14.06.2006 - 3 Bebauung Im Süsterfeld (Gewerbegebiet Schlottfe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Körber erläuterte zunächst anhand von Folien den Bebauungsplan, der entlang der Erschließungsstraße zwingend, im übrigen Bereich maximal zwei Vollgeschosse zulasse, wobei die maximale Gebäudehöhe auf 8 m über Geländeoberkante festgesetzt wurde.

Das im Bau befindliche Hauptzollamt sei im März 2006 genehmigt worden und entspräche den planungsrechtlichen Vorgaben, allerdings lasse die Geländetopografie für den zur Siedlung Süsterau gelegenen  Gebäudeteil rechnerisch eine dreigeschossige Bauweise zu. Dem Antrag des Bauherrn auf Befreiung von der Festssetzung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines dritten Geschosses sei daher stattgegeben worden. Das zusätzliche Geschoss werde als Staffelgeschoss errichtet, wodurch die Gebäudefront zur Süsterau hin gefälliger wirke.

Innerhalb des Bebauungsplangebiets befinde sich eine Altlastfläche, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gutachterlich untersucht worden sei und von der keine Gesundheitsgefährdung im Rahmen der festgesetzten Nutzungen ausgehe.

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bat Bezirksvertreterin Schmitt-Promny um Informationen über den Grad der Belastungen.

 

Bezirksvertreter Mattes kritisierte für die CDU-Fraktion, dass von Bebauungsplänen und deren Festsetzungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren häufig Befreiungen erteilt würden, die politisch nicht gewollt seien und über die die politischen Gremien erst später informiert würden.

Er forderte, derartige Befreiungsmöglichkeiten zukünftig bereits mit in die Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Im vorliegenden Fall wirke das Gebäude auch mit dem Staffelgeschoss zur Siedlung Süsterau hin sehr massiv. Weiterhin sei zu befürchten, dass durch den vorgesehenen 24-Stunden-Betrieb zusätzliche Belastungen durch Verkehrslärm auf die Anwohner zukämen.

 

Hierzu führte Frau Körber aus, dass der Bebauungsplan einen Rahmen festlege und darüber hinausgehende Anträge im Einzelnen auf Amtsleiterebene abgestimmt würden.

Die Verkehrssituation sei im Bebauungsplanverfahren geprüft worden. Da die insgesamt ca. 400 Mitarbeiter des Hauptzollamtes in 3 Schichten arbeiteten, sei nicht von einer relevanten Lärmbelastung auszugehen.

 

Herr Meiners informierte darüber, dass die Altlastensituation  sehr differenziert und sensibel geprüft worden sei. Die ermittelten Schadstoffe seien im Bodengefüge gebunden und stellten bei der vorgesehenen Nutzung des Gewerbegebietes keine Gesundheitsgefährdung dar.

 

Auf Nachfragen der Bezirksvertreterinnen Graff und Peters teilte Frau Körber mit, dass es sich um ein reines Gewerbegebiet handele, welches entlang der Siedlung Süsterau durch eine 15 m breite, bebauungsfreie Ausgleichsfläche begrenzt werde und deren an der Erschließungsstrasse liegende
Gebäude den Verkehrslärm zur Siedlung hin abschotteten. Bei der Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Zweigeschossigkeit habe die Verwaltung eine Betroffenheit der Anwohner als nicht gegeben betrachtet.

 

Abschließend wies Bezirksvertreter Sittardt hinsichtlich der Altlastensituation darauf hin, dass die im Boden befindlichen Schwermetalle und organischen Schadstoffe gesundheitsgefährdent seien und bat um nähere Informationen zur Bodenuntersuchung.  

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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