09.08.2006 - 13 Bebauungsplan Nr. 872 - Hanbrucher Straße, ehem...

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Beratung

 

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Beschluss:

 

Nach den Wortbeiträgen von Herrn Steins und Herrn Nöcker sowie der verwaltungsseitigen Stellungnahme von Frau Ohlmann nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt einstimmig dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr 872 - Hanbrucher Straße, ehem. Sportplatz - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage