15.12.2004 - 5 Förderung von Thermalwasser,Erstellung der Gene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kitt und Frau Reinartz fragen nach, warum ein externes Büro mit den Ingenieurleistungen beauftragt wird.

 

Herr Visé weist darauf hin, dass der Ausbau des Kur- und Badewesens bereits in der 2. Sitzung der letzten Wahlperiode behandelt worden sei und Konsens über den behindertengerechten Umbau im Haus des Gastes bestanden hätte. Hierzu seien Mittel in Höhe von damals 300.000 DM im Finanzausschuss zur Verfügung gestellt worden. Er bittet um Mitteilung, warum der Ausschuss nicht über die geänderte Mittelverwendung informiert worden sei. Außerdem stellt er den Antrag, ein grenzüberschreitendes Konzept für das Kur- und Badewesen im kommenden Jahr vorzulegen.

 

Herr Schultheis und Frau Rennert stimmen grundsätzlich einem Auftrag für die Genehmigungsunterlagen zur Thermalwasserförderung zu, fragen jedoch ebenfalls nach, warum die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für den Umbau im Haus des Gastes verwendet werden.

 

Herr Schultheis besteht auf einen schriftlichen Bericht über den Ausbau des Kur- und Badewesens.

 

Herr Dr. Berger äußert seine Verwunderung, dass E 26 und nicht das FB 68 für den Sachverhalt zuständig ist.

 

Herr Beyer teilt mit, dass der Auftrag mit eigenem Personal aus Kapazitätsgründen nicht zu leisten sei und E 26 für die Genehmigungen zur Thermalwasserförderung verantwortlich zeichnet. Außerdem weist er darauf hin, dass durch die Verwendung eines Teilbetrages für die Sanitärzelle am Campingplatz Branderhofer Weg – hierzu hat der Ausschuss für Wirtschaftförderung seine Genehmigung erteilt – ohnehin der Restbetrag in Höhe von rund 90.000 € nicht für den Umbau im Haus des Gastes gereicht hätte.

 

Herr Witt weist hinsichtlich der Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen daraufhin, dass bei dem Gutachten aufgrund der Anforderungen des Regierungspräsidenten und des staatlichen Umweltamtes besondere Qualitätsanforderungen auch im Hinblick auf die Kurorteigenschaften zu beachten sind. Er erläutert, dass die Kurmittelförderung nach der in den politischen Gremien festgelegten Prioritätenliste umgesetzt worden sei, lediglich ein Teilbetrag (150.000€) sei aus der Schlüsselzuweisung für das Haus des Gastes ausgeklammert worden. Die Verwendung von 50.000 € aus diesem Teilbetrag für die Ausstattung des Campingplatzes sei in Abstimmung mit Herrn Schlösser erfolgt. Es gebe schon Überlegungen für einen anderen Standort für das Haus des Gastes. Sofern diese Pläne umgesetzt würden, erübrige sich der Umbau des Gebäudes, in dem zur Zeit das Haus des Gastes untergebracht ist.

 

Herr Beyer stellt klar, dass das Gutachten Grundlage für alle weiteren Anlagen wie zum Beispiel die Thermen sein wird und deshalb die Einschaltung eines auf diesem Gebiet erfahrenen Ingenieurbüros geboten ist. Die Höhe der Kosten richtete sich nach der Gebührenordnung für Ingenieurleistungen, das beauftragte Büro werde über das Fraktionsinfo bekannt gegeben.

 

Herr Philipp stellt fest, dass Herr Schlösser in der Vergangenheit zwar bereits das Hotelangebot in Aachen dargelegt habe, ein Bericht über die Entwicklung des Kur- und Badewesen jedoch noch ausstehe. Dies soll in schriftlicher Form in der nächsten Sitzung erfolgen.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit, Wissenschaft und Wirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Verwendung von Mitteln aus der Haushaltsstelle 9.86100.94110.7 Umgestaltung „Haus des Gastes“ in Höhe von 30.000,-- € für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den wasserrechtlichen Antrag zur Förderung von Thermalwasser zu.