen und Herr Pabst beteiligen.

 

Nach erneuter Sitzungsunterbrechung (17.55 Uhr bis 18.00 Uhr) lässt der stellvertretende Vorsitzende, Herr Kühn, über den Beschlussantrag ohne den letzten Halbsatz und insoweit korrespondierend mit der Beschlussfassung des Umweltausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss lehnt die derzeit vorgestellten Trassenvarianten der Ortsumgehung Kornelimünster wegen der großräumigen und irreversiblen Schäden für den Naturhaushalt ab.

 

Er legt Wert auf die Feststellung, dass sich die geplante B 258n aus zwei Ortsumgehungen zusammensetzt. Im zukünftigen Verfahren ist unbedingt darauf zu achten, dass eine getrennte Betrachtung beider Ortsumgehungen notwendig ist. Angesichts der erheblichen Einschnitte in die Natur und unter Berücksichtigung der immensen Kosten wird der Verwaltung folgender Auftrag erteilt:

 

1.Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine Realisierung der Ortsumgehung Brand vom Rastplatz Königsberg bis zur Freunder Landstraße bei Verzicht auf die Ortsumgehung               Kornelimünster als Bundesstraße aufgrund ihrer regionalen Erschließungsfunktion möglich ist.

 

2.Um eine fundierte Einschätzung zu ermöglichen sind sämtliche den Bau der Ortsumgehung Brand               betreffenden Verkehrsgutachten, -prognosen, -prognoserechnungen und Variantenuntersuchungen vorzulegen. Insbesondere sind die Auswirkungen des neuen Autobahnanschlusses und der L 221n auf die Trierer Straße und die Freunder Landstraße darzulegen. Es ist weiter darauf zu achten, dass               insbesondere der Planfall Ausbau der Ortsumgehung Brand bei Verzicht auf die Ortsumgehung Kornelimünster gutachterlich dargestellt wird.

 

3.Die derzeit vorgestellten Trassenvarianten der Ortsumgehung Kornelimünster durch das Naturschutzgebiet Indetal werden abgelehnt.

 

4.Der Untersuchungsraum ( der Ortsumgehung Kornelimünster ) muss wesentlich erweitert werden, um einer Bedarfsüberprüfung im Sinne der überregionalen Bedeutung der Erschließungsstraße gerecht zu werden.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig