22.06.2006 - 12 Bebauungsplan Rütscher Straße/ Strüverweg, Klei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Plum stellt einen gemeinsamen Beschlussentwurf aller Fraktionen vor. Man hoffe, mit der dort beschriebenen Vorgehensweise einerseits die Soers als besonders schützenswerte Kulturlandschaft zu erhalten und andererseits den Kleingärtnern, die ihre angestammten Anlagen verlassen müssten, ein neues Stück Heimat zu geben. Es sei schwierig, allen Belangen gerecht zu werden, man bemühe sich jedoch, möglichst viele Interessen zu berücksichtigen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Kriesel, dass sich bislang nur die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg mit der Thematik beschäftigt und einen Empfehlungsbeschluss für ihr Bezirksgebiet gefasst habe. Eine Erweiterung des Plangebietes auf andere Bezirke sei daher heute mangels der entsprechenden Empfehlungsbeschlüsse nicht möglich.

 

Herr Wingenfeld schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zunächst für den Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung Soers zu fassen, der Suchraum für Kleingartenstandorte müsse nicht identisch sein und könne durchaus größer gefasst werden, bei Bedarf könne der Planbereich für den Bebauungsplan noch erweitert werden.

 

Der Ausschuss fasst die folgenden

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Beschlüsse:

A. Aufstellung eines Bebauungsplans „Landschaftspark Soers”

Der Planungsausschuss beschließt:

1.Zur Sicherung und Fortentwicklung der hochwertigen Kulturlandschaft Soers wird für den Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung Soers die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung „Landschaftspark Soers”.

2.Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplanes die ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Bestandteile der Soers in ihrer Substanz vor negativen Veränderungen zu schützen.

Im Zusammenhang mit dem Projekt „Pferdelandpark” der EuRegionale 2008 sollen durch eine behutsame Arrondierung von Reit-, Rad- und Fußwegen die Qualitäten der Landschaft sinnvoll erfahrbar gemacht und die großen Potenziale des Naturraumes im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden, um ihn auf diese Weise dauerhaft in der Konkurrenz mit anderen Nutzungen zu schützen.

3.Ein weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist, auf einer Fläche von ca. 4 ha die Anlage von Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes als Ersatz für die im benachbarten Sportpark Soers künftig wegfallenden Kleingärten zu schaffen.

Bei der Auswahl geeigneter Flächen stehen neben der Verfügbarkeit der jeweiligen Fläche die möglichst gute Verträglichkeit mit der Nutzung sowie die Empfindlichkeit der umgebenden Landschaft im Vordergrund. Es soll versucht werden, hierfür eine Fläche zu entwickeln, die möglichst wenig die landschaftlich sensibelsten Teile der Soers tangiert. Näheres wird im Bebauungsplanverfahren zu klären sein.

4.Eine weitere bauliche Inanspruchnahme der Soers über den baurechtlichen Bestand hinaus soll durch entsprechende Festsetzungen des Bebauungsplanes dauerhaft unterbunden werden.

 

B. Suche nach geeigneten Flächen für Kleingärten

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, vorrangig folgende Grundstücke für die Ansiedlung der Kleingärten zu prüfen und mit den jeweiligen Eigentümern Verhandlungen zu führen:

1.Rütsch, zwischen Rütscher Straße und Kohlscheider Straße

2.Schloss-Rahe-Straße

3.zwischen Kohlscheider Straße, Rütscher Straße und Schlossparkstraße

4.Schlossparkstraße/Ferberberg

5.Soerser Weg, nördlich der Autobahn A 4

6.Strüverweg, neben Kloster St. Raphael

7.Strüverweg, gegenüber Kloster St. Raphael

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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