24.08.2006 - 14 Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel erläutert die Vorlage und informiert den Ausschuss darüber, dass seitens der Bezirksregierung Köln gegen die FNP-Änderung im Bereich des vorhandenen Teichgeländes als Wohnbaufläche landesplanerische Bedenken bestünden und die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Wohnbauflächendarstellung des Teichgeländes nicht bestätigt werde.

Am heutigen Tage habe ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Stadt Aachen und Vertretern der Bezirksregierung Köln stattgefunden, in dem der Sachverhalt und Verfahrensstand erläutert wurde und eine geeignete Lösung gefunden werden konnte, die keine geänderte Planung und erneute Offenlage erforderte. Demnach müsse im Rahmen eines zukünftigen Bebauungsplanverfahrens sichergestellt werden, dass der Bereich des Teichgeländes nicht überbaut und nur ökologisch/gärtnerisch genutzt werden darf.

Die Verwaltung schlage vor, den Beschlussentwurf entsprechend zu ergänzen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Plum bestätigt Frau Nacken, dass auch bisher immer Konsens darüber bestanden habe, dass die fragliche Teilfläche nur für Gartenfläche bzw. für ökologische Ausgleichsmaßnahmen genutzt werden könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hasse erläutert Herr Kriesel, dass die 20%-Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau hier nicht zur Anwendung komme, da dass Vorhaben insgesamt zu klein sei. Regelungen zum Schallschutz seien im Durchführungsvertrag enthalten.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage sowie über das Ergebnis der Abstimmung mit der Bezirksregierung zur Kenntnis.

Er beschließt, dass bezüglich der die Teichfläche überlagernden Wohnbauflächendarstellung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der künftigen, verbindlichen Bauleitplanung sicher gestellt wird, dass durch entsprechende Organisation der Freiflächen im Baugebiet die in Rede stehende Fläche ökologisch /gärtnerisch genutzt wird (z. B. als Hausgärten, Teil einer Wasserfläche, Bepflanzung).

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 - Schloss-Rahe-Straße - zu beschließen.

Außerdem empfiehlt er dem Rat den Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=14517&selfaction=print