24.08.2006 - 19 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eupener Straße, Salierallee - zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Sicherung der nachfolgend aufgeführten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Eupener Straße, Salierallee - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der St. Vither-Straße, der Bertholdstraße, der Goldbachstraße, der Salierallee und der Eupener Straße

Städtebauliche Ziele:

1.Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage