17.10.2006 - 7 Verwaltungskostenbeitrag 2005

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Haase weist darauf hin, dass im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb lediglich eine Kenntnisnahme der Vorlage (ohne Zustimmung) erfolgte. Über die im Verwaltungskostenbeitrag enthaltenen Beträge sowie die Definition der Leistungserbringung der Bezirksämter (260.200 €) und des Steueramtes (371.200 €) ist neu zu verhandeln, da auch diese Beträge in die Gebührenbedarfsberechnungen einfließen. Frau Grehling und Herr Emmerich erläutern, dass die Berechnungen des Verwaltungskostenbeitrages in seiner Funktion als zentrale Dienstleistungsabrechnung auch unter Einbeziehung des Fachbereiches Personal und Organisation durchgeführt wurden.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Berechnungsmodalitäten des Verwaltungskostenbeitrages zur Kenntnis.