24.08.2006 - 11 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Kreb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel erläutert kurz die Vorlage und berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf aus bezirklicher Sicht einen dem Beschlussvorschlage der Verwaltung entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst, zusätzlich jedoch beschlossen habe, dass in Anlehnung an die bereits in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse die Ausgleichsmaßnahmen, die sich nicht im Plangebiet umsetzen lassen, im Bezirk Aachen-Eilendorf untergebracht werden sollen.

Mit der Umweltverwaltung und dem Bezirksamt Aachen-Eilendorf wurde abgestimmt, dass der Ausgleich nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Süsterfeldstraße, sondern durch Zahlung eines Ersatzgeldes erbracht werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung soll in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden, die Begründung zur Bebauungsplanänderung  wird ebenfalls in diesem Sinne geändert. Der Fachbereich Umwelt werde ein Konzept erarbeiten, welche ökologischen Maßnahmen im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf umgesetzt werden können, parallel dazu werden einige vom Bezirk gewünschte Anpflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen unabhängig von der Durchführung des konkreten Vorhabens zeitnah realisiert.

 

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Herr Plum und Herr Baal beteiligen, fasst Frau Verheyen zusammen, dass eine möglichst ortsnahe Umsetzung der Ausgleichsregelungen auch weiterhin oberste Priorität haben solle.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Änderung einer nicht überbaubaren Fläche in Fläche für Stellplätze bzw. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträucher

Er empfiehlt dem Rat die so geänderte II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662

- Krebsstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Darüber hinaus beschließt er die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss A 192

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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