13.09.2006 - 4 Durchführung der Prüfung von Eröffnungsbilanz u...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Frau Kober erinnert die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zunächst an die Einführung in die Thematik des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) durch A 20, Herrn Klösges. In der heutigen Sitzung wird Herr Thißen anhand einer vorbereiteten Präsentation Informationen über die Durchführung der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der zukünftigen Jahresabschlüsse der Stadt Aachen geben. Die Unterlagen der Präsentation sind den Ausschussmitgliedern zu Beginn der Sitzung auch in Papierform zur Verfügung gestellt worden. Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Thißen, seinen Vortrag zu beginnen und erteilt ihm hierzu das Wort.

Herr Thißen geht zunächst auf die Vorschriften der Gemeindeordnung ein, wonach gemäß § 101 Absätze 1 und 8 der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen ist und dieser sich der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Ebenfalls prüft er gemäß § 92 Abs. 5 die Eröffnungsbilanz. Die Vorgaben für die Prüfung des Jahresabschlusses gelten entsprechend. Das Rechnungsprüfungsamt kann sich bei seiner Prüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eines Dritten bedienen. Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses und die neuen betriebswirtschaftlichen Begriffe werden von ihm erläutert. Ausführlich legt er dar, was bei der Prüfung alles zu beachten ist und über welche Themen der Bericht Auskunft geben muss (Gegenstand der Prüfung). Gemäß § 101 Absätze 1 und 8 ist das Prüfungsergebnis in einem Bestätigungsvermerk zusammen zu fassen. Er erklärt die Unterschiede zwischen einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk und einem Versagungsvermerk. Da für das Prüfungsergebnis die Wesentlichkeit der Einwendungen eine entscheidende Rolle spielt, sind Wesentlichkeitsgrenzen festzulegen. Weiterhin berichtet er über die Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und über den risikoorientierten Prüfungsansatz, der aus vier Prüfungsstufen besteht. Herr Thißen schließt seinen Vortrag mit den Hinweisen ab,

-          dass die Durchführung der Prüfungen mit eigenem Personal im Vergleich mit einem Wirtschaftsprüfer wesentlich kostengünstiger ist,

-          dass das erforderliche Know-how für derartige Prüfungen im Rechnungsprüfungsamt vorhanden ist, da Frau Mathissen neben ihrer Ausbildung zur Diplom – Verwaltungs –Betriebswirtin die Ausbildung zur Bilanzbuchhalterin Kommunal abgeschlossen hat und er selbst Diplom-Verwaltungs-Betriebswirt ist und zusätzlich eine Ausbildung zum kommunalen Jahresabschlussprüfer absolviert hat,

-          und es technische Prüfer, Verwaltungsprüfer und ADV-Prüfer gibt, die mit ihrem Fachwissen das Spektrum abrunden.

Im übrigen sind alle Mitarbeiter/innen des A 14 intern durch Frau Mathissen und ihn im Hinblick auf die Einführung des NKF bereits entsprechend geschult worden und werden auch zukünftig weiter fortgebildet. Darüber hinaus ist das Rechnungsprüfungsamt in allen Projektgruppen, die im Rahmen der Einführung des NKF gebildet wurden, vertreten und begleitet hier auch die Vermögensbewertung. Die Stadt Aachen wird bereits jetzt durch externe Firmen, die entsprechenden Sachverstand besitzen, bei der Bewertung des Vermögens und der Schulden beraten. Die Kämmerei hat sich für die Firma Price Waterhouse Coopers (PWC) entschieden. Im Fachbereich Personal und Organisation berät die Firma Haessler im Hinblick auf Pensionsrückstellungen und im Fachbereich Verkehr und Tiefbau sind die Firmen Durth Roos Consulting GmbH und IFI Consult GmbH neben PWC tätig.

 

Herr Schäfer bedankt sich für den ausführlichen Vortrag bei Herrn Thißen.

Es schließt sich eine längere Diskussion an, an der sich seitens der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Frau Scheidt, Frau Coracino, Herr Jahn, Herr Schmitz, Herr Schäfer, Herr Königs, Herr Pabst und seitens der Verwaltung Frau Kober, Frau Grehling, Herr Emmerich und Herr Thißen beteiligen.

 

Zunächst bringt Herr Jahn zum Ausdruck, dass er die Ausführungen von Herrn Thißen für sehr kompetent hält und die Fraktion der Grünen die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes sehr schätzt. Er bittet darum, die jetzt von ihm im Zusammenhang mit der Einführung von NKF und der Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz gestellten Fragen oder geäußerten Bedenken nicht als Misstrauen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes zu verstehen. Er möchte gerne wissen,

§         ob es einen Vergleich mit anderen Städten gegeben hat und, wenn ja,

§         wie diese mit der Eröffnungsbilanz, deren Prüfung und den Wesentlichkeitsgrenzen umgehen? Machen sie es selber oder werden hier Dritte beauftragt? Wenn Dritte beauftragt werden, wie können diese haftbar gemacht werden?

§         mit welchen Leuten das hiesige Rechnungsprüfungsamt das machen möchte und ob das Personal hierfür ausreichend ist oder hier ein Mehrbedarf gesehen wird?

§         wie hoch das Risiko ist, wenn sich etwa bei der Bewertung des Vermögens und der Schulden Fehler herausstellen und welche Auswirkungen das für die Ausschussmitglieder hat, da der Rechnungsprüfungsausschuss letztendlich die Verantwortung für die Prüfung der Eröffnungsbilanz trägt.

 

Frau Kober antwortet, dass

-           wie sie aus dem Kreis der Leiter der Rechnungsprüfungsämter der Großstädte in NRW weiß, die Prüfung der Eröffnungsbilanz wie auch der Jahresabschlüsse von den jeweiligen Rechnungsprüfungsämtern durchgeführt wird. Beispielhaft nennt sie Düsseldorf, Köln und Krefeld. Wesentlichkeitsgrenzen müssen auch hier grundsätzlich noch festgesetzt werden.

-           Dez. II und A 20 die richtige Entscheidung getroffen haben, bei der Bewertung des Vermögens Dritte hinzuzunehmen. Die Bewertung selbst wird also nicht von der Verwaltung allein durchgeführt. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haften mit begrenzten Summen. Bei PWC sind es 10 Millionen €. Die Frage der Haftung stellt sich aber nicht grundsätzlich, weil doch davon ausgegangen werden muss, dass richtige Bewertungen erfolgen. Außerdem gibt es Korrekturmöglichkeiten, wenn trotz der Sorgfalt, die an den Tag gelegt wird, ein Fehler passiert. Alle Vermögenswerte werden derzeit realistisch nach Zeitwerten ermittelt. Um hier eine Kontinuität zu den bereits erfolgten Bewertungen von Gebäuden und Aufbauten bei E 26 und E 18 zu schaffen, werden auch die übrigen Bewertungen dieser Bilanzpositionen von derselben Firma (PWC) begleitet. Die Bewertungsvorgänge werden vom Rechnungsprüfungsamt begleitet. Damit ist die Grundlage für das Rechnungsprüfungsamt geschaffen, die Prüfung der Eröffnungsbilanz durchzuführen.

-           die Hauptverantwortung für die durchzuführenden Prüfungen bei Frau Mathissen und Herrn Thißen liegt. Letztendlich sind jedoch alle Prüfer/innen hieran beteiligt. Mehr Personal ist nicht erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt hat zudem einen Vorteil im Verhältnis zu einem Wirtschaftsprüfer, es kennt alle Bereiche der Verwaltung. Das hiesige Rechnungsprüfungsamt kann und will diese Prüfungen selbst vornehmen.

-           es hinsichtlich der eventuell nötigen Einschränkung oder gar Versagung eines Bestätigungsvermerkes der in der Vorlage erwähnten Wesentlichkeitsgrenzen bedarf. Die will das RPA für den Ausschuss entwickeln, damit er auf der Basis eines Vorschlages entscheiden kann, was für ihn wesentlich ist. Ein Risiko, wie es hier befürchtet wird, wird im RPA nicht gesehen, weil es eben Korrekturmöglichkeiten gibt.

-           sich die Gesetzeslage grundsätzlich zum bisherigen Recht nicht ändert. Das bedeutet, dass die Verantwortung für die Prüfung der Jahresrechnung ebenso beim Rechnungsprüfungsausschuss liegt.

Frau Grehling ist ebenfalls der Meinung, dass das Rechnungsprüfungsamt aufgrund seiner Kompetenz die Prüfungen selbst durchführen kann. Es gibt eigentlich nur ein Risiko hinsichtlich der Eröffnungsbilanz, und zwar, dass man sich zu gut oder zu schlecht darstellt. Die Stadt Aachen hat kein Interesse daran, sich „schön zu lügen“. Sie weist darauf hin, dass hoch bewertetes Vermögen hohe Abschreibungen bedeutet. Die Bewertung der Beteiligungen ist auch von großer Bedeutung, weil das Ergebnis Auswirkungen auf einen möglichen Verkauf hat. Für die Bewertungen wurden namhafte Dritte ins Boot geholt, die dabei sind, alles systematisch und gegenständlich zu erfassen. Sie bestätigt ebenfalls, dass alle Projektgruppen durch das Rechnungsprüfungsamt begleitet werden. Wenn die Bewertungen abgeschlossen sind und kein Zweifel an den Eckdaten besteht, wäre die Kompetenz des Rechnungsprüfungsamtes vertan, wenn dann noch ein Dritter mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragt würde. Weiterhin macht sie darauf aufmerksam, dass mit Sicherheit auch die Bezirksregierung sowohl die Eröffnungsbilanz und auch die künftigen Jahresabschlüsse im Auge behält, da sie die Kommunen, die bisher einem Haushaltssicherungskonzept unterlagen, weiterhin beobachten wird. Bis alle Eckdaten zusammengetragen sind, wird noch ca. 1 Jahr vergehen.

 

Herr Schmitz weist darauf hin, dass es bei der SPD-Fraktion noch ähnliche Fragen gibt, wie sie Herr Jahn schon gestellt hat. Die Kompetenz des Rechnungsprüfungsamtes wird nicht in Frage gestellt. Seine Fraktion sieht intern noch Diskussionsbedarf, da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt und einen wichtigen Startschuss in die Zukunft bedeutet. Er stellt daher den Antrag, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Frau Grehling weist darauf hin, dass selbstverständlich noch sowohl in den Fraktionen oder auch in den zuständigen Ausschüssen hierüber berichtet und diskutiert werden kann. Ihr Vorschlag ist, dass das Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der Eröffnungsbilanz durchführt, da es ja ohnehin alle Dinge begleitet hat und auch weiterhin begleiten wird.

Herr Schäfer schlägt vor, dass die SPD-Fraktion und die Fraktion der Grünen ihre Fragen gemeinsam formulieren. Frau Kober unterstützt den Vorschlag von Herrn Schäfer, damit alle Fragen umfassend beantwortet werden können. Sie weist nochmals darauf hin, dass das notwendige Know-how beim Rechnungsprüfungsamt vorhanden ist.

Herr Thißen führt ergänzend aus, dass für eine richtige Bewertung viele Dinge in der GO und der GemHVO klipp und klar geregelt sind (z.B. dass bei Grundstücken die Bodenrichtwerte grundsätzlich maßgebend sind) und dass die Eröffnungsbilanz auf vorsichtig geschätzten Zeitwerten beruht.

Herr Königs bemängelt, dass nach seiner Meinung zu viel Geld für Aufträge, die nach draußen vergeben werden, ausgegeben wird. Das Rechnungsprüfungsamt überschätze nicht seine Möglichkeiten. Er weist darauf hin, dass die CDU und die FDP heute entsprechend beschließen könnten, sich aber einer Vertagung auch nicht verschließen.

Herr Pabst schließt sich den Worten von Herrn Königs an. Er ist ebenfalls der Meinung, dass das Rechnungsprüfungsamt ruhigen Gewissens mit der Prüfung beauftragt werden kann. Die Bedenken der SPD und der Grünen werden Ernst genommen.

Nach Meinung von Frau Scheidt geht es nicht darum, dass dem Rechnungsprüfungsamt misstraut wird. Es ist jedoch alles neu und bedeutet einen großen Schritt in die Zukunft mit weit reichenden Folgen, da alle Fachbereiche betroffen sind. Es geht darum, mehr Informationen zu erhalten und diese in der Fraktion noch einmal zu diskutieren. Nur aus diesem Grund wird der Vertagungsantrag gestellt. Sie möchte sich gerne dem Vorschlag von Herrn Schäfer anschließen, die Fragen gebündelt an die Verwaltung zu richten.

Frau Coracino weist darauf hin, dass das NKF z.B. ein gutes Werkzeug für die politische Finanzplanung ist, also durchaus auch positive Seiten hat. Darüber hinaus gebe es gute Informationsveranstaltungen zu diesem Thema.

Frau Grehling weist noch einmal darauf hin, dass die Frage nach dem Risiko hinreichend beantwortet worden ist, weil ein Wirtschaftsprüfer auch nicht anders prüft als das Rechnungsprüfungsamt und dass sie keine Haftungsgefahr sieht. Fragen können jederzeit von ihr, Herrn Emmerich oder Herrn Klösges beantwortet werden.

Abschließend spricht Herr Schäfer die Fristen im Zusammenhang mit dem Jahresabschlusses an. Wie realistisch sind diese?

Herr Thißen antwortet hierauf, dass die Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss zum 31.12.  davon abhängig ist, ob es der Verwaltung gelingt, die Aufstellungsfrist zum 31.03. einzuhalten.

 

Dem Vertagungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird stattgegeben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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