15.08.2006 - 7 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Kreb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 15.08.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Frau Beyer erläutert anhand
ausgehängter Pläne die Verwaltungsvorlage. Die Firma Aldi beabsichtige, mehr
Stellplatzfläche als bisher anzubieten. Entscheidende Bedenken gegen die
Erweiterung seien nicht vorgetragen worden. Die Firma Aldi habe
Ausgleichspflanzungen in Aussicht gestellt, die aus Platzmangel nicht völlig
auf dem Grundstück erfolgen können. Für die restlichen Ausgleichspflanzungen
stehe ein städtisches Grundstück an der Süsterfeldstraße zur Verfügung.
Herr Verheyen (CDU) stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Es
sei ein wichtiges Signal an mögliche Investoren, dass die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf bereit ist, planungsrechtliche Fesseln zu lösen, wenn dies dem
Allgemeinwohl diene. Den vorgesehenen Ausgleichspflanzungen im Bereich
Süsterfeld kann er nicht zustimmen. Er habe immer wieder als Ausgleichsfläche
den Bereich Wolfsberg angeboten. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die
restlichen Ausgleichspflanzungen in Eilendorf durchgeführt werden können.
Frau Eickholt-Schipper (Bündnis 90/Die Grünen) bittet
Frau Beyer ihr anhand der Karte die Flächen zu zeigen, auf der die
Anpflanzungen vorgesehen sind.
Herr Anhold (SPD) ist mit der Änderung des
Bebauungsplanes einverstanden. Aber auch er ist der Ansicht, dass die
Ausgleichsmaßnahmen alle in Eilendorf durchgeführt werden müssen. Eilendorf biete
genügend Möglichkeiten Ersatzpflanzungen unterzubringen.
Frau Beyer wirft ein, dass im Stadtbezirk
Aachen-Eilendorf nur wenige Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Bei
weiteren, zukünftigen Bebauungsplänen habe man keine Ausgleichsflächen mehr zur
Auswahl. Es sei ratsam, sich für derartige Fälle Vorratsflächen zu halten.
Herr Verheyen (CDU) weist Frau Beyer darauf hin, dass
viele Ausgleichspflanzungen im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf nicht verwirklicht
werden konnten. Nun sei der Stadtbezirk Aachen-Eilendorf vorrangig zu
versorgen.
Herr Ziemons erklärt, dass es zum TOP II. 3 eine
Mitteilung der Verwaltung gibt, in deren Zusammenhang innerhalb des Bezirks, in
beinahe direkter Nachbarschaft zum Bebauungsplangebiet ausreichend
Ersatzflächen angeboten werden können.
Eindringlich bittet Frau Beyer die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf, sich ausreichend Ausgleichsflächen für Ersatzpflanzungen zu
belassen. So seien beispielsweise bei der Umsetzung des Bebauungsplanes
Fringsbenden viele Ausgleichsmaßnahmen nötig, die in Eilendorf umgesetzt werden
können.
Herr Römer (parteilos) ist ohne Einschränkung dafür,
dass Ausgleichsmaßnahmen, die im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf entstehen,
vorrangig in Eilendorf umgesetzt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht
der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem
Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 622 gemäß § 4 a Abs. 3 in
Anwendung des § 13 BauGB wie folgt zu ändern:
-
Änderung
einer nicht überbaubaren Fläche in Fläche für Stellplätze bzw. Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern.
Sie empfiehlt dem Rat, die so geänderte II: Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 662 – Krebsstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, den
Aufstellungsbeschluss A 192 aufzuheben.
Ferner beschließt sie, dass in Anlehnung an die bereits
in der Vergangenheit gefaßten Beschlüsse auch die Ausgleichsmaßnahmen, die sich
nicht direkt im Plangebiet umsetzen lassen, im Bezirk Aachen-Eilendorf
untergebracht werden sollen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Anlagen zur Vorlage
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