16.08.2006 - 7 Zweitwohnungssteuer1. Nachtrag zur Zweitwohnung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt ohne weitere Aussprache bei 1 Stimmenthaltung mit Stimmenmehrheit den in der Anlage aufgeführten 1. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung vom 11.12.2002.

Der 1. Nachtrag ist Bestandteil der Beschlussfassung und der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage