13.09.2006 - 8 B 258 Napoleonsberg zwischen Steinkaulplatz und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Grüne-BF zeigt sich sehr verwundert, dass der Antrag mit so vielen Ausführungen der Verwaltung abgelehnt wird. Die Belange der Fußgänger und Schulkinder werden in keiner Weise berücksichtigt, zumal der Napoleonsberg erhebliche Gefahrenpotentiale für Fußgänger aufweist. Dies sind ausreichende Gründe für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In diesem Sinne ist auch der Lärmschutz als wichtig anzusehen, auch wenn die Lärmpegel-Richtwerte in diesem Fall nicht überschritten werden. Ebenfalls hat die Tourismusanalyse festgestellt, dass die B 258 für Kornelimünster absolut nicht einladend ist. Sie wird dem Beschlussvorschlag daher nicht zustimmen.

 

Die SPD-BF macht deutlich, es ist sehr schwierig auf einer klassifizierten Bundesstraße Tempo 30 km/h durchzusetzen; dies sei kaum durchführbar. Dennoch ist die Situation entlang dieser Straße für Fußgänger gefährlich und erinnert in diesem Zusammenhang an die verschiedenen Beratungen in der Bezirksvertretung zu dieser Thematik. Die Verwaltung muss daher nach anderen Lösungen suchen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen.

 

Die CDU-BF erklärt sich mit der Verwaltungsvorlage einverstanden, weil von Seiten der Verwaltung eine fundierte Prüfung stattgefunden hat und klare Aussagen zu allen relevanten Punkten getroffen wurden. Tempo 30 km/h ist für eine Bundesstraße nicht geeignet und sinnvoll, obwohl eine Gefährdung der Fußgänger sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist.

 

Es entwickelt sich eine intensive Diskussion zwischen der CDU-, SPD- und Grüne-BF, in der die verschiedenen Auffassungen zur Bundesstraße nochmals dargelegt werden und in deren Verlauf Herr Gosten das Ende der Debatte und die Beschlussfassung beantragt.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschießt bei drei Gegenstimmen das Ende der Debatte und die Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung zur Kenntnis, wonach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf der Bundesstraße Napoleonsberg verkehrsrechtlich nicht geboten ist.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=14836&selfaction=print