06.09.2006 - 19 Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Plum teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Verwaltungsvorlage folgen werde und erläutert, warum das Bürgerbegehren unzulässig sei.

 

Ratsherr Schabram schließt sich für die Grüne Fraktion ebenfalls der Verwaltungsmeinung an und verweist auf die Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg.

 

Ratsherr Einmahl verweist darauf, dass nach § 3 Abs. 5 S. 1,  Abs. 7 der Satzung zur Regelung von Einzelheiten bei Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden eine Sachdiskussion unzulässig sei.

 

Der Oberbürgermeister beantwortet Nachfragen der Ratsherren Müller und Schnitzler bezüglich einer Beratung der Initiative seitens der Verwaltung nach der geänderten Rechtslage und lässt dann über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen stellt bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung fest, dass sich das am 23.06.2006 der Bezirksvorsteherin Frau Efes überreichte Bürgerbegehren “Rettet das Sandhäuschen” als unzulässig erweist.

 

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Anlagen zur Vorlage