22.06.2006 - 9 Bebauungsplan Nr. 873 - AachenMünchner Borngass...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Herr März nimmt wegen Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.)

 

Für die Fraktion der Grünen hebt Herr Rau die stadträumliche Bedeutung des Projektes hervor, Verwaltung und Investor hätten hier hervorragend gearbeitet. Aus seiner Sicht blieben lediglich zwei Fragen offen: Zum einen bitte man um Auskunft darum, ob bereits Planungen für die Halle der STAWAG existierten, zum anderen sehe man Konfliktpotential hinsichtlich der Abwicklung der Verkehre im Eingangsbereich zu der heute vorhandenen Poststelle.

 

Herr Kriesel berichtet, dass man sich der durch die Poststelle ausgelöste Verkehrsproblematik bewusst sei, hierzu hätten bereits Gespräche stattgefunden. Eine endgültige Lösung sei jedoch noch nicht gefunden worden.

 

Zur Frage des weiteren Vorgehens hinsichtlich der STAWAG-Halle teilt Herr Wingenfeld mit, dass auch hier noch keine konkrete Lösung vorläge.

 

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Unterstützung in jeder Hinsicht für das Projekt, dessen städtebauliche Auswirkungen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden könnten. Das Viertel werde eine erhebliche Aufwertung erfahren und von den entstehenden neuen Wegebeziehungen werde der gesamte Innenstadtbereich profitieren, daher werde man dem Beschlussentwurf der Verwaltung zustimmen.

 

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Finkeldei seinen Vorrednern an. Von Verwaltung und Investor sei hier professionelle Arbeit geleistet worden, ein solches Projekt innerhalb dieser Zeitspanne durchzuführen, sei eine bemerkenswerte Leistung. Auch seine Fraktion werde der Vorlage der Verwaltung selbstverständlich zustimmen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB inklusive Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung und gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB die öffentlic­he Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 873 -  AachenMünchner Borngasse - in der vorgelegten Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Borngasse und Aureliusstraße, sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage